Von der Bezirksverwaltungsbehörde wurde zur Überprüfung folgende Vorgangsweise gewählt: Waren an der gleichen Adresse noch gleichnamige Personen gemeldet (Verwandte des/der Verstorbenen), so wurden diese um Rückgabe des Ausweises ersucht. Auf Grund von 49 auf diese Weise verschickten Schreiben wurden 19 Ausweise sofort an den Magistrat Linz zurückgegeben, 13 Personen teilten mit, dass die Ausweise entweder nicht mehr auffindbar oder bereits entsorgt wurden, 3 Personen teilten mit, dass die Ausweise bereits vor Jahren rückübermittelt wurden. Lediglich 14 Personen oder 28 Prozent der Angeschriebenen haben nicht reagiert. Die Rücklaufquote auf diese Behördenbriefe belief sich damit auf 70 Prozent und die Rückgabequote auf 40 Prozent der Kontaktierten.
Die Stadt Linz weist in diesem Zusammenhand darauf hin, dass die Verwendung von Ausweisen Verstorbener ein strafrechtliches Delikt darstellt und entsprechende Konsequenzen im Falle eines Missbrauchs zur Folge hat. „Der Missbrauch von Behindertenausweisen ist kein ,Kavaliersdelikt’. Oft sind sich AutofahrerInnen des begangenen Unrechts zu wenig bewusst. Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen stellt der Missbrauch von Behindertenausweisen so wie auch das Abstellen von nicht berechtigten Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen für AutofahrerInnen mit Körperbehinderung eine enorme Beeinträchtigung dar“, betont Vizebürgermeister Luger.
Die Stadt Linz geht in Kürze auch dazu über, die vor 2005 ausgestellten Ausweise mit den Sterbedaten abzugleichen. Weiters werden sowohl die Polizei als auch die Group 4 ersucht, im Rahmen von Kontrollen der Behindertenparkplätze darauf zu achten, inwieweit Ausweise auf dieser Liste noch verwendet werden. Neben den 19 Ausweisen, die auf Grund der genannten behördlichen Schreiben zurückgegeben worden sind, wurden bereits weitere 55 Ausweise ohne Aufforderung retourniert. Seit 2005 wurden insgesamt rund 2.500 Behindertenausweise von der Stadt Linz ausgestellt.
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