Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte (Filiale)

Allgemeine Informationen

<p>Wenn eine weitere Betriebsstätte (Filiale) errichtet wird, muss dies der zuständigen Gewerbebehörde angezeigt werden.</p> <p>Bei Waffengewerbe, Pyrotechnik- und Sprengungsunternehmen sowie Rauchfangkehrerinnen/Rauchfangkehrern darf die Ausübung des Gewerbes an der weiteren Betriebsstätte erst mit Rechtskraft des Bescheids über die Kenntnisnahme erfolgen.</p> <div class="alert alert-warning alert-dismissible fade show" role="note"> <h2 class="alert-heading"> <span class="icon icon-alert_achtung" aria-hidden="true"></span> Achtung </h2> <div class="alert-body"> <p> Diese Regelungen gelten für alle <strong>Unternehmerinnen/Unternehmer aus <abbr lang="de" title="Europäische Union">EU</abbr>-Mitgliedstaaten </strong>in Österreich. </p> </div> </div> <p>Die <strong>Anzeigepflicht</strong> für die Begründung einer weiteren Betriebsstätte <strong>gilt nicht</strong> für:</p> <ul> <li>Ausübung des Gewerbes auf Messen oder messeähnlichen Veranstaltungen</li> <li>Räumlichkeiten, die nur der Aufbewahrung von Waren oder Betriebsmitteln dienen</li> <li>Räumlichkeiten, in denen die am Standort des Gewerbes verkauften Waren nur ausgefolgt werden</li> </ul>

Erforderliche Unterlagen

<p>Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.</p>

Fristen

<p>Die Anzeige ist so rechtzeitig zu erstatten, dass sie spätestens am Tag der Aufnahme der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte bei der Gewerbebehörde einlangt.</p> <p>Hat die Gewerbeinhaberin/der Gewerbeinhaber bereits vor dem Einlangen der Anzeige die Tätigkeit in der weiteren Betriebsstätte aufgenommen, begeht sie/er eine Verwaltungsübertretung wegen nicht rechtzeitiger Erstattung der Anzeige, die mit einer Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen ist.</p>

Kosten

<h3>Freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe:</h3> <p>Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.</p>

Rechtsgrundlagen

<p>§§ <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/16028" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">46</a>, <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/15989" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">345</a> <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/27757" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Gewerbeordnung 1994</a> (GewO 1994)</p>

Verfahrensablauf

<p>Die Anzeige der Errichtung einer weiteren Betriebsstätte kann - formlos oder mittels Formular - persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.</p> <p>Die <strong>formlose Anzeige</strong> sollte folgende <strong>Angaben</strong> enthalten:</p> <ul> <li>Name der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers</li> <li>Gewerbewortlaut</li> <li>Gewerbestandort</li> <li>Standort weitere Betriebsstätte</li> <li><abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr>-Zahl</li> <li>Datum des Beginns der Gewerbeausübung in der weiteren Betriebsstätte</li> </ul> <p>Sollten die Voraussetzungen für eine Filialgründung nicht vorliegen, erhalten Sie von der Gewerbebehörde einen negativen Bescheid.</p> <p>Die Anzeige des Beginns der Ausübung des Gewerbes in der weiteren Betriebsstätte wird grundsätzlich mit dem Tag wirksam, an dem die Anzeige bei der Behörde einlangt, sofern die Gewerbeinhaberin/der Gewerbeinhaber den Beginn nicht für einen späteren Tag anzeigt.<br /></p> <div class="alert alert-warning alert-dismissible fade show" role="note"> <h2 class="alert-heading"> <span class="icon icon-alert_achtung" aria-hidden="true"></span> Achtung </h2> <div class="alert-body"> <p> In bestimmten Fällen ist für die Ausübung eines Gewerbes am neuen Standort eine <a href="https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/betriebsanlagen.html">Betriebsanlagengenehmigung</a> notwendig (vor allem dann, wenn von der Betriebsanlage Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen ausgehen können). </p> </div> </div>

Voraussetzungen

<p>Wenn eine weitere Betriebsstätte in Österreich errichtet werden soll, muss sich der Standort der Stammgewerbeberechtigung im Inland befinden.</p>

Zum Formular

<h3>Online-Verfahren:</h3> <p><a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/10" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Gewerbe - Weitere Betriebsstätte - Anmeldung</a><br /> Für Online-Formular wird benötigt: <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr>-Zahl (<abbr lang="de" title="zum Beispiel">z.B.</abbr> 123456/g/06/07 - zu finden am <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr>-Auszug sowie in gewerberechtlichen Bescheiden <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Verständigungen), Firmenbuch- <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Sozialversicherungsnummer</p>

Zuständige Stelle

<p>Die Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort <strong>der weiteren Betriebsstätte</strong> örtlich zuständig ist:</p> <ul> <li>Die <a class="elkatlink" data-flow="ZLO" data-leistung="WT-GE-GB-BW" data-quelle="USP" href="https://www.usp.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=ZLO&amp;quelle=USP&amp;leistung=WT-GE-GB-BW" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Bezirkshauptmannschaft</a></li> <li>In <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/statutarstadt.html">Statutarstädten</a>: der <a class="elkatlink" data-flow="ZLO" data-leistung="WT-GE-GB-BW" data-quelle="USP" href="https://www.usp.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=ZLO&amp;quelle=USP&amp;leistung=WT-GE-GB-BW" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Magistrat</a> <ul> <li>In Wien: je nach Gewerbe das <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/28191" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Magistratische Bezirksamt oder die <abbr title="Magistratsabteilung">MA</abbr> 63 (<abbr title="Weiter zu"><abbr title="Weiter zu">?</abbr></abbr> Stadt Wien)</a></li> </ul> </li> </ul>

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gewerbebehörde.
Bei technischen Fragen: GISA-Support-Unit (Magistrat der Stadt Wien, Wien Digital)