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Kultur, Politik und Recht


Kunst und Kultur: integrierte Elemente der Stadtentwicklung
Kulturverträglichkeitsprüfung
Kultur als Pflichtaufgabe
Günstigere Rahmenbedingungen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen und Kulturschaffende
Budget, Umschichtungen

Der KEP soll der zukünftigen Kulturpolitik und -verwaltung in Linz Entscheidungsgrundlagen zur Hand geben, die es ihnen erleichtern, in langfristigen, großräumigen und argumentativ abgesicherten Perspektiven eine kreative, in manchen Fällen sicher auch kontroverse Debatte zu führen und nach den vorgegebenen Leitlinien konkret zu handeln. Da dieser Vorgang als Prozeß begriffen wird, ist er im Interesse der Gesamtentwicklung der Stadt permanent voranzutreiben.


Kunst und Kultur: integrierte Elemente der Stadtentwicklung

Der rasche ökonomische, technologische und kulturelle Strukturwandel, in dem wir uns derzeit befinden, hat tiefgreifende Auswirkungen auf das städtische und regionale Lebensumfeld. Moderne Urbanität bedarf also einer bewußten, alle Bereiche umfassenden Politik, die diese "spontanen" Auswirkungen in einen Rahmen einbindet, der die materielle, geistige und kulturelle Entfaltung der Menschen ermöglicht. Die Verbindung von ökonomischen, sozialen und kulturellen Zielen ist in diesem Sinne nur erreichbar, wenn Kultur und Bildung zu einem unverzichtbaren Element der Stadtentwicklung insgesamt werden.

Kooperation der Bereiche Kultur, Soziales, Stadtplanung und Bildung
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Stadtkultur sind demnach als Einheit zu begreifen, die von allen Beteiligten ein neues Denken in Querschittskategorien erfordert und interdisziplinäre Arbeitsweisen notwendig macht. Die Stadtplanung muß sich kulturellen Fragestellungen öffnen, wie umgekehrt sich die Kulturentwicklungsplanung verstärkt in alle Bereiche der Stadtentwicklung einzubringen hat. Dies wird in Zukunft eine engere und von gegenseitiger Offenheit bestimmte Kooperation der Bereiche Stadtplanung, Soziales, Freizeit, Kultur und Schule erfordern.




Kulturverträglichkeitsprüfung


Kulturverträglichkeitsprüfung

Um diesen Prozeß rechtlich und organisatorisch abzusichern, bedarf es einer umfassend definierten Kulturverträglichkeitsprüfung bei Stadt, Land und Bund. Die Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter kultureller/künstlerischer Kriterien bei allen kommunalen Planungsvorhaben und Projekten wird deren Gesamtqualität erhöhen und das künstlerische Potential der Stadt dafür mobilisieren.
Sitz und Stimme für Kunst und Kultur in allen einschlägigen Ausschüssen und Beiräten Mit der Kulturverträglichkeitsprüfung verpflichtet sich die Stadt Linz, in Analogie zu Pkt. 4 des Artikels 124 des Maastrichter Vertrages, den kulturellen Aspekten bei der Erfüllung aller kommunalen Aufgaben Rechnung zu tragen. Das geschieht in erster Linie mittels Vertretung der Bereiche Kunst und Kultur mit Sitz und Stimme in allen einschlägigen Ausschüssen, Beiräten usw. (zum Beispiel Gestaltungsbeirat, Sozialausschüsse, Bau- und Planungsgremien...).




Kultur als Pflichtaufgabe


Kultur als Pflichtaufgabe

Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung rechtlicher Sicherheit und damit auch moralischer Unterstützung ist die Definition von Kultur als öffentliche Pflichtaufgabe durch die Normierung einer Staatszielbestimmung analog zur Umweltschutzbestimmung. Durch entsprechende Bestimmungen im Bundesverfassungsgesetz und im oö. Landes-Verfassungsgesetz sollen die Gemeinden verpflichtet werden, durch Kunst- und Kulturförderung die ideellen und materiellen kulturellen und künstlerischen Werte zu sichern und die Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen und künstlerischen Schaffens zu gewährleisten.
Die modernisierte Form der Staatszielbestimmung betreffend die bundesverfassungsgesetzlich verankerte Verpflichtung der inländischen Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) könnte dann lauten:
  • von Produktionsstätten bzw. infrastrukturellen Schnittstellen mit speziellen Schwerpunkten (neue Medien/EDV, Video-Schnittstelle, Public Access Arbeitsplatz...; Werkstatt/Labor...; Förderatelier...), wobei hier ein enger Konnex zur kulturellen und künstlerischen Stadtteilarbeit gesucht wird,
  1. "Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur Pflege von Wissenschaft, Bildung, Kunst, Kultur und Heimatpflege.
  2. Sie achten die Freiheit, Unabhängigkeit und Vielfalt des kulturellen und künstlerischen Le-bens und fördern die Teilnahme jedes Menschen an der Produktion, Distribution und Rezeption von Kunst und Kultur. Sie fördern die Entfaltung des künstlerischen und kulturellen Schaffens im allgemeinen und die Entwicklung neuer, zeitgenössischer Formen kulturellen Lebens sowie künstlerischer und experimenteller Darstellungsformen im besonderen."
Der Artikel 14 im oö. Landes-Verfassungsgesetz könnte demnach in Analogie zur Staatszielbestimmung formuliert werden ("Das Land Oberösterreich und seine Gemeinden bekennen sich ... Darstellungsformen im Rahmen ihres Wirkungsbereiches").




Anpassung aller Rechts- und Gebührennormen an ein modernes Veranstaltungswesen


Günstigere Rahmenbedingungen für nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen und Kulturschaffende

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Kunst- und Kulturschaffende bzw. Veranstalter sind sämtliche einschlägige gesetzliche oder verordnungsmäßige Bestimmungen und Auflagen zu überprüfen. Es geht insbesondere darum, den Ablauf von Veranstaltungsgenehmigungen zu vereinfachen und nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen finanziell zu entlasten.
Im Sinne der Kooperation zwischen Stadt und Land sollte ein gemeinsamer politischer Wille gefunden werden, weil sowohl Behörden des Landes (zum Beispiel im Fall der "Lustbarkeitsabgabe", deren Bezeichnung noch deutlich erkennbar aus anderen Zeiten stammt) als auch der Stadt (etwa bei der Anzeigenabgabe) für die Einhebung verantwortlich sind.
Soziale Absicherung An den Bund richtet sich die Forderung, ein entsprechendes Sozialversicherungsgesetz (Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitsausfallversicherung, Anwendung des Mutterschutzgesetzes) zur sozialen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden zu beschließen. Das Modell sollte sowohl die Berufsbilder von Kunstschaffenden wie auch von autonomer Kulturarbeit miteinbeziehen.


Budget, Umschichtungen

Um zu gewährleisten, daß die im KEP festgelegten Prioritäten und Ziele tatsächlich realisiert werden können, sind möglichst rasch dynamische Finanzierungskonzepte auszuarbeiten, die auf zwei Säulen beruhen:
Sukzessive Erhöhung des Kulturbudgets Erstens auf dem Kulturbudget der Stadt. Die Festlegung auf einen bestimmten Prozentanteil am ordentlichen Gesamtbudget (als Zielbestimmung) hat zwar eine gewisse symbolische Aussagekraft, kann aber über etliche Jahre hinweg nur schwer festgemacht werden. Wenn das Bekenntnis zur "Kulturstadt Linz" nicht ein kurzes Strohfeuer bleiben soll, bedarf es jedenfalls der langfristigen materiellen Absicherung durch eine deutliche, den jeweiligen Rahmenbedingungen angepaßte Erhöhung.
Zur Verbesserung der Effizienz und Flexibilität der Kulturarbeit ist außerdem eine Anpassung der Kameralistik an die Erfordernisse einer modernen Kulturverwaltung anzustreben (das Projekt "Geschäftsgruppenbudgetierung", das von der Linzer Finanzverwaltung entwickelt wird, entspricht im wesentlichen auch den Anforderungen einer flexiblen Kulturarbeit). Auch würde eine landesgesetzliche Regelung für die "Kunst-am-Bau"-Mittel die Voraussetzungen in diesem Bereich verbessern. Die Vergabe der Aufträge an die Künstlerinnen und Künstler ist hier in jedem Fall mit der Kulturverwaltung zu akkordieren.
Landesgesetzliche Regelung für "Kunst-am-Bau"
Zweitens auf der sukzessiven Umschichtung von Mitteln innerhalb der öffentlichen Aufgabenbereiche. Diese Aufgabenbereiche müssen nicht identisch mit den Institutionen sein - es ist zu sichern, daß auch innerhalb der jeweiligen Kultureinrichtungen den Leitlinien und Schwerpunktsetzungen des KEP finanziell entsprechend Rechnung getragen wird.