AK-Bildungsbonus
Den
AK Bildungsbonus erhalten Sie vor Kursbeginn von Ihrer Kursleitung. Mit dem
AK plus-Bildungsprogramm fördert die Arbeiterkammer Schlüsselqualifikationen für ArbeitnehmerInnen in den Bereichen Fremdsprachen, EDV und Persönlichkeitsbildung: bitte beachten Sie die mit
AK plus gekennzeichneten Kurse. Bei diesen können
AK-Mitglieder mit dem neuen
AK-Bildungsbonus bis zu € 100,00 bei der Weiterbildung sparen. Die Ermäßigung für
AK-LeistungskarteninhaberInnen wird zusätzlich anerkannt.
AK plus-Kurse sind in der Regel auch im Rahmen des OÖ. Bildungskontos förderbar.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer +43 50 6906 555, auf der Internetseite der Arbeiterkammer .
OÖ. Bildungskonto
Das Land Oberösterreich gewährt eine finanzielle Unterstützung für Weiterbildung.
Wer wird gefördert?
- Personen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen
- Personen in Karenz, KinderbetreuungsgeldbezieherInnen, WiedereinsteigerInnen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind
- Geringfügig Beschäftigte
- KrankenpflegeschülerInnen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen
- Ein-Personen-UnternehmerInnen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen
Was wird gefördert?
- Persönlich anfallende Kurskosten für Bildungsmaßnahmen
- Für Bildungsaktivitäten mit Abschlussprüfung/-zeugnis („Spezielles Bildungskonto“) eventuell Kosten für Fachbücher, Instrumente, Material (soferne keine Kurskosten anfallen)
- Unbedingt erforderliche Unterkunftskosten im Zusammenhang mit einer Bildungsmaßnahme im Rahmen des speziellen Bildungskontos)
Für zahlreiche Kurse der Volkshochschule Linz (z.B. Sprachkurse, EDV-Kurse, Rhetorik und Kommunikation, Berufsreifeprüfung, Arbeitstechniken, Bürofertigkeiten) können Sie das Bildungskonto in Anspruch nehmen. Die nach Einschätzung der Volkshochschule zutreffenden Kurse sind mit dem Piktogramm gekennzeichnet. Wir weisen allerdings darauf hin, dass die endgültige Entscheidung beim Amt der OÖ. Landesregierung (siehe unten) liegt.
Voraussetzungen
- Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
- Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der OÖ. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind absolviert werden.
- 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.
Wie wird gefördert?
Anträge (erhältlich im Wissensturm) sind spätestens drei Monate nach Ende der Bildungsmaßnahme an das Land Amt der OÖ. Landesregierung, Abteilung Gewerbe, Bahnhofplatz 1, 4020 Linz zu richten.
Stand 05/2007
Informationen
Weitere Informationen auf der Internetseite des Amtes der OÖ Landesregierung (neues Fenster), Abteilung Gewerbe, Tel. +43 732/7720-14900 oder auf der Internetseite der Arbeiterkammer (neues Fenster) Tel. 050/6906-1601