Eintragungen bis einschließlich 7. März möglich
Sie sind an den beiden Montagen sowie am Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags zwischen 8 und 12 Uhr sowie an allen übrigen Tagen von 8 bis 16 Uhr geöffnet. In Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten sowie für bettlägerige BürgerInnen wird zusätzlich wieder ein mobiles Service im Einsatz sein.
Wer bereits im Einleitungsverfahren eine Unterstützung unterschrieben hat, kann nicht nochmals unterschreiben. Die Erstunterstützung zählt aber jedenfalls für das Gesamtergebnis mit.
Detaillierte Infos zum Volksbegehren sind auf den städtischen Internetseiten unter www.linz.at/volksbegehren.asp abrufbar.
Kontakt:
Wolfgang Oberaigner Tel.: +43 732 7070 2260
Für Medienanfragen:
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