Dennoch Rückgang um 25 Prozent im ersten Halbjahr 2010
Die Stadt Linz unterstützt als Sozialhilfeträger Menschen, die ihren Lebensunterhalt weder durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft noch durch ausreichendes Einkommen bestreiten können. Mit diesem sozialen Sicherungssystem wird vor allem LinzerInnen unter die Arme gegriffen, die nicht in sozialen Einrichtungen leben.
Obwohl das Niveau der betroffenen sozialhilfebeziehenden Haushalte 2010 höher liegt als im ersten Halbjahr 2009, geht die Zahl der insgesamt betroffenen Personen ab März bereits kontinuierlich zurück. Im Laufe des ersten Halbjahrs sind um ein Viertel weniger LinzerInnen auf Sozialhilfe angewiesen als noch zu Beginn des Jahres. Gab es im Jänner 2010 noch insgesamt 1 950 SozialhilfeempfängerInnen in Linz, so sind es im Juli 2010 nur 1 469 Personen.
Der Hauptgrund für den Bezug von Sozialhilfe ist ein fehlendes Einkommen. Rund die Hälfte der SozialhilfebezieherInnen bekamen aus diesem Titel Unterstützungsleistungen, knapp 30 Prozent, weil die Leistungen des AMS zu gering waren. In den ersten sieben Monaten das Jahres 2010 wurden 3,6 Millionen Euro Sozialhilfe ausbezahlt.
Ab 1. Jänner 2011 wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung die Sozialhilfe ablösen. Österreichweit vereinheitliche Sozialhilferichtsätze sind unter anderem eine der wesentlichen Neuerungen. Details zur Umsetzung werden derzeit ausgearbeitet.
„Die Sozialhilfe stellt ein wichtiges Auffangnetz dar. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wie Jobimpuls und mit der engen Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice wird gleichzeitig versucht, die Betroffenen möglichst rasch wieder in die Arbeitswelt zu integrieren,“ sagt Sozialreferent Vizebürgermeister Klaus Luger.
Die Weltwirtschaftskrise macht auch vor Linz nicht Halt. In den letzten Jahren war die Arbeitslosenquote im Arbeitsmarktbezirk Linz sehr gering. 2006 betrug die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 3,7 Prozent, 2007 waren es 3,4 Prozent und 2008 nur mehr 3,3 Prozent. Es herrschte de facto Vollbeschäftigung. Im vergangenen Jahr stieg die Arbeitslosenquote in Linz an. Im Laufe dieses Jahres kann man aber einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosenquote in der Landeshauptstadt feststellen. Waren im Jänner 2010 noch 5,8 Prozent arbeitslos, so sind im Juni 2010 3,9 Prozent von Arbeitslosigkeit betroffen. ´
| Jänner 2010 | März 2010 | Mai 2010 | Juni 2010 | |
|---|---|---|---|---|
| Arbeitslosenquote Linz | 5,8 % | 5,0 % | 4,1 % | 3,9 % |
Die Unterstützung für den Lebensunterhalt erfolgt durch eine monatliche Zahlung. Für Familien und Mehrpersonenhaushalte gibt es gesonderte Zuschläge. Quartalsweise gibt es zudem eine Sonderzahlung in halber Höhe eines Monatsbezuges.
Vorraussetzungen für einen Sozialhilfebezug sind: ein Hauptwohnsitz in Linz, das Vorliegen einer sozialen Notlage sowie die Mithilfe der hilfebedürftigen Person, in angemessener Weise zur Bewältigung oder Überwindung der Notlage beizutragen.
Obwohl die Anzahl der Haushalte, welche Sozialhilfe beziehen, höher als im Vergleichszeitraum 2009 liegt, ist dennoch im ersten Halbjahr 2010 ein Rückgang der SozialhilfebezieherInnen festzustellen. Waren im Jänner 2009 noch 993 Haushalte auf Sozialhilfe angewiesen, so beziehen im Vergleichsmonat 2010 1 130 Haushalte Sozialhilfe. Auch in den restlichen Monaten ist die Zahl der Sozialhilfebeziehenden Haushalte höher als im vergangenen Jahr. Im April und im Juli 2010 hat sich die Situation aber verändert.
| Monate | Haushalte 2009 | Haushalte 2010 | Veränderung absolut | Veränderung in Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Jänner | 993 | 1 130 | + 137 | + 14 % |
| Februar mit Sonderzahlung | 1 132 | 1 248 | + 116 | + 10 % |
| März | 1 148 | 1 154 | + 6 | + 0,5 % |
| April | 1 088 | 1 069 | - 19 | - 2 % |
| Mai mit Sonderzahlung | 1 160 | 1 173 | + 13 | + 1 % |
| Juni | 918 | 1 013 | + 95 | + 10 % |
| Juli | 1 042 | 945 | - 97 | - 9 % |
Bis auf die beiden Sonderzahlungsmonate Februar und Mai ist im ersten Halbjahr 2010 ein leichter Rückgang festzustellen. Im Laufe der ersten sieben Monate dieses Jahres geht die Anzahl der sozialhilfebeziehenden LinzerInnen stetig zurück. Waren im Juli 2009 1 042 Haushalte auf Sozialhilfe angewiesen, sind es im Juli 2010 nur mehr 945 Haushalte, um rund neun Prozent weniger. Betrachtet man den Jänner und den Juli dieses Jahres, so kann man von einem Rückgang von 16 Prozent innerhalb des ersten Halbjahres 2010 sprechen.
Zu den im den vergangenen Monaten betroffenen Haushalte kommen noch mitunterstützte Personen und Kinder dazu. Insgesamt waren somit zwischen 2 192 im Februar 2010 und 1 469 Linzerinnen und Linzer im Juli 2010 Bezieher der städtischen Sozialhilfe.
Obwohl das Niveau der betroffenen Haushalte 2010 höher liegt als im ersten Halbjahr 2009, geht die Zahl der betroffenen Personen ab März diesen Jahres kontinuierlich zurück. Waren im Juli 2009 noch insgesamt 1 780 LinzerInnen auf Sozialhilfe angewiesen, so sind es im Juli 2010 nur 1 469 Personen. Das entspricht einem Rückgang um 17 Prozent.
| Monate | Personen 2009 | Personen 2010 | Veränderung absolut | Veränderung in Prozent |
|---|---|---|---|---|
| Jänner | 1 704 | 1 950 | + 246 | + 14 % |
| Februar mit Sonderzahlung | 2 042 | 2 192 | + 150 | + 7 % |
| März | 2 017 | 1 945 | - 72 | - 4 % |
| April | 1 985 | 1 731 | - 254 | - 13 % |
| Mai mit Sonderzahlung | 2 100 | 1 969 | - 131 | - 6 % |
| Juni | 1 701 | 1 618 | - 83 | - 5 % |
| Juli | 1 780 | 1 469 | - 311 | - 17 % |
Im Laufe des ersten Halbjahrs sind um ein Viertel weniger LinzerInnen auf Sozialhilfe angewiesen als noch zu Beginn des Jahres. Das sind 481 Linzerinnen und Linzer, die wieder selbständig aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
Mehr als die Hälfte der Haushalte bekamen im Juli 2010 Sozialhilfe aufgrund eines fehlenden Einkommens. 26 Prozent der SozialhilfeempfängerInnen bezogen im Juli 2010 Sozialhilfe, weil die Leistungen des AMS zu gering waren, 12 Prozent weil ihr reguläres Arbeitseinkommen nicht ausreichte. Insgesamt wurde in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 3,6 Millionen Euro an Sozialhilfe für die Linzerinnen und Linzer ausbezahlt.
| Monate | AMS | Geringer Unterhalt | Geringes Einkommen | kein Einkommen | Sonstiges |
|---|---|---|---|---|---|
| Jänner 2010 | 30 % | 5 % | 12 % | 47 % | 6 % |
| Februar 2010 | 32 % | 5 % | 13 % | 44 % | 6 % |
| März 2010 | 30 % | 5 % | 14 % | 46 % | 5 % |
| April 201 | 28 % | 4 % | 14 % | 28 % | 6 % |
| scope=row Mai 2010 | 28 % | 4 % | 15 % | 46 % | 6 % |
| Juni 2010 | 26 % | 4 % | 15 % | 49 % | 5 % |
| Juli 2010 | 26 % | 5 % | 12 % | 51 % | 6 % |
Die vergangen sieben Monate zeigen, dass die Anzahl der sozialhilfebeziehenden Haushalte aufgrund eines fehlenden Einkommens leicht zugenommen hat. Im Vergleich dazu ist die Anzahl jener Haushalte, die eine AMS-Leistung beziehen, und jene, die über ein zu geringes Einkommen verfügen, leicht zurückgegangenen.
Mit 1. Jänner 2011 löst in Österreich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die bislang geltende Sozialhilfe ab. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Vereinheitlichung der Höhe der Sozialhilferichtsätze österreichweit. Derzeit beträgt der Sozialhilferichtsatz laut OÖ. Sozialhilfegesetz für hauptunterstützte Personen 577,50. Für Familien und Mehrpersonenhaushalte gibt es gesonderte Zuschläge. Quartalsweise gibt es zudem Sonderzahlungen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sieht einen Sozialhilferichtsatz von 744 Euro vor.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Leistungen erhalten nur Personen, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen, um den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu können. Eigenes Vermögen und Einkommen müssen bis auf wenige Ausnahmen eingesetzt werden, bevor eine BMS-Leistung in Anspruch genommen werden kann.
Voraussetzung für die Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung ist, dass eine Person im Sinne des § 4
Die Details zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden auf Basis der Art. 15a-Vereinbarung in einem eigenen Landesgesetz festgehalten. Da dieses OÖ. Mindestsicherungsgesetz voraussichtlich aber erst mit 1. Jänner 2011 in Kraft sein wird, soll die Höhe der einzelnen Leistungen (Richtsätze) auf Niveau der geplanten Mindestsicherung bereits ab September dieses Jahres im Rahmen des bestehenden Sozialhilferechts eingeführt werden.
Derzeit werden in Arbeitsgruppen die letzten Details der Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erarbeitet. Dabei steht fest, dass eine zwölfmalige Auszahlung der Mindestrichtsatzhöhe dem Verschlechterungsverbotes, wie es in der Art. 15a-Vereinbarung festgeschrieben ist, widerspricht. Die Höhe des notwendigen „Verbesserungszuschlages“ wird derzeit berechnet. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass dieser „Verbesserungszuschlag“ annähernd einer dreizehnten Auszahlung der Richtsatzhöhe entsprechen wird.
(Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Sozialreferent Vizebürgermeister Klaus Luger über die „Entwicklung der Sozialhilfe im 1. Halbjahr 2010“)
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