Grundlagen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs
Als Sachpreisrichter sind in der Jury stimmberechtigt vertreten:
Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten sind insgesamt Preise in der Höhe von 163.000 Euro (exkl. USt.) vorgesehen:
1. Preis € 42.000,-- (exkl. USt.)
2. Preis € 33.500,-- (exkl. USt.)
3. Preis € 25.000,-- (exkl. USt.)
4. Fünf Ankäufe/Anerkennungspreise zu je € 12.500,--
(insgesamt € 62.500,-- exkl. USt.)
Diese Preisgelder entsprechen dem internationalen Anspruch des Wettbewerbes. Sie sind auch deswegen hoch, weil mit der Jurierung des Siegerprojektes alle Ansprüche des Gewinnerteams abgegolten werden. Das heißt konkret, dass die Stadt Linz selbst das Projekt nach dem Wettbewerb weiter entwickeln wird.
Als Abgabetermin der Wettbewerbsbeiträge wird der 29. August ins Auge gefasst. Die entscheidende Jurysitzung ist für 28. / 29. September geplant.
Vorgaben und Ziele des Wettbewerbs
Die wichtigste Qualität der florierenden Stadt im 21. Jahrhundert ist Vielfalt – der Formen, der Aktivitäten und der Menschlichkeit. Eingepasst in das Stadtraumgefüge soll ein neues Viertel als „Missing Link“ durch zeitgemäßes Wohnen, Büro- und Geschäftsnutzung das urbane Netzwerk ergänzen. In diesem Sinne ist speziell über die derzeit trennende Bahntrasse hinweg wieder eine Verbindung der Stadtteile Markartviertel und Franckviertel anzustreben (Überführung, Überplattung, Einhausung, Unterquerung u.ä.).
Insgesamt ist die Definition des Ortes im Sinne von Urbanität sowie dessen räumlichstrukturelle Gliederung und in weiterer Folge die Vernetzung über die Grenzen des Areals hinaus von maßgeblicher Bedeutung.
Städtebauliche Ziele
Vom erweiterten Betrachtungsraum wirkt auf das Planungsgebiet die Lärmabstrahlung der ÖBB-Trasse und der Lastenstraße (12.000 PKW-Fahrten täglich). Das Betriebsbaugebiet wie auch der im Süden des Planungsgebietes bestehende Bananengroßhandels- und Reifebetrieb (mit Zu- und Abliefer-Schwerverkehr) erfordern planerische Bedachtnahme. Ein Lösungsansatz, welcher situationsabhängig eine Besiedlung in Etappen ermöglicht, ist im Rahmen einer Gesamtlösung denkbar.
Das Gesamtquartier ist so zu konzipieren, dass durch konzentrierte Bebauung ein Optimum an öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiflächen und Zwischenräumen gewonnen wird.
Kreative Wohnbauformen: Reihenhaus im Obergeschoß
Für den Wohnungsbau sind auch Typologien mit vertikal verteiltem Grünraum, also mit individuellem Grünraum auch in den Obergeschoßen, zu entwickeln. Die Grundidee des Reihenhauses soll von der Horizontalen in die Vertikale transferiert werden.
Hoher Anspruch an die Art der Bebauung
Für die Baudichte auf dem ca. 85.000 m² großen Areal gilt eine Geschoßflächenzahl von 1,7 als Leitdichte (städtebaulich begründete Abweichungen sind möglich). Darin sind im Sinne einer Nutzungsmischung neben der hauptsächlich anzustrebenden Wohnnutzung auch ca. 15.000 Quadratmeter Geschäftsfläche sowie Flächen für Dienstleistung, Handel und Büros enthalten. Vorwiegend im südwestlichen Teil des Areals ist eine strukturelle Höherzonung möglich.
Den Baulichkeiten für Wohnnutzung ist ein quartierbezogener Grünanteil von mindestens 30 Prozent zuzuordnen. Dabei ist, geschoßweise direkt den Wohnebenen zugeordnet, ein wohnungsbezogener Grünanteil zu ermöglichen.
Öffentlicher Verkehr und Straßenbau
Die bestehende Verkehrsinfrastruktur ist leistungsfähig zu halten und gegebenenfalls zu adaptieren. Neue Infrastruktur und Knotenpunkte zum bestehenden Netz sind unter Einhaltung der Leichtigkeit, Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs auszubilden. Eine Anbindung an eine mögliche ÖBB-Stadtbahn von Linz in Richtung Osten wäre gewünscht. Die Erschließung des Quartiers durch die LINZ LINIEN ist selbstverständlich.
Parkplatzsituation
Die Unterbringung der PKW hat großteils in Garagen zu erfolgen. Der Stellplatzschlüssel pro Wohnung beträgt 1:1,5, wobei der Nachweis in Tief-/ Hochgaragen 1:1 zu erbringen ist. Der zusätzliche 0,5-Anteil kann oberirdisch im Anschluss an das öffentliche Gut (Senkrecht- oder Längsparker auf Privatgrund) erfolgen.
Soziale Infrastruktur: neues Pflegeheim soll geplant werden
Eine ausreichende Versorgung des neuen Viertels mit Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, insbesondere mit Kinderbetreuungseinrichtungen, betreubaren Wohnungen und einem Pflegeheim, sind vorgegeben.
Bewältigung des Lärms
Grundbedingung für die Nutzung Wohnen ist, dass der verkehrsbedingte Lärmeinfluss vor Fenstern von Wohn- und Schlafräumen über die Nachtzeit nicht lauter als 50 dB ist und der betriebsbedingte Lärm (inkl. Zufahrten) max. 35 dB zur Nachtzeit und 50 dB zur Tagzeit nicht übersteigt.
Thema Firma Mathy
Auf den noch bestehenden Bananengroßhandels- und -reifebetrieb ist mit den Szenarien Weiterbestand des Unternehmens am Standort bzw. Absiedlung zu reagieren.
Thema ÖBB-Grundstück
Die Baudichte auf dem zirka 5.000 Quadratmeter großen, im südwestlichen Randbereich zwischen Lastenstraße und ÖBB-Verbindungsbahn gelegenen Grundstück wird durch eine Geschoßflächenzahl von 3,5 als Leitdichte bestimmt. Insgesamt sind die zur Verfügung stehenden Flächen vom Übrigen getrennt bebaut zu gestalten.
(Informationsunterlage zur Pressekonferenz „Frachtenbahnhof – Grundlagen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs“ mit Planungsreferent Stadtrat Klaus Luger)
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