Die Ergänzungsausbildung zum/zur FachsozialbetreuerIn wird gemäß Art. 15a B-VG durchgeführt. Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung berechtigt die Berufsbezeichnung FachsozialbetreuerIn - Schwerpunkt "Altenarbeit" zu führen.
Der Aufgaben- und Tätigkeitsbereich gliedert sich in einen eigenverantwortlichen Bereich und einen Bereich, der die pflegerischen Befugnisse nach Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, die die Fachsozialbetreuer/nnen - Schwerpunkt "Altenarbeit" aufgrund ihrer Pflegehilfe-Ausbildung haben, betrifft.
Der eigenverantwortliche Bereich besteht in der möglichst umfassenden Begleitung, Unterstützung und Betreuung älterer Menschen, einzeln oder in Gruppen, abgestimmt auf ihren Bedarf, gestützt durch wissenschaftliche Erkenntnisse.
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