Jahreskarten
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KiWi-Karte Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre entlehnen alle Bücher, Zeitschriften, Spiele und Kinderkassetten gratis. |
gratis |
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Kinderkarte Für Kinder-und Sachvideos, Kinder-CDs, Kinder-CD-ROMs, Kinder-DVDs(Medien bis ca. 10 Jahre) Aufzahlung auf andere Medienkategorien siehe Gebühren Einzelentlehnung. Max. 10 AV-Medien pro Medienkategorie |
€ 11,00 |
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Printmedienkarte für Bücher, Zeitschriften, Spiele und Noten Aufzahlung auf andere Medienkategorien siehe Gebühren Einzelentlehnung. |
€ 15,00 |
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Kombikarte Printmedienkarte plus CDs, CD-ROMs, DVDs und Videos Aufzahlung auf andere Medienkategorien siehe Gebühren Einzelentlehnung. Max. 10 AV-Medien pro Medienkategorie |
€ 40,00 |
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Familienkarte "All inclusive" - Karte für mehrere Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Max. 10 AV-Medien pro Medienkategorie pro Person |
€ 50,00 |
Einzelentlehnungen
| Bücher, Noten, Kassetten, Spiele, Zeitschriften |
€ 0,60 |
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| CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos |
€ 2,00 |
Entlehnfristen
| Bücher, Spiele, Kassetten, Noten |
4 Wochen |
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| CDs, CD-ROMs, DVDs, Videos, Zeitschriften |
2 Wochen |
Weitere Gebühren
| Ersatz für beschädigte Etiketten, Signaturschilder und RFID-Transponder |
€ 1,00 |
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| Ausdrucke (A4 Seite s/w) |
€ 0,10 |
| Ausdrucke (A4 Seite in Farbe) |
€ 0,30 |
| Kopien (A4 Seite s/w) |
€ 0,10 |
Um Medien entlehnen zu können, benötigen Sie eine Kundenkarte, welche Ihnen gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises ausgestellt wird. Diese ist in allen Zweigstellen gültig. Durch Ihre Unterschrift verpflichten Sie sich zur Einhaltung der Benutzungsordnung. Bei der Anmeldung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich, die zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Forderungen verpflichtet.
Die Entlehnung erfolgt ausschließlich für den persönlichen Gebrauch. Es ist nicht erlaubt, entliehene Medien an Dritte weiterzugeben, zum Zwecke einer öffentlichen Vorführung zu benutzen oder vervielfältigen.
Mit der Anmeldung verpflichtet sich die Benutzerin/der Benutzer, bei der Nutzung von Medien der Stadtbibliothek die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Bei der Anmeldung werden jedenfalls Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht und Hauptwohnsitz erfasst; gegebenenfalls können auch die E-Mail-Adresse und Telefonnummer erfasst werden. Jede Änderung der erfassten Daten der Benutzerin /des Benutzers ist der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden.
Eine maximal dreimalige Verlängerung der Leihfrist ist - mit Ausnahme bereits reservierter Medien - persönlich, telefonisch, im Internet über den Online-Katalog (24 Stunden-Service) und per E-mail: verlaengerungen@bib.mag.linz.at möglich. Die Verlängerung per E-mail muss bis 18 Uhr erfolgen und ist nur mit der Rückmeldung der Bibliothek gültig. Alle Medien können an allen Standorten zurückgegeben werden.
Bei Verlängerungen von Einzelzahlern fallen dieselben Gebühren wie bei der Ausleihe an.
Alle Medien können an jedem Standort reserviert und zu jeder gewünschten Zweigstelle geliefert werden. Sie werden schriftlich verständigt; das Medium bleibt 10 Tage für Sie reserviert. Für Medien, die nicht innerhalb dieser Frist abgeholt werden, erlischt die Reservierung.
Reservierungs-/Bestellgebühr € 1,00 pro Medium.
10 Cent pro Tag und Printmedium
20 Cent pro Tag und AV-Medium
Die Entrichtung der Entlehngebühren befreit nicht von der Verpflichtung zur Rückgabe des entlehnten Mediums. Werden Medien trotz Mahnung nicht zurückgebracht, kann die Stadtbibliothek die Medien als verloren betrachten und Medienersaz verlangen. Zahlungsrückstände aus der Entlehnung von Medien der Stadtbibliothek werden erforderlichenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht. Zuständig für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Standort Linz, es gilt österreichisches Recht.
An vielen Standorten stehen Ihnen Internet-Kioske gegen Vorlage Ihrer Kundenkarte und Anmeldung an der Theke zur Verfügung. Eine telefonische Voranmeldung ist möglich.
Die Benutzung ist gratis und auf 30 Minuten pro Person und Tag limitiert. Eine Verlängerung ist nur nach Maßgabe der Verfügbarkeit von PCs möglich. Für längere Arbeiten empfehlen wir die Benutzung eines PCs im LeWis.
Im Wissensturm können Laptops gegen Hinterlegung eines Lichtbildausweises zur Benutzung in der Bibliothek nach Verfügbarkeit kostenlos ausgeliehen werden.
Die in den Räumen der Stadtbibliothek bereitgestellten Internetplätze dienen vorwiegend der Recherche und Informationsbeschaffung. Internetadressen und Seiten Gewalt verherrlichenden, pornografischen und / oder rassistischen Inhaltes dürfen an diesen Plätzen nicht aufgerufen, abgespeichert oder gesendet werden.
Die Nutzung der Computerarbeitsplätze und der audiovisuellen Arbeitsplätze kann vom Bibliothekspersonal nach betrieblichem Erfordernis zeitlich begrenzt werden.
Die Stadtbibliothek ist für die Inhalte, Verfügbarkeit, Qualität und Zuverlässigkeit von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen und Zugänge angeboten werden, nicht verantwortlich. Für Personen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr anerkennt der gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin mit der schriftlichen Einverständniserklärung bei der Anmeldung ausdrücklich den Zugang zu den elektronischen Medien.
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihrer Kundenkarte bitte sofort telefonisch oder persönlich, damit diese gesperrt und nicht missbräuchlich verwendet werden kann.
Mit der Vorlage eines Lichtbildausweises erhalten Sie gegen eine Gebühr von € 2,00 eine Ersatzkarte.
Die Kundenkarte bleibt Eigentum der Stadtbibliothek Linz und ist nicht übertragbar. Der Benutzer / die Benutzerin ist für die ordnungsgemäße und sorgfältige Verwahrung der Kundenkarte verantwortlich. Der Nutzer / die Nutzerin haftet der Stadtbibliothek für Schäden, die auf Grund einer Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
Der Verlust oder die Beschädigung entlehnter Medien ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Wer ein entlehntes Buch oder ein anderes Medium verliert oder beschädigt, ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz verpflichtet.
Für Beschädigung oder Verlust der im Eigentum der Stadtbibliothek stehenden Medien (sowie der zugehörigen Hülle und Verpackungen) sind die BenutzerInnen bzw. EntlehnerInnen schadenersatzpflichtig. Als Beschädigung gilt auch das Schreiben und An-/ Unterstreichen in Büchern und auf Medien und das Entfernen von RFID-Etiketten. Sind bei mehrteiligen Medien einzelne verlorengegangene Teile nicht ersetzbar, so ist das ganze Medium zu ersetzen.
Ersatzmöglichkeiten:
Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der entliehenen Medien. Für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer / Benutzerinnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen, wird von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen.
Wir können keine Gewährleistung übernehmen, wenn AV-Medien mit Ihrer Gerätekonfiguration nicht kompatibel sind.
Sie haften für die von Ihnen entlehnten Medien. Es wird angenommen, dass Sie sie in einwandfreiem Zustand übernommen haben. Die Haftung erstreckt sich auch auf den durch Zufall entstandenen Verlust oder Schaden.
Die zur Entlehnung beabsichtigten Medien sind vor jeder Entlehnung vom Entlehner / von der Entlehnerin auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
Die Stadtbibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Gegenstände der Benutzer keine Haftung, dies gilt insbesondere auch für in den Garderobenschränken deponierte Gegenstände.
Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtbibliothek erfolgt in eigener Verantwortung der TeilnehmerInnen.
Die Stadtbibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.
Stand: Jänner 2010
Tel: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 4547
E-Mail: bib@mag.linz.at
Web: http://www.linz.at/bibliothek