RadiologietechnologInnen sind zur eigenverantwortlichen Ausführung aller radiologisch-technischen Methoden und Verfahren nach ärztlicher Anordnung berechtigt. Hierbei werden ionisierende Strahlen verwendet, die sowohl zur diagnostischen als auch zur therapeutischen Anwendung kommen. Das Strahlenschutzgesetz schreibt vor, dass die Strahlenexposition des Patienten und des Personals auf ein mögliches Minimum beschränkt werden muß. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Richtlinien werden vom Personal s.g. Dosimeter getragen, welche monatlich ausgewertet werden.
Neben einem hohen Maß an technischem Verständnis darf man aber nicht außer acht lassen, dass RadiologietechnologInnen am und mit dem Patienten arbeiten. Einfühlungsvermögen und hohe psychische und physische Belastbarkeit sind in diesem Beruf unerlässlich.
Der Tätigkeitsbereich kann in drei große Bereiche geteilt werden,
Konventionelle Röntgenaufnahmen
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Schaukasten mit Röntgenaufnahmen
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Röntgenaufnahme einer Hand
Digitale Radiografie
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Aufnahme einer Hand (1)
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Aufnahme einer Hand (2)
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Computertomografie-Pult (1)
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Computertomografie-Pult (2)
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Magnetresonanztomografie (1)
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Magnetresonanztomografie (2)
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Angiografie (1)
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Angiografie (2)
Sonografie
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Sonografie (1)
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Sonografie (2)
Radiotherapie, die Behandlung von Tumorpatienten,
Durchführung und Überwachung der Bestrahlung an Therapiegeräten, Bestrahlungsplanung, etc.
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Radiotherapie-Raum
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Radiotherapie-Bedienpult
Nuklearmedizin (Isotopen),
Durchführung von nuklearmedizinischen Untersuchungen, etc.
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Nuklearmedizin (1)
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Nuklearmedizin (2)
Forschung, Ausbildung, Industrie und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens
Nach dem derzeitigen Stand haben RadiologietechnologInnen in ganz Österreich sehr gute Berufsaussichten.
Tel: +43 (0)732/7806-3143
Fax: +43 (0)732/7806-74-3143
E-Mail: alice.reiter@akh.linz.at