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SOZIALES
Presseaussendung vom 17.08.2010

Anzahl der Sozialhilfeempfänger 2010 höher als im Vorjahr

Dennoch Rückgang um 25 Prozent im ersten Halbjahr 2010

3,6 Millionen Euro an Sozialhilfe bereits ausbezahlt

Die Stadt Linz unterstützt als Sozialhilfeträger Menschen, die ihren Lebensunterhalt weder durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft noch durch ausreichendes Einkommen bestreiten können. Mit diesem sozialen Sicherungssystem wird vor allem LinzerInnen unter die Arme gegriffen, die nicht in sozialen Einrichtungen leben.

Obwohl das Niveau der betroffenen sozialhilfebeziehenden Haushalte 2010 höher liegt als im ersten Halbjahr 2009, geht die Zahl der insgesamt betroffenen Personen ab März bereits kontinuierlich zurück. Im Laufe des ersten Halbjahrs sind um ein Viertel weniger LinzerInnen auf Sozialhilfe angewiesen als noch zu Beginn des Jahres. Gab es im Jänner 2010 noch insgesamt 1 950 SozialhilfeempfängerInnen in Linz, so sind es im Juli 2010 nur 1 469 Personen.

Der Hauptgrund für den Bezug von Sozialhilfe ist ein fehlendes Einkommen. Rund die Hälfte der SozialhilfebezieherInnen bekamen aus diesem Titel Unterstützungsleistungen, knapp 30 Prozent, weil die Leistungen des AMS zu gering waren. In den ersten sieben Monaten das Jahres 2010 wurden 3,6 Millionen Euro Sozialhilfe ausbezahlt.
Ab 1. Jänner 2011 wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung die Sozialhilfe ablösen. Österreichweit vereinheitliche Sozialhilferichtsätze sind unter anderem eine der wesentlichen Neuerungen. Details zur Umsetzung werden derzeit ausgearbeitet.

„Die Sozialhilfe stellt  ein wichtiges Auffangnetz dar. Mit unterschiedlichen Maßnahmen wie Jobimpuls und mit der engen Kooperation mit dem Arbeitsmarktservice wird gleichzeitig versucht, die Betroffenen möglichst rasch wieder in die Arbeitswelt zu integrieren,“ sagt Sozialreferent Vizebürgermeister Klaus Luger. 

Entwicklung Arbeitslosenquote in Linz

Die Weltwirtschaftskrise macht auch vor Linz nicht Halt. In den letzten Jahren war die Arbeitslosenquote im Arbeitsmarktbezirk Linz sehr gering. 2006 betrug die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 3,7 Prozent, 2007 waren es 3,4 Prozent und 2008 nur mehr 3,3 Prozent. Es herrschte de facto Vollbeschäftigung. Im vergangenen Jahr stieg die Arbeitslosenquote in Linz an. Im Laufe dieses Jahres kann man aber einen kontinuierlichen Rückgang der Arbeitslosenquote in der Landeshauptstadt feststellen. Waren im Jänner 2010 noch 5,8 Prozent arbeitslos, so sind im Juni 2010 3,9 Prozent von Arbeitslosigkeit betroffen. ´

  Jänner 2010 März 2010 Mai 2010 Juni 2010 
Arbeitslosenquote Linz 5,8 % 5,0 % 4,1 % 3,9 % 

Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?

Die Unterstützung für den Lebensunterhalt erfolgt durch eine monatliche Zahlung. Für Familien und Mehrpersonenhaushalte gibt es gesonderte Zuschläge. Quartalsweise gibt es zudem eine Sonderzahlung in halber Höhe eines Monatsbezuges.

Vorraussetzungen für einen Sozialhilfebezug sind: ein Hauptwohnsitz in Linz, das Vorliegen einer sozialen Notlage sowie die Mithilfe der hilfebedürftigen Person, in angemessener Weise zur Bewältigung oder Überwindung der Notlage beizutragen.

Anzahl der betroffenen Haushalte höher als 2009:

Dennoch kontinuierlicher Rückgang der SozialhilfebezieherInnen im ersten Halbjahr 2010

Obwohl die Anzahl der Haushalte, welche Sozialhilfe beziehen, höher als im Vergleichszeitraum 2009 liegt, ist dennoch im ersten Halbjahr 2010 ein Rückgang der SozialhilfebezieherInnen festzustellen. Waren im Jänner 2009 noch 993 Haushalte auf Sozialhilfe angewiesen, so beziehen im Vergleichsmonat 2010 1 130 Haushalte Sozialhilfe. Auch in den restlichen Monaten ist die Zahl der Sozialhilfebeziehenden Haushalte höher als im vergangenen Jahr. Im April und im Juli 2010 hat sich die Situation aber verändert.

 Monate Haushalte 2009  Haushalte 2010  Veränderung absolut  Veränderung in Prozent 
Jänner  993  1 130  + 137  + 14 %
Februar mit Sonderzahlung  1 132  1 248  + 116  + 10 %
März  1 148  1 154  + 6  + 0,5 %
April  1 088  1 069  - 19  - 2 %
Mai mit Sonderzahlung  1 160 1 173  + 13  + 1 %
Juni  918  1 013  + 95  + 10 %
Juli  1 042  945  - 97  - 9 %

Bis auf die beiden Sonderzahlungsmonate Februar und Mai ist im ersten Halbjahr 2010 ein leichter Rückgang festzustellen. Im Laufe der ersten sieben Monate dieses Jahres geht die Anzahl der sozialhilfebeziehenden LinzerInnen stetig zurück. Waren im Juli 2009 1 042 Haushalte auf Sozialhilfe angewiesen, sind es im Juli 2010 nur mehr 945 Haushalte, um rund neun Prozent weniger. Betrachtet man den Jänner und den Juli dieses Jahres, so kann man von einem Rückgang  von 16 Prozent innerhalb des ersten Halbjahres 2010 sprechen.

Grafik "Anzahl betroffener Haushalte

Zu den im den vergangenen Monaten betroffenen Haushalte kommen noch mitunterstützte Personen und Kinder dazu. Insgesamt waren somit zwischen 2 192 im Februar 2010 und 1 469 Linzerinnen und Linzer im Juli 2010 Bezieher der städtischen Sozialhilfe.

Obwohl das Niveau der betroffenen Haushalte 2010 höher liegt als im ersten Halbjahr 2009, geht die Zahl der betroffenen Personen ab März diesen Jahres kontinuierlich zurück. Waren im Juli 2009 noch insgesamt 1 780 LinzerInnen auf Sozialhilfe angewiesen, so sind es im Juli 2010 nur 1 469 Personen. Das entspricht einem Rückgang um 17 Prozent.

 Monate  Personen 2009 Personen 2010  Veränderung absolut Veränderung in Prozent 
 Jänner  1 704  1 950  + 246  + 14 %
 Februar mit Sonderzahlung  2 042  2 192  + 150  + 7 %
 März  2 017  1 945  - 72  - 4 %
 April  1 985  1 731  - 254  - 13 %
 Mai mit Sonderzahlung  2 100  1 969  - 131  - 6 %
 Juni  1 701  1 618  - 83  - 5 %
 Juli  1 780  1 469  - 311  - 17 %

Im Laufe des ersten Halbjahrs sind um ein Viertel weniger LinzerInnen auf Sozialhilfe angewiesen als noch zu Beginn des Jahres. Das sind 481 Linzerinnen und Linzer, die wieder selbständig aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

51 Prozent beziehen Sozialhilfe aufgrund fehlenden Einkommens

Mehr als die Hälfte der Haushalte bekamen im Juli 2010 Sozialhilfe aufgrund eines fehlenden Einkommens. 26 Prozent der SozialhilfeempfängerInnen bezogen im Juli 2010 Sozialhilfe, weil die Leistungen des AMS zu gering waren, 12 Prozent weil ihr reguläres Arbeitseinkommen nicht ausreichte. Insgesamt wurde in den ersten sieben Monaten dieses Jahres 3,6 Millionen Euro an Sozialhilfe für die Linzerinnen und Linzer ausbezahlt.

 Monate AMS  Geringer Unterhalt  Geringes Einkommen  kein Einkommen  Sonstiges 
 Jänner 2010  30 %  5 %  12 %  47 %  6 %
 Februar 2010  32 %  5 %  13 %  44 %  6 %
 März 2010  30 %  5 %  14 %  46 %  5 %
 April 201  28 %  4 %  14 %  28 %  6 %
scope=row Mai 2010  28 %  4 %  15 %  46 %  6 %
 Juni 2010  26 %  4 %  15 %  49 %  5 %
 Juli 2010  26 %  5 %  12 %  51 %  6 %

Die vergangen sieben Monate zeigen, dass die Anzahl der sozialhilfebeziehenden Haushalte aufgrund eines fehlenden Einkommens leicht zugenommen hat. Im Vergleich dazu ist die Anzahl jener Haushalte, die eine AMS-Leistung beziehen, und jene, die über ein zu geringes Einkommen verfügen, leicht zurückgegangenen.

Ab 1. Jänner 2011: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

Mit 1. Jänner 2011 löst in Österreich die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die bislang geltende Sozialhilfe ab. Eine der wesentlichen Änderungen ist die Vereinheitlichung der Höhe der Sozialhilferichtsätze österreichweit. Derzeit beträgt der Sozialhilferichtsatz laut OÖ. Sozialhilfegesetz für hauptunterstützte Personen 577,50. Für Familien und Mehrpersonenhaushalte gibt es gesonderte Zuschläge. Quartalsweise gibt es zudem Sonderzahlungen. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sieht einen Sozialhilferichtsatz von 744 Euro vor. 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Leistungen erhalten nur Personen, die über keine angemessenen eigenen Mittel verfügen, um den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen ausreichend decken zu können. Eigenes Vermögen und Einkommen müssen bis auf wenige Ausnahmen eingesetzt werden, bevor eine BMS-Leistung in Anspruch genommen werden kann.

Voraussetzung für die Leistung bedarfsorientierter Mindestsicherung ist, dass eine Person im Sinne des § 4

  • von einer sozialen Notlage (§ 6) betroffen ist und 
  • bereit ist, sich um die Abwendung, Milderung bzw. Überwindung der sozialen Notlage zu bemühen (§ 7).

Die Details zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung werden auf Basis der Art. 15a-Vereinbarung in einem eigenen Landesgesetz festgehalten. Da dieses OÖ. Mindestsicherungsgesetz voraussichtlich aber erst mit 1. Jänner 2011 in Kraft sein wird, soll die Höhe der einzelnen Leistungen (Richtsätze) auf Niveau der geplanten Mindestsicherung bereits ab September dieses Jahres im Rahmen des bestehenden Sozialhilferechts eingeführt werden.

Derzeit werden in Arbeitsgruppen die letzten Details der Umsetzung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erarbeitet. Dabei steht fest, dass eine zwölfmalige Auszahlung der Mindestrichtsatzhöhe dem Verschlechterungsverbotes, wie es in der Art. 15a-Vereinbarung festgeschrieben ist, widerspricht. Die Höhe des notwendigen „Verbesserungszuschlages“ wird derzeit berechnet. Die ExpertInnen gehen davon aus, dass dieser „Verbesserungszuschlag“ annähernd einer dreizehnten Auszahlung der Richtsatzhöhe entsprechen wird.

(Informationsunterlage zur Pressekonferenz von Sozialreferent Vizebürgermeister Klaus Luger über die „Entwicklung der Sozialhilfe im 1. Halbjahr 2010“)

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