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Information für KundInnen

Anmeldung

Um Medien entlehnen zu können, benötigen Sie eine KundInnenkarte. Diese ist in allen Zweigstellen gültig. Sie wird gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgestellt.

Bei der Anmeldung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich, die zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.

Die Entlehnung erfolgt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben, zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen oder zu vervielfältigen.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Kundin / der Kunde, bei der Nutzung von Medien der Stadtbibliothek die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Bei der Anmeldung werden jedenfalls Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Hauptwohnsitz erfasst; gegebenenfalls können auch die E-Mail-Adresse und Telefonnummer erfasst werden. Jede Änderung der erfassten Daten der Kundin/des Kunden ist der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden.

Entlehnfristen
Bücher, Spiele, Kassetten, Noten

4 Wochen

CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos, Hörbücher, Zeitschriften*

2 Wochen

* Zeitschriften sind mit Ausnahme der neuesten Ausgabe entlehnbar.

Verlängerungen

Eine maximal zweimalige Verlängerung der Leihfrist ist - mit Ausnahme bereits reservierter Medien - persönlich, telefonisch, im Internet oder per E-Mail: verlaengerungen@bib.mag.linz.at möglich.

Die Verlängerung ist von der Kundin / dem Kunden vorrangig selbst online im KundInnenkonto vorzunehmen. Sind die pesönlichen oder technischen Voraussetzungen dazu nicht gegeben, können Verlängerungen während der Öffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch vorgenommen werden.

Eine Verlängerung der Entlehnfrist per E-Mail ist nur mit Antwort-E-Mail der Bibliothek gültig. Verlängerungen per E-Mail können nur von Montag bis Freitag bis 18 Uhr für denselben Tag bearbeitet werden.

Bei Verlängerungen durch EinzelzahlerInnen fallen pro Verlängerung dieselben Gebühren wie bei der Ausleihe an.

Reservierungen

Alle Medien können an jedem Standort reserviert und zu jeder gewünschten Zweigstelle geliefert werden. Sie werden schriftlich verständigt; das Medium bleibt 10 Tage für Sie reserviert. Für Medien, die nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, erlischt die Reservierung.
Reservierungs-/Bestellgebühr € 1,00 pro Medium.

Gebühr bei verspäteter Rückgabe

10 Cent pro Tag und Printmedium
20 Cent pro Tag und AV-Medium

Die Entrichtung der Entlehngebühren befreit nicht von der Verpflichtung zur Rückgabe des entlehnten Mediums. Werden Medien trotz Mahnung nicht zurückgebracht, kann die Stadtbibliothek die Medien als verloren betrachten und Medienersaz verlangen. Zahlungsrückstände aus der Entlehnung von Medien der Stadtbibliothek werden erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht. Zuständig für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Standort Linz, es gilt österreichisches Recht. 

Internetzugang

An vielen Standorten stehen Ihnen Internet-Kioske gegen Vorlage Ihrer Kundenkarte und Anmeldung an der Theke zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung ist möglich. Die Benutzung ist gratis und auf 30 Minuten pro Person und Tag limitiert. Eine Verlängerung ist nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit von PCs möglich. Für längere Arbeiten empfehlen wir die Benutzung eines PCs im LeWis. Die Nutzug der Computerarbeitsplätze und der audiovisuellen Arbeitsplätze kann vom Bibliothekspersonal nach betrieblichem Erfordernis zeitlich begrenzt werden.

Die in den Räumen der Stadtbibliothek bereitgestellten Internetplätze dienen vorwiegend der Recherche und Informationsbeschaffung. Internetadressen und Seiten Gewalt verherrlichenden, pornografischen und / oder rassistischen Inhaltes dürfen an diesen Plätzen nicht aufgerufen, abgespeichert oder gesendet werden.

Die Stadtbibliothek ist für die Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität und Zuverlässigkeit von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge angeboten werden, nicht verantwortlich. Für Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr anerkennt der gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin mit der schriftlichen Einverständniserklärung bei der Anmeldung ausdrücklich den Zugang zu den elektronischen Medien.

Im Wissensturm können Laptops gegen Hinterlegung eines Lichtbildausweises zur Benutzung in der Bibliothek nach Verfügbarkeit kostenlos ausgeliehen werden.

DiViBib - digitale virtuelle Bibliothek

Alle eingeschriebenen KundInnen der Stadtbibliothek können kostenlos die digitale virtuelle Bibliothek nutzen und bis zu 50 eBooks, eAudios, ePapers, eVideos und eMusik nutzen. Der Zugriff erfolgt über http://www.bibliothek-digital.de/linz wo auch die Benutzungsbedingungenfür die digitale Ausleihe einsehbar sind.

Internetkatalog

Sie können über das Internet unter http://stadtbibliothek.linz.at/ in unserem Bestand recherchieren, verlängern und Medien vormerken.

Verlust der Kundenkarte

Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer KundInnenkarte bitte sofort telefonisch oder persönlich, damit diese gesperrt und nicht missbräuchlich verwendet werden kann.
Mit der Vorlage eines Lichtbildausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von € 2,00 eine Ersatzkarte.

Die Kundenkarte bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Linz und ist nicht übertragbar. Die Kundin / der Kunde ist für die ordnungsgemäße und sorgfältige Verwahrung der Kundenkarte verantwortlich. Die Kundin / der Kunde haftet der Stadtbibliothek für Schäden, die auf Grund einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

Verlust oder Beschädigung von Büchern und Medien

Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Wer ein entlehntes Buch oder ein anderes Medium verliert oder beschädigt, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet.

Für Beschädigung oder Verlust der im Eigentum der Stadtbibliothek stehenden Medien (sowie der zugehörigen Hülle und Verpackungen) sind die KundInnen schadenersatzpflichtig. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/ Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von RFID-Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verlorengegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.
Ersatzmöglichkeiten:

  • gleiches Medium
  • gleichwertiges Medium
  • Finanzieller Ersatz nach dem Zeitwert des Mediums, der von den BibliothekarInnen errechnet wird.
    (Mindestsätze: Printmedien € 5,00; AV-Medien € 7,30)
    Die Art bzw. Höhe des Ersatzes wird von den BibliothekarInnen bestimmt.

Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der entliehenen Medien. Für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Kundin / des Kunde, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen, wird von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen. Wir können keine Gewährleistung übernehmen, wenn AV-Medien mit Ihrer Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind.

Haftung

Sie haften für die von Ihnen entlehnten Medien. Es wird angenommen, dass Sie sie in einwandfreiem Zustand übernommen haben. Die Haftung erstreckt sich auch auf den durch Zufall entstandenen Verlust oder Schaden.

Die zur Entlehnung beabsichtigten Medien sind vor jeder Entlehnung von der Kundin / dem Kunden auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

Die Stadtbibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Gegenstände der Benutzer keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in den Garderobenschränken deponierte Gegenstände.

Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtbibliothek erfolgt in eigener Verantwortung der TeilnehmerInnen.

Die Stadtbibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

Verhalten in Räumlichkeiten der Stadtbibliothek und Hausrecht

  • Jede Kundin / jeder Kunde hat sich so zu verhalten, dass andere KundInnen nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbibliothek beeinträchtigt werden.
  • Wer Räumlichkeiten der Stadtbibliothek betritt bzw. ihre Angebote in Anspruch nimmt, unterwirft sich der jeweils gültigen Fassung der Bibliotheksordnung, die in den Zweigstellen aufliegt.
  • Das Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Stadtbibliothek verboten.
  • Sport- und Spielgeräte (Scooter, Rollerblades, Skateboards und dergleichen) dürfen in die Räume der Bibliothek nicht mitgenommen werden.
  • Die Mitnahme von Haustieren, mit Ausnahme von Blindenführhunden im Fall der notwendigen Begleitung einer sehbehinderten Person, ist nicht gestattet.
  • Die Schließfächer müssen am selben Tag bis zur Schließung der Bibliothek freigemacht werden. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, nicht fristgerecht freigemachte Schließfächer zu räumen.
  • Das Bibliothekspersonal ist berechtigt, die ausgeliehenen Medien bei den Ausgängen zu kontrollieren.
  • Der Leiter der Dienststelle Volkshochschule-Stadtbibliothek oder das von ihm beauftragte Personal der Stadtbibliothek nimmt das Hausrecht wahr. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Stand: Dezember 2010


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KONTAKT

Wissensturm 
Volkshochschule-Stadtbibliothek Linz
Kärntnerstraße 26
4020  Linz

Tel: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 4547
E-Mail: bib@mag.linz.at
Web: http://www.linz.at/bibliothek

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