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Ankauf von Toilettenpapier und Papierfalthandtüchern

Ausschreibungsdatum: 08. Juli 2010

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz, AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH, Ars Electronica Linz GmbH, Design Center Linz BetriebsgesmbH, Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH, Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH, Seniorenzentren Linz GmbH
Vergabestelle: Gebäudemanagement, Abt. Beschaffungsmanagement, Nebingerstraße 4, 4020 Linz
Auskünfte: Administrativ: Gerald Danninger, Zimmer B202, Telefon +43 732 7070 4174
Technisch: Gerald Danninger, Zimmer B202, Telefon +43 732 7070 4174

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Lieferauftrag
Ankauf von Toilettenpapier und Papierfalthandtüchern

Art und Umfang der Leistung:
Ankauf von 460 800 Rollen WC-Papier und 161 280 Packungen Papierfalthandtücher
Aufteilung in Lose:  ja
Erfüllungsort: Verschiedene Bedarfsstellen lt. Bestellschein im Stadtgebiet von Linz
Leistungsfrist: 1 Jahr ab Auftragserteilung

Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 70 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 72 Bundesvergabegesetz 2006
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch bzw. aus einem in Anhang VII des Bundesvergabegesetzes 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister, Strafregisterbescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Herkunftslandes des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 71 Bundesvergabegesetz 2006
  • Nachweise nach §§ 74 und 75 Bundesvergabegesetz 2006
    Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch den Nachweis einer jeweils aktuellen Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich, A-1206 Wien, Postfach 142, Handelskai 94 - 96, Telefon: +43 1 333 66 66 0, Fax: +43 1 333 66 66 19 (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at  (neues Fenster) abrufbar) oder im Vergabeexplorer Ing. Wolfgang Sumser, A-1010 Wien, Teinfaltstrasse 8, Tel: +43 1 535 00 90 300, Fax: +43 1 535 00 90 370 (im Internet unter http://www.vergabeexplorer.at  (neues Fenster) abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über den Vergabeexplorer Ing. Wolfgang Sumser oder die „Liste geeigneter Unternehmer“ des Auftragnehmerkatasters Österreich zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 70 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006), dass er die vom Auftraggeber ver-langten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 70 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2006 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich oder im Vergabeexplorer Ing. Wolfgang Sumser zu erbringen.

A. 3. Hinweis nach § 20 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2006

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EU/EWR-Abkommens oder der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen sind von 8. Juli 2010 bis 2. August 2010 kostenlos erhältlich.
Anforderung: schriftlich, per Fax +43 732 7070 544174, E-Mail  gerald.danninger@mag.linz.at oder persönlich bei der Ausgabestelle Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Gebäudemanagement, Abt. Beschaffungsmanagement, Nebingerstraße 4, 4020 Linz, Zimmer B202, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13:30 und Freitag: 7 bis 14 Uhr

B. 2. Einreichung der Angebote

bis 2. August 2010, 10 Uhr, bei der Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13:30 und Freitag: 7 bis 14 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 30. August 2010

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

ja

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein

B. 6. Sonstiges

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung

Dr. Inquart
Präsidialdirektor


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