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Internationaler Frauentag 2009

90 Jahre Frauenwahlrecht

Als im Zuge der Französischen Revolution 1789 die Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte beschlossen wurde, vergaß man bewusst auf die Rechte der Frauen. Dies nahm die Schriftstellerin Olympe des Gouges (1748 bis 1793) zum Anlass, ihrer Empörung Ausdruck zu verleihen, denn die Bürgerinnen, die gemeinsam mit ihren männlichen Kameraden auf den Barrikaden für Recht und Freiheit gekämpft hatten, sollten nun wieder von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen werden.
Ein „Gesuch der Damen an die Nationalversammlung“ mahnt: „Ihr habt erklärt, dass alle Menschen gleich sind. Ihr habt bewirkt, dass einfache Hüttenbewohner gleichberechtigt neben Prinzen gehen. Und doch duldet ihr alle Tage, dass 13 Millionen Sklavinnen die Ketten von 13 Millionen Tyrannen tragen.“

In ihrer „Déclaration des droits de la femme et de la citoyenne“ erklärt Olympe de Gouges unter Artikel 1: „Die Frau ist frei geboren und bleibt dem Manne gleich in allen Rechten.“ In Artikel 6 fordert das Wahlrecht für Frauen.
Die Reaktion der Revolutionäre ließ nicht lange auf sich warten: Im April 1793 beschließt der Revolutionäre Konvent, dass „Kinder, Irre, Minderjährige, Frauen und Kriminelle kein Bürgerrecht genießen“. Am 3. November 1793 wird Olympe de Gouges gemeinsam mit zahlreichen politisch aktiven Frauen auf der Gouillotine hingerichtet.

In Österreich wurde anlässlich der Ausrufung der Republik Deutschösterreich am 12. November 1918 das „allgemeine, gleiche, direkte und geheime Stimmrecht aller Staatsbürger“ auf Basis des Verhältniswahlrechts ausdrücklich „ohne Unterschied des Geschlechts“ gesetzlich festgelegt (Gesetz über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich). Am 18. Dezember 1918 wurde das Frauenwahlrecht – gleichzeitig zu unzähligen Verordnungen und Kundmachungen zur Kriegs- und Übergangswirtschaft, die das Überleben der jungen Republik sichern sollten – im Gesetz über die Wahlordnung für die künftige Nationalversammlung festgeschrieben: § 11 besagt „Wahlberechtigt ist jeder deutschösterreichische Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes“.

Heute, 90 Jahre später, ist das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht eine Selbstverständlichkeit. So selbstverständlich, dass viele Staatsbürgerinnen von diesem Recht nicht mehr Gebrauch machen. Sie sind sich nicht bewusst, wie hart es von früheren Generationen erkämpft werden musste, bis hin zum Tod.

 

Preisverleihung: Silberner Hexenbesen am Goldenen

Das Frauenbüro sucht seit 2006 jährlich Linzerinnen, die der traditionellen Frauenrolle nicht entsprechen, die auch gegen Widerstände ihre Ziele durchsetzten und dadurch mit überkommenen gesellschaftlichen Vorstellungen in Konflikt geraten, die anecken, es schwer haben und trotzdem selbstbewusst und frauenbewusst ihren Weg gehen und damit erfolgreich sind.

Die „Ordensträgerin“ 2009 ist die Künstlerin Johanna Tschautscher. Sie arbeitet nicht nur als Schriftstellerin sondern seit 2000 auch als Regisseurin im Bereich Dokumentarfilm.

Presseaussendung

Einladungsfalter zum Herunterladen (PDF, 181 kB) (neues Fenster).

KONTAKT

Linzer Frauenbüro
Altes Rathaus, Hauptplatz 1
4041  Linz

Tel: +43 732 7070 1190
Fax: +43 732 7070 1193
E-Mail: frauenbuero@mag.linz.at

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