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Person bei Heizkörper
KOMMUNALES
Presseaussendung vom 11.03.2010

Städtischer Heizkostenzuschuss für die Wintersaison 2009/10

Noch bis 15. April kann ein Antrag auf Heizkostenzuschuss gestellt werden.

Mit dem Heizkostenzuschuss für die Wintersaison 2009/10 leistet die Stadt Linz auch dieses Jahr wieder eine Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen, um deren erhöhten Kostenaufwand in der Heizperiode abzumildern. Bereits seit Oktober kann dieser Zuschuss beim Bürgerservice Center im Neuen Rathaus in der Zeit von Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr beantragt werden. Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 15. April 2010. Im Winter 2008/09 erhielten insgesamt 5 843 Personen den Heizkostenzuschuss ausbezahlt. 

Der Zuschuss ist vom Haushaltseinkommen des Jahres 2009 abhängig und beträgt bei Unterschreitung der Einkommensgrenzen für soziale Bedürftigkeit 220 Euro. Bei Überschreitung der Grenzen um maximal 50 Euro werden noch 110 Euro an Zuschuss ausbezahlt. Die Netto-Einkommensgrenze für alleinstehende Personen beträgt 783,99 Euro. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften sind es 1 175,45 Euro. Für jedes zusätzliche Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 111,23 Euro. Der erste Auszahlungstermin war bereits im Februar, seither wird wöchentlich ausbezahlt.

Diese Unterstützung kann nur von Hauptwohnsitz-LinzerInnen, die auch Hauptmieter sind beantragt werden. StudentInnen, die kein Selbsterhalterstipendium erhalten, AsylwerberInnen und BewohnerInnen von Obdachloseneinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen haben keinen Anspruch auf diesen Zuschuss. Pro Haushalt kann nur einmal angesucht werden. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Mietvertrag 
  • Lichtbildausweis
  • Nachweis der aktuellen Miete 
  • bei Bezug der Wohnbeihilfe Nachweis durch aktuellen Bescheid des Landes oder Kontoauszug
  • Nachweis einer eventuell bezogenen Mietzinsbeihilfe

Einkommensnachweise der letzten sechs Monate im Jahr 2009 ALLER im Haushalt wohnender Personen:

  • aktueller Pensionsbescheid oder Bankbeleg, jedoch OHNE Sonderzahlungen (gilt auch für Waisenpensionen)
  • letzter Lohnzettel OHNE Sonderzahlung - bei Lehrlingen zusätzlich der Lehrvertrag
  • Unterhalt - Vergleichsausfertigung UND aktueller Bankbeleg
  • Alimente / Unterhaltsvorschuss - Vergleichsausfertigung UND aktueller Bankbeleg / Schreiben des ASJF / Bescheid des Bezirksgerichtes
  • Stipendium: aktueller Bescheid
  • Einkommensbescheid des letzten Jahres
  • aktueller Bescheid oder Bezugsbestätigung des AMS
  • Kinderbetreuungsgeld / Wochengeld / Krankengeld: Schreiben  des aktuellen Bescheides oder aktuelle Bescheinigung der GKK
  • Bescheid über Bezug von Pflegegeld

Weitere Nachweise:

  • Schulbesuchsbestätigung / Inskriptionsbestätigung
  • Bescheid über Bezug der Familienbeihilfe, jedoch nur dann, wenn erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
Heizkostenzuschuss.

Für Medienanfragen:
Peter Hirhager  Tel.: +43 732 7070 1366

KONTAKT

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Hauptstraße 1-5
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