Geplante Neuregelung bedeutet Ungleichbehandlung von Linz, Wels und Steyr
Den Gemeinden sollen also künftig mehr Kompetenzen bei der Radarüberwachung eingeräumt werden. Ausgenommen von dieser geplanten Regelung sind allerdings die Städte Linz, Wels und Steyr. Der Linzer Verkehrsreferent Vizebürgermeister Klaus Luger sieht in der Neuregelung eine Ungleichbehandlung der Statutarstädte.
Die oberösterreichischen Statutarstädten Linz, Wels und Steyr, in denen bisher jeweils eigene Bundespolizeidirektionen die Agenden der Verkehrsüberwachung (Radarkontrolle und Ausstellung von Strafverfügungen) wahrgenommen haben, sind von der neuen geplanten Regelung ausgenommen. Seit 1. September 2012 wurden die bisherigen Bundespolizeidirektionen in der Landespolizeidirektion zusammengefasst.
Gerade in städtischen Ballungszentren mit hohem Verkehrsaufkommen und zahlreichen Gefahrenstellen wäre die nunmehr für den ländlichen Bereich ausgeweitete Möglichkeit zur Radarkontrolle ein wirksames Mittel zur Tempobremse, womit auch eine deutliche Senkung der Verkehrsunfälle erreicht werden könnte.
„Die logische Konsequenz daraus wäre also, nun auch den Bezirksverwaltungsbehörden in den Statutarstädten entsprechende Kompetenzen bzw. mehr Autonomie in Bezug auf die Verkehrsüberwachung mit Radar einzuräumen“, stellt Vizebürgermeister Luger fest. „Warum soll es nur den Gemeinden, nicht aber den größeren Städten erlaubt sein, durch verstärkte Kontrollen zu mehr Verkehrssicherheit, beispielsweise in Wohngebieten, beizutragen?“ fragt Vizebürgermeister Klaus Luger.
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