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Presseaussendung vom 29.10.2012

Maßnahmen gegen Missbrauch von Behindertenausweisen in Linz

Insgesamt 700 Behindertenausweise wurden 2011 und im Verlauf des heurigen Jahres ausgestellt. Um den Missbrauch dieser Ausweise zu reduzieren, wurden in Linz Maßnahmen ergriffen. So wurden alle bereits vor längerer Zeit, konkret in den Jahren 2005 und 2006, in Linz ausgestellten Behindertenausweise kontrolliert und mit den Sterbedaten der Linzer Bevölkerung abgeglichen. Zugleich wurden die Daten mit den Meldebestätigungen verglichen. In einer ersten Serie wurden 40 Prozent der Behindertenausweise von Angehörigen umgehend retourniert, weitere 30 Prozent gaben an, nach dem Tod der Angehörigen nicht mehr über die Ausweise zu verfügen. Der Linzer Verkehrsreferent Vizebürgermeister Klaus Luger kündigt weitere Überprüfungen an, denn der Missbrauch von Behindertenausweisen sei kein Kavaliersdelikt, sondern strafbar.

Von der Bezirksverwaltungsbehörde wurde zur Überprüfung folgende Vorgangsweise gewählt: Waren an der gleichen Adresse noch gleichnamige Personen gemeldet (Verwandte des/der Verstorbenen), so wurden diese um Rückgabe des Ausweises ersucht. Auf Grund von 49 auf diese Weise verschickten Schreiben wurden 19 Ausweise sofort an den Magistrat Linz zurückgegeben, 13 Personen teilten mit, dass die Ausweise entweder nicht mehr auffindbar oder bereits entsorgt wurden, 3 Personen teilten mit, dass die Ausweise bereits vor Jahren rückübermittelt wurden. Lediglich  14 Personen oder 28 Prozent der Angeschriebenen haben nicht reagiert. Die Rücklaufquote auf diese Behördenbriefe belief sich damit auf 70 Prozent und die Rückgabequote auf 40 Prozent der Kontaktierten.

Die Stadt Linz weist in diesem Zusammenhand darauf hin, dass die Verwendung von Ausweisen Verstorbener ein strafrechtliches Delikt darstellt und entsprechende Konsequenzen im Falle eines Missbrauchs zur Folge hat. „Der Missbrauch von Behindertenausweisen ist kein ,Kavaliersdelikt’. Oft sind sich AutofahrerInnen des begangenen Unrechts zu wenig bewusst. Abgesehen von den strafrechtlichen Folgen stellt der Missbrauch von Behindertenausweisen so wie auch das Abstellen von nicht berechtigten Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen für AutofahrerInnen mit Körperbehinderung eine enorme Beeinträchtigung dar“, betont  Vizebürgermeister Luger.

Die Stadt Linz geht in Kürze auch dazu über, die vor 2005 ausgestellten Ausweise mit den Sterbedaten abzugleichen. Weiters werden sowohl die Polizei als auch die Group 4 ersucht, im Rahmen von Kontrollen der Behindertenparkplätze darauf zu achten, inwieweit Ausweise auf dieser Liste noch verwendet werden. Neben den 19 Ausweisen, die auf Grund der genannten behördlichen Schreiben zurückgegeben worden sind, wurden bereits weitere 55 Ausweise ohne Aufforderung retourniert. Seit 2005 wurden insgesamt rund 2.500 Behindertenausweise von der Stadt Linz ausgestellt.

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