Vorbeugender Brandschutz

Die Aufgaben

Durchführung des Kommissionsdienstes hinsichtlich gewerblicher Betriebsanlagen und baulicher Anlagen sowie von Veranstaltungen im Rahmen gewerbebehördlicher Verfahren, baubehördlicher Verfahren und veranstaltungspolizeilicher Verfahren, Überprüfung und Kontrolle von Anlagen und Einrichtungen auf die Einhaltung behördlicher Auflagen und auf brandschutztechnische Mängel.

Durchführung der Feuerbeschau Feuerpolizeiliche Überprüfung sämtlicher im Stadtgebiet befindlicher Objekte und sonstiger baulicher Anlagen, Bearbeitung von Anzeigen betreffend feuerpolizeiliche Mängel, Dichtheitsprüfungen an Rauchfängen bei Gefahr, Erlassung von Heizverboten bei Gefahr.

Durchführung technischer Beurteilungen und Projektbesprechungen von Brandmeldeanlagen und ortsfesten Löschanlagen, Erörterung der Anschlussbedingungen an die Brandmelde-Notrufzentrale, laufende Funktionsprüfungen, statistische Auswertungen von Alarmen.

Durchführung des Betriebsbrandschutzes insbesondere Mitarbeit beim Aufbau der betrieblichen Brandschutzorganisation in Großobjekten und Betrieben, Zusammenarbeit mit den Brandschutzbeauftragten bei der Erstellung der Alarmorganisation, Brandschutzordnung sowie der Brandschutzpläne, Schulung von Brandschutzbeauftragten und Arbeitnehmern.

Durchführung von Brandsicherheitswachen Überprüfung von Örtlichkeiten in feuerpolizeilicher Hinsicht auf Eignung zur Durchführung von Veranstaltungen, der Abhaltung von Feuerwerken, der Verwendung offenen Lichtes, Festlegung der Stärke von Brandsicherheitswachen, udgl.

Brandursachenermittlung nach erfolgter Brandbekämpfung in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen (Ermittlung und Auswertung von Brandursachen sowie Dokumentation).

Durchführung von einschlägigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen z.B. Vorträge über allgemeine Brandschutzmaßnahmen, richtiges Verhalten im Brandfall.

Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit Erstellung von Informationsblättern, Informationsschauen und Aufklärungskampagnen über Brandschutz in Koordination mit dem fachlich zuständigen Geschäftsbereich.

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