Unter Einreichung ist zu verstehen, dass der Beirat das Projekt grundsätzlich akzeptiert und die Projektbetreiber um eine Baugenehmigung ansuchen können. Projekte, die der Planungsvisite zugeteilt werden, müssen in diesem Gremium vor dem Ansuchen um Baugenehmigung kleinere Korrekturanregungen des Beirats nachweisen. Diese Projekte werden dem Beirat nicht mehr vorgelegt. Projekte mit Wiedervorlage müssen dem Beirat in überarbeiteter Form erneut präsentiert werden.
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