Benutzbarkeit von Wanderwegen für die Allgemeinheit

IKW-Schriftenreihe Nr. 110 – Linz, 2003

Inhalt des Bandes 110

Auf Initiative des Klubs der sozialdemokratischen Landtagsabgeordneten Oberösterreichs und der Landesorganisation OÖ. der "Naturfreunde" wurde im Rahmen der IKW-Schriftenreihe eine rechtswissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Grundlagen des Wanderns auf öffentlichen und privaten Wegen in umfassender Weise aufzubereiten. Die Autorin, Frau Univ.-Ass.in Dr.in Gudrun Trauner vom Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Universität Linz hat die in Oberösterreich geltende Rechtsordnung im Detail erfasst und die Rechte und Pflichten der Wanderer ebenso gründlich behandelt wie die Durchsetzung der Wanderrechte durch die Wanderer und durch die örtlich zuständigen Gemeinden, Tourismusverbände und Vereine.

Das Wandern und die Bewegung in der Natur sind wichtige gesundheitspolitische Anliegen nicht nur der Politik, sondern auch großer Bevölkerungskreise. Die berechtigten Anliegen der Allgemeinheit geraten leider nur allzu oft in Konflikt mit Einzelinteressen der Grund- und Waldbesitzer, der Land- und Forstwirtschaft, der Jagdberechtigten, aber zum Teil auch des Natur- und Umweltschutzes. Einzel- und Gesamtinteressen sind daher in ausgewogener Weise zum Ausgleich zu bringen. Es ist eine hohe staatspolitische Kunst, die Ausgleichsziele unter Beachtung des vorgegebenen, demokratisch legitimierten Rechtsrahmens herbeizuführen. Die Landes- und Gemeindepolitik muss sich gemeinsam mit den betroffenen Interessenten dieser Herausforderung stellen. Der Autorin ist es gelungen, in klarer, verständlicher und übersichtlicher Form die Rechtsgrundlagen darzustellen und Handlungsempfehlungen abzugeben.

Trotz und wegen des gegenwärtigen Trends zur Deregulierung, Globalisierung und Wettbewerbsorientierung kommt den staatlichen Instanzen zur Wahrung des öffentlichen Interesses eine wichtige Gewährleistungsfunktion zu.

Den Schlüsselfaktoren Mensch, Umwelt und Natur wird man in Zukunft wieder vermehrte Aufmerksamkeit zuwenden müssen. Dem Gedanken des Natur- und Umweltschutzes sind insbesondere die Natur- und Wandervereine verbunden, die in Zusammenarbeit mit den öffentlichen Stellen und Tourismusverbänden aktiv die Interessen der gesundheitsbewussten Menschen vertreten und bewusstseinsbildende Maßnahmen in die Wege leiten.

Zwischen der strengen Privateigentumsordnung und den gesetzlich statuierten Ausnahmen des Gemeingebrauchs an privaten Grundflächen, im Wald und im alpinen Gebiet ist eine ausgewogene Balance zu halten und entweder durch Gesetz oder durch Bescheid der Gebietskörperschaft bzw. der zuständigen Behörde die bestimmungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Im Unterschied zum geschützten Privatrecht ist der Gemeingebrauch ein Phänomen des öffentlichen Rechts.

Wegen ihrer örtlichen Kompetenz liegt die Hauptverantwortung bei den Gemeinden, die von den Tourismusverbänden und Wandervereinen tatkräftig unterstützt werden. Wanderwege können in das örtliche Entwicklungskonzept bzw. in den Flächenwidmungsplan aufgenommen werden und ermöglichen so die allgemeine Nutzung für die Bevölkerung.

Die Herausgabe dieser für die "Wellness" unserer Bürger bedeutsamen Studie wurde durch die finanzielle Unterstützung des Oö. Sozialdemokratischen Landtagsklubs, der Oö. Naturfreunde und durch die von der Landeshauptstadt Linz geführte IKW-Schriftenreihe (Schriftleiter Obersenatsrat Univ.-Doz. Dr. Friedrich Klug) ermöglicht. Wir wünschen uns eine wohlwollende Aufnahme und gute Verbreitung in den Gemeinden, Tourismusverbänden sowie in allen Natur- und Wandervereinen Oberösterreichs.

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