Voraussetzungen
Personen, die sich um die Aufnahme in einer Schule für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege bewerben, haben nachzuweisen:
- Körperliche und geistige Eignung mittels ärztlichem Attest
- Vertrauenswürdigkeit mittels Strafregisterauszug
- Erfolgreiche Absolvierung von 10 Schulstufen oder
- Absolvierung der neunjährigen Schulpflicht und einer abgeschlossenen Berufsausbildung
Personen ohne neunte Schulstufe, aber mit abgeschlossener Lehre, haben die neunte Schulstufe in Form einer Externistenprüfung bis Schulbeginn nachzuholen.
Als neunte Schulstufe gilt unter anderem:
- Polytechnischer Lehrgang
- Fünfte Klasse Gymnasium
- Erste Klasse einer allgemein bildenden höheren- bzw. berufsbildenden mittleren oder höheren Schule