Kultur, Politik und Recht
Moderne Urbanität bedeutet eine alle Bereiche umfassende Politik. Stadtplanung, Stadtentwicklung und Stadtkultur sind demnach als Einheit zu begreifen. Dies wird in Zukunft eine engere und von gegenseitiger Offenheit bestimmte Kooperation der Bereiche Stadtplanung, Soziales, Freizeit, Kultur, Wissenschaft und Schule erfordern.
| |
Stadtplanung - Stadtentwicklung - Stadtkultur |
Um diesen Prozess rechtlich und organisatorisch abzusichern, bedarf es einer umfassend definierten Kulturverträglichkeitsprüfung. Damit verpflichtet sich die Stadt Linz, in Analogie zu Pkt. 4 des Artikels 124 des Maastrichter Vertrages, den kulturellen Aspekten bei der Erfüllung aller kommunalen Aufgaben Rechnung zu tragen.
Eine Kulturverträglichkeitsprüfung für den Wirkungsbereich der Stadt Linz wird in folgendem Wortlaut beschlossen:
"Die Stadt Linz verpflichtet sich, in Analogie zu Pkt. 4 des Artikels 124 des Maastrichter Vertrages, den kulturellen Aspekten bei der Erfüllung aller kommunalen Aufgaben Rechnung zu tragen."
Das geschieht in erster Linie dadurch, dass Aspekte von Kunst und Kultur und kulturpolitische Zielsetzungen als wesentliche Bestandteile gesellschaftlicher und kommunaler Entwicklungen gesehen werden und in den Beratungen von Ausschüssen, Beiräten, Entscheidungsgremien u.a.m. entsprechend Berücksichtigung finden (z.B. durch Beiziehung künstlerischer und kultureller ExpertInnen, durch Schaffung von Fachbeiräten u.a.m.) und damit in die Entwicklung und Entscheidung von kommunalen Projekten und Prozessen Eingang finden.
An das Land OÖ. und den Bund ergeht der Vorschlag, entsprechende Beschlüsse zur Einführung der Kulturverträglichkeitsprüfung in ihren Bereichen zu fassen.
|
|
Kulturverträglichkeitsprüfung |
Ein weiterer Schritt ist die Definition von Kultur als öffentliche Pflichtaufgabe durch die Initiierung der Normierung einer Staatszielbestimmung durch den Verfassungsgesetzgeber. Durch entsprechende Bestimmungen im Bundesverfassungsgesetz und im oö. Landesverfassungsgesetz sollen Bund, Land und Gemeinden verpflichtet werden, durch Kunst- und Kulturförderung die ideellen und materiellen, kulturellen und künstlerischen Werte zu sichern und die Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen und künstlerischen Schaffens zu gewährleisten.
Der Bundesregierung wird vorgeschlagen, eine Definition von Kultur als Pflichtaufgabe durch die Normierung einer Staatszielbestimmung vorzunehmen. An das Land OÖ. ergeht die Anregung, eine entsprechende Adaption des Art. 14 im oö. Landesverfassungsgesetzes zu realisieren.
| |
Kultur als öffentliche Pflichtaufgabe in die Bundes- und Landesverfassung
|
.
Innerhalb der Stadt Linz erfolgt eine konsequente Realisierung und Weiterentwicklung des Projektes "Kunst am Bau". Die Vergabe der Aufträge an die Künstlerinnen und Künstler im Rahmen von "Kunst am Bau" erfolgt im Einvernehmen zwischen der Bauverwaltung und der Kulturverwaltung.
Es wird vorgeschlagen, dass auch vom Land Oberösterreich eine landesgesetzliche Regelung für "Kunst-am-Bau" herbeigeführt wird.
Generell bekennt sich die Stadt Linz zu einer besonderen Bedachtnahme auf architektonische und räumliche Qualitäten bei Neubauten von Schulen und Kindergärten ("gebaute Pädagogik") und lädt auch Bund und Land ein, dieses Prinzip in ihrem Wirkungsbereich durchzusetzen.
| |
Kunst am Bau |
Die Raumordnungsbestimmungen des Landes sollen im Hinblick auf eine erleichterte kulturelle Verbindung zwischen der Stadt und ihrem unmittelbaren Umfeld überarbeitet werden.
|
|
Raumordnung als Grundlage der Kulturentwicklung |
Weiters ist es notwendig, die Rahmenbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende bzw. Veranstalter zu verbessern. Es geht insbesondere darum, den Ablauf von Veranstaltungsgenehmigungen zu vereinfachen, nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen finanziell oder administrativ zu entlasten und künstlerische Experimente und Avantgarde zu ermöglichen.
Von der Stadt Linz werden daher sämtliche einschlägigen Regelungen und Richtlinien sowie individuell zu erteilende Auflagen auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft und zeitgemäßen Anforderungen angepasst.
Dem Land OÖ. und dem Bund wird vorgeschlagen, für ihren Wirkungsbereich ebenfalls eine Evaluierung von Abgabenbestimmungen und Auflagen für Kulturveranstaltungen durchzuführen und insbesondere das Abgaben-, Steuer- und Stiftungsrecht zu erneuern.
Die Bundesregierung wird weiter ersucht, ein Sozialversicherungsgesetz zur sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden auszuarbeiten und zu initiieren.
An die verschiedenen zuständigen Stellen und Gremien wird der Vorschlag gerichtet, alle Kollektiv- und Theaterverträge und andere veranstaltungsbezogene dienstrechtliche Vereinbarungen und Bestimmungen zu überarbeiten und an ein modernes Veranstaltungswesen anzupassen.
|
|
Verbesserung der inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen |
Die Stadt Linz bekennt sich als Kulturstadt zu einer materiellen Absicherung von Kunst und Kultur durch eine entsprechende, den jeweiligen Rahmenbedingungen angepasste Erhöhung des Kulturbudgets. Im Sinne einer Schwerpunktsetzung für Linz als Kulturstadt sollen die Verteilung der Budgetmittel innerhalb der öffentlichen Aufgabenbereiche überprüft und mögliche Umschichtungen angestrebt werden.
Es ist sicherzustellen, dass innerhalb der jeweiligen Kultureinrichtungen der Stadt Linz den Leitlinien und Schwerpunktsetzungen des KEP finanziell entsprechend Rechnung getragen wird.
|
|
Materielle Absicherung von Kunst und Kultur |
Die Kameralistik, der Personaleinsatz und andere Organisations- und Verwaltungsabläufe sollen an die Erfordernisse einer modernen Stadt- und Kulturverwaltung angepasst werden. Die Verwirklichung des Projektes "Geschäftsgruppenbudgetierung" der Linzer Finanzverwaltung ist ein sehr positives Beispiel für die Erfordernisse einer modernen Verwaltung. Der Vorschlag nach einer entsprechenden Anpassung der Kameralistik und anderer Verwaltungsabläufe richtet sich auch an Bund und Land OÖ.
|
|
Reform der Administration und Organisation
|
Die Stadt Linz erklärt die Transparenz und Begründung von Entscheidungs- und Positionierungsvorgängen, klare Kompetenzstrukturen und Zuständigkeiten sowie zeitgemäße Dienstleistungsqualifikationen (multikulturelle Offenheit, Dialogkultur, Sprache usw.) zu wichtigen Grundsätzen.
Alle Führungspositionen sollen durch befristete Verträge bzw. Bestellungen zeitlich limitiert werden.
| |
Kulturarbeit als Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger |
|