„All diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren umgesetzt, um die Tarife für die Kinderbetreuung von der Krabbelstube bis zur Nachmittagsbetreuung in den Schulen sozial noch gerechter zu gestalten. Die faire und ausgewogene Gestaltung der Tarife trägt wesentlich zur Attraktivität von Kinderbetreuungseinrichtungen bei. Linz will Chancengleichheit für alle Linzer Kinder. Daher darf der Besuch von Betreuungseinrichtungen keine Frage der finanziellen Leistbarkeit sein“, so Finanzreferent Stadtrat Johann Mayr.
Die Besuchsgebühren in Linz verschaffen heute den Linzer Eltern- und Erziehungsberechtigten Vorteile, die im übrigen Oberösterreich nicht erhältlich sind. So erspart das neue flexible Tarifmodell inklusive des Linzer Familienförderbeitrags den Linzer Eltern insgesamt rund 2,3 Millionen Euro.
Durch das neue im September 2006 eingeführte flexible Linzer Tarifmodell mit seinen exakt auf die Einkommensverhältnisse der Eltern abgestimmten Besuchsgebühren verfügt die Stadt Linz über eine sozial ausgewogene und überaus günstige Tarifgestaltung. Die Freibeträge und die strenge Orientierung am Einkommen der Erziehungsberechtigten entlasten die niedrigen Einkommen zur Gänze. Einkommensstufen und Tarifsprünge gehören der Vergangenheit an. Bei allen anderen EinkommensbezieherInnen wirken die Besuchsgebühren bis zur Höchstgebühr wie eine proportionale Steuer und orientieren sich damit an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern. Die Orientierung am Einkommen brachte den Eltern und Erziehungsberechtigten eine jährliche finanzielle Entlastung von rund 350 000 Euro.
Darüber hinaus sorgt der Linzer Familienförderbeitrag für eine erhebliche Minderung der Belastungen, die sich aus den Besuchsgebühren ergeben. Linz als soziale Musterstadt hat bereits frühzeitig dafür gesorgt, dass die Gebühren, wie sie nach der OÖ. Elternbeitragsverordnung vorzuschreiben wären, stark abgefedert werden. Damit können faire und positive verteilungspolitische Effekte erzielt werden. Ersparten sich doch die Linzer Eltern durch den Linzer Familienförderbeitrag 2008 rund zwei Millionen Euro.
Grundsätzlich setzen sich die neuen Tarife seit September 2006 aus einem Grundtarif in den Krabbelstuben und einem Grund- und Tagestarif in den Horten und in der Nachmittagsbetreuung in Schulen zusammen. Die Bemessungsgrundlage dafür errechnet sich aus dem Haushaltseinkommen abzüglich eines valorisierten Familienabsetzbetrages (2009: 1 273 Euro bei einem Kind; für jedes weitere Kind 106 Euro zusätzlich). Bei einem Familieneinkommen, das unterhalb des Absetzbetrages liegt, sind die Eltern und Erziehungsberechtigten von der Besuchsgebühr befreit.
Derzeit gibt es in den städtischen Krabbelstuben, Horten und der Nachmittagsbetreuung in Schulen 987 so genannte „NullzahlerInnen“. Der Kindergartenbesuch ist seit 1. September 2009 für alle Kinder kostenlos.
Zusätzlich ist im Rahmen des Hortes und der Nachmittagsbetreuung in Schulen mit Einführung der neuen Tarife auch eine tageweise Nutzung des Angebotes möglich geworden. In den Krabbelstuben und Kindergärten gilt dies nicht, da in diesen Bereichen ein regelmäßiger Besuch mit Hinblick auf die Entwicklung und schulische Vorbereitung unerlässlich ist.
Seit 1. März 2009 essen Linzer Kinder in den städtischen und privaten Kindergärten gratis. Kindergärten zählen als Bildungseinrichtungen, die die Kinder auf die Schule vorbereiten. Unabhängig von der finanziellen Situation und der Bildung der Eltern soll daher allen Kindern die gleichen Chancen geboten werden können.
Als „Gratiskindergarten“ kann jedoch nur bezeichnet werden, was zu einer gänzlichen finanziellen Entlastung der Eltern und Erziehungsberechtigten führt. Somit hat sich die Stadt Linz dazu entschieden, nicht nur die Kindergartenbesuchsgebühr, sondern auch die Pauschale für das Mittagessen und den Veranstaltungsbeitrag außer Kraft zu setzen.
Nachdem bereits vor der Einführung des „Gratiskindergartens“ über ein Viertel aller Linzer Kinder ihren Kindergarten zum Nulltarif besuchte, hätten durch das Streichen der Besuchsgebühr zahlreiche Eltern und Erziehungsberechtigte nicht profitiert und wären finanziell nicht entlastet worden. Zusätzlich überstieg bei 47 Prozent der Essensbeitrag bereits die Besuchsgebühr.
Mit der Abschaffung der Essenspauschale konnten die Eltern daher wirksamer entlastet werden als durch die alleinige Abschaffung der Besuchsgebühr. So profitieren nun auch einkommensschwächere Eltern, die bereits zuvor von der Besuchsgebühr befreit waren, überwiegend von der Abschaffung der Essenspauschale.
Das gesunde Gratis-Mittagessen entlastet die Linzer Eltern und Erziehungsberechtigten in städtischen und privaten Kindergärten jährlich um rund drei Millionen Euro.
Ein tägliches kindergerechtes Mittagessen unterstützt unter anderem auch die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Kinder. Daher investiert die Stadt Linz auch in das Gratis-Mittagessen. Das Interesse bei den Eltern ist groß: Nahmen vor der Einführung des Gratis-Mittagessens rund 57 Prozent an der Mittagsverpflegung teil, so stieg der Anteil nach der Einführung auf 91 Prozent.
Teil eines attraktiven Kinderbetreuungsangebotes ist die Bereitstellung eines täglichen, ausgewogenen Mittagessens. Derzeit nehmen etwa 80 Prozent der Hortkinder, 95 Prozent der SchülerInnen in einer schulischen Nachmittagsbetreuung und 90 Prozent der Krabbelstubenkinder an der Mittagsverpflegung teil. Etwa 600 Hortkinder, 32 HauptschülerInnen und 40 Krabbelstubenkinder nehmen das Angebot eines Mittagessens derzeit noch nicht in Anspruch.
Im Gegensatz zu den Besuchsgebühren war für die Mittagsverpflegung bisher ein Pauschalbetrag zu bezahlen, der die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigte. Das bedeutete, dass Eltern mit niedrigem Einkommen, die von der Besuchsgebühr befreit waren, für das Mittagessen ihrer Kinder den gleichen Betrag wie Eltern mit höherem Einkommen bezahlten. Etwa 1 500 Eltern zahlten für das Mittagessen mehr als für den Besuch der Betreuungseinrichtungen.
Seit Anfang September 2009 gehört dies der Vergangenheit an. So ist zusätzlich zur Besuchsgebühr auch der Essensbeitrag an das Familieneinkommen gekoppelt. Im Hort und den Krabbelstuben haben Eltern für das Mittagessen einschließlich Veranstaltungsbeitrag maximal denselben Betrag zu leisten wie für den Besuch der Einrichtung. Der Essensbeitrag in der Nachmittagsbetreuung in den Schulen wird analog dem Hortmodell vorgeschrieben. Dadurch ist künftig auch beim Essensbeitrag eine soziale Ausgewogenheit gewährleistet.
Durch die Regelung, dass die Höhe des Essensbeitrag maximal die Höhe der Besuchsgebühr beträgt, werden rund 1 000 Kinder beziehungsweise SchülerInnen – die derzeit bereits NullzahlerInnen sind – in den Genuss eines gesunden Gratis-Mittagessens kommen. Zusätzlich zahlen rund 1 000 weitere Kinder künftig für ihr Mittagessen weniger als bisher.
Mit dieser sozial ausgewogenen und gerechten Gestaltung der Essensbeiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen entlastet die Stadt die Linzer Eltern und Erziehungsberechtigten jährlich um rund 1,4 Millionen Euro.
Auch für Linzer Kinder aus städtischen Pflichtschulen, die Horte privater Rechtsträger besuchen, gilt diese Regelung.
In jenen Fällen, in denen die Besuchsgebühr höher ist als der Essensbeitrag einschließlich Veranstaltungsbeitrag (derzeit in den Horten bei 21 Besuchstagen pro Monat 56,33 Euro und in den Krabbelstuben 52,41 Euro) sind die Beiträge in der bisherigen Höhe zu leisten. Sofern weniger als 21 Besuchstage im Hort gebucht werden, erfolgt eine entsprechende Reduzierung dieses Höchstbeitrages.
Seit Beginn des Schuljahres 2007/08 dürfen in den städtischen Linzer Volks-, Haupt-, Sonder- und Polytechnischen Schulen keine Elternbeiträge für Arbeitsmittel eingehoben werden. Anstelle der Eltern und Erziehungsberechtigten hat die Stadt Linz die Finanzierung übernommen.
Die Stadt Linz war damit die erste Stadt in Oberösterreich, in der SchülerInnen für Kopien und andere Arbeitsmaterialien nichts mehr bezahlen mussten. Die finanzielle Entlastung für die Eltern und Erziehungsberechtigten durch die Stadt beträgt jährlich rund 350 000 Euro. Mit der Übernahme der Kosten ist in Linzer Pflichtschulen die gesetzlich verankerte „Schulgeldfreiheit“ auch tatsächlich Realität.
Die Stadt übernimmt dabei vor allem die Kosten für Kopien, Werk- und Bastelmaterial, Utensilien für den Anschauungsunterricht, in den Hauptschulen zusätzlich Kochbeiträge im Rahmen des Kochunterrichts und in den Polytechnischen Schulen die Materialbeiträge in den einzelnen Fachrichtungen, wie Metall, Elektro, Büro, kreatives Gestalten, Tourismus oder Dienstleistungen sowie Lehrwerkstättenbekleidung.
(Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Bildungsreferent Stadtrat Johann Mayr über familienpolitische Maßnahmen – finanzielle Entlastung und mehr Gerechtigkeit)
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