Ausschreibungsdatum: 07. Juni 2010
Immobilien Linz GmbH & Co KG, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz
Vergabestelle: Magistrat Linz, Gebäudemanagement / PA, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz
Auskünfte:
Administrativ: Silvia Pichler, Zimmer 3018, Telefon +43 732 7070 3801, e-mail: gm-pepa@mag.linz.at
Technisch: Atelier K. Steinleitner, Planungsbüro GmbH., Hopfengasse 3, 4020 Linz, e-mail: atel.k.steinleitner@gmail.com Tel: +43 732 774644
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
Bauauftrag
Aufteilung in Lose: nein
Projekt: Modernisierung Stadion Linz –
Trockenbauarbeiten und Abgehängte Decken für BA 2+3
Allgemeine Beschreibung der Modernisierungsmaßnahmen:
Das Stadion der Stadt Linz ist ein Mehrzweckstadion für Fußball, Leichtathletik, Open Air Veranstaltungen sowie Schul- und Vereinssport.
Es soll im Zuge von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ein Upgrade von UEFA-Stadion-Kategorie 2 auf 3 erhalten, die maximale Besucherkapazität wird auf knapp 21.000 erhöht.
Gegenstand der Ausschreibung sind die Trockenbauarbeiten und Abgehängte Decken sowie die Montage von innenliegenden Wärmedämmungen für den BA 2 (Neubau Stehplatzeingangsgebäude Roseggerstraße und Neubaú Sitzplatzsektor „E“) und BA 3 (Umbau Sitzplatztribüne).
Erfüllungsort: Stadion Linz, A-4020 Linz, Ziegeleistraße 76
Leistungsfrist BA2: November 2010 bis März 2011
Leistungsfrist BA3: Herbst 2011 bis März 2012
Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 70Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
Die Nachweise können auch durch den Nachweis einer jeweils aktuellen Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich, A-1206 Wien, Postfach 142, Handelskai 94 - 96, Fax: +43 1 333 66 66 19 (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at (neues Fenster) abrufbar) oder im Vergabeexplorer Ing. Wolfgang Sumser, A-1010 Wien Teinfaltstraße 8, Tel: +43 1 535 00 90 300 (im Internet unter http://www.vergabeexplorer.at (neues Fenster) abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über den Vergabeexplorer Ing. Wolfgang Sumser oder die „Liste geeigneter Unternehmer“ des Auftragnehmerkatasters Österreich zu erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 70 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006), dass er die vom Auftraggeber ver-langten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 70 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich oder im Vergabeexplorer Ing. Wolfgang Sumser zu erbringen.
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EU/EWR-Abkommens oder der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Die Unterlagen sind von 10. Juni 2010 bis 25. Juni 2010 kostenlos erhältlich.
Anforderung: schriftlich, per Fax +43 732 7070 3805, oder per E-mail: gm-pepa@mag.linz.at
Die Ausschreibungsunterlagen werden brieflich übermittelt.
bis 6. Juli 2010, 10 Uhr, bei der Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten: Montag und Donnerstag: 7 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13:30 und Freitag: 7 bis 14 Uhr
5 Monate
Erfüllungsgarantie: 20% der Brutto-Anbotsumme
Haftrücklass: 5% der Netto-Abrechnungssumme
nein
Technische Alternativangebote sind unzulässig.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind unzulässig.
Rechtliche Alternativangebote sind unzulässig.
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EU/EWR-Abkommens oder der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften am: 4. Juni 2010
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung
Für die Auftraggeberin
Die Geschäftsführung:
Mag. Werner Penn eh.
Dr. Christian Strasser, MBA eh.