Kursausweis - Fahrausweis
Der bezahlte Kursausweis gilt gleichzeitig als Fahrausweis der LINZ LINIEN; er hat zwei Stunden vor Kursbeginn für die Hinfahrt und bis zum Betriebsende der Linien für die Rückfahrt zum Wohnort an den jeweiligen Kurstagen Gültigkeit. Der Ausweis ist nicht übertragbar und bei Kontrollen vorzuweisen. Missbrauch kann zum Entzug des Ausweises führen.
Teilnahmebestätigung
TeilnehmerInnen von Kursen, die mit den Piktogrammen „Bildungskonto“ und
AK-plus gekennzeichnet sind, erhalten zu Kursende von der Kursleitung eine Teilnahmebestätigung. Auf Wunsch erhalten auch TeilnehmerInnen aller anderen Kurse über die Kursleitung bzw. über die
VHS-Anmeldung eine Teilnahmebestätigung. Diese Teilnahmebestätigung wird nur bei einer Anwesenheit von mindestens 75% der Kursdauer ausgestellt. Aus organisatorischen Gründen können Teilnahmebestätigungen nur drei Jahre zurück ausgestellt werden.