Die Namensliste der ausgewählten Personen liegt dann von Montag, 10. September, bis einschließlich Mittwoch, 19. September, im Neuen Rathaus auf. Sie kann im Einwohner- und Standesamt im 1. Stock, Zimmer 1102, zu den Magistratsdienstzeiten eingesehen werden. Während dieser Zeit ist es auch möglich, gegen Personen, die die Voraussetzung für die Funktion eines Geschworenen oder eines/-r Schöffen/-in nicht erfüllen, Einspruch zu erheben. Ebenso können im Verzeichnis Eingetragene einen Befreiungsantrag stellen.
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