Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Überprüfungen
In regelmäßigen Abständen werden alle Objekte im Stadtgebiet Linz auf Brandsicherheit und Einhaltung aller brandschutztechnischen Vorschreibungen untersucht.
Flucht- und Rettungswege müssen frei von Lagerungen, eindeutig gekennzeichnet, nötigenfalls beleuchtet sein und dürfen nicht versperrt werden.
Beschilderungen für Fluchtwege und brandschutztechnische Einrichtungen sind nach
ÖNORM F 2030 auszuführen.
Notbeleuchtung und Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung sind jährlich durch eine Fachfirma überprüfen zu lassen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.
Die Tragbaren Feuerlöscher sind alle 2 Jahre durch einen Fachkundigen überprüfen zu lassen. Plombierung und Prüfplakette werden kontrolliert.
Die Einrichtungen der erweiterten Löschhilfe (Wandhydrant, nasse oder trockene Steigleitung) sind jährlich einer Funktionskontrolle und alle 4 Jahre einer Druckprüfung zu unterziehen. Die Prüfprotokolle werden kontrolliert.
Feuerwehrzufahrten sind das ganze Jahr über frei befahrbar zu halten und dürfen nicht durch parkende Fahrzeuge oder Bäume eingeschränkt werden. Abschrankungen sind mit dem Feuerwehr-Schrankenschlüssel zu sperren.
Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Versorgungseinrichtungen müssen frei zugängig und entsprechend gekennzeichnet sein.
Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle 3 Jahre, von Kleinhausbauten alle 10 Jahre und von den übrigen Objekten alle 5 Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert.
Brandmeldeanlage, Rauch- und Wärmeabzuganlagen und stationäre Löschanlagen sind jährlich von befugten Fachfirmen zu warten und zusätzlich durch eine akkreditierte Inspektionsstelle zu revisionieren. Die Überwachungsberichte werden kontrolliert.
Feuerstätten sind in einem betriebssicheren Zustand zu halten. Die Einhaltung der wiederkehrenden Prüfungen der Feuerstätten gemäß
Oö. Luft-Reinhalte-Gesetz 2002 werden kontrolliert.
Brandgefährliche Stoffe müssen entsprechend ihrem Gefahrenpotential gelagert werden. Der Dachboden ist auf keinen Fall ein Lagerraum.
Brandschutztüren und Tore müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden. Türen mit Brandfallsteuerung werden in ihrer Funktion geprüft.