Die Stadt Linz ist eine Gebietskörperschaft. Sie hat das Recht auf Selbstverwaltung im sogenannten eigenen Wirkungsbereich. Dieser eigene Wirkungsbereich umfasst alle Aufgaben, deren Wahrnehmung vornehmlich im Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt gelegen ist. Dazu zählen etwa:
Die Stadt ist aber auch Verwaltungssprengel im übertragenen Wirkungsbereich, in dem sie Angelegenheiten vollzieht, die der Stadt vom Bund oder vom Land zur Besorgung übertragen wurden. Zum übertragenen Wirkungsbereich einer Stadt mit eigenem Statut zählen auch die Aufgaben der Bezirksverwaltung. In all diesen Belangen ist die Stadt an die Weisungen der Organe des Bundes beziehungsweise des Landes gebunden. Beispiele für den übertragenen Wirkungsbereich sind:
Überdies ist die Stadt selbstständiger Wirtschaftskörper und kann Vermögen besitzen, erwerben und darüber verfügen (zum Beispiel Liegenschaften kaufen). Sie darf ihren Haushalt selbstständig führen und wirtschaftliche Unternehmungen betreiben (z. B. Linz AG, AKh Linz GmbH, SZL Seniorenzentren Linz GmbH, LIVA, GWG).
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Verwaltungsführung
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