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Lieferung eines LKW mit Kran und Kipperaufbau

Ausschreibungsdatum: 08. März 2007

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Tiefbau Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, Auskünfte: administrativ: Sekretariat, Zimmer 3079, Telefon +43 (0)732/ 7070-3326, technisch: Karl Seyer, Zimmer 10, Johann-Metz-Straße 5, Telefon +43 (0)732/ 7070-4187

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Lieferauftrag
Lieferung eines LKW mit Kran und Kipperaufbau

Art und Umfang der Leistung: Lieferung eines LKW (Allrad) mit Dreiseiten-Kipperaufbau und hydraulischem Kran hinter dem Fahrerhaus fix montiert, 18 to höchstzulässiges Gesamtgewicht für diverse Transporte und Winterdienst. 
Aufteilung in Lose: ja, Fahrgestell und Aufbau bestehend aus Kipperaufbau mit Kran
Erfüllungsort: Linz, Johann-Metz-Straße 5
Leistungsfrist: ca. 20 Wochen nach Auftragsvergabe

Eignung

Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorzulegen:

  • Nachweise nach § 68 Abs. 1 Z. 1 bis Z. 7 Bundesvergabegesetz 2006
    Auszug aus einem in Anhang VII des Bundesvergabegesetzes 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister, Strafregisterbescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Unternehmers.
  • Nachweis der Befugnis nach § 71 Bundesvergabegesetz 2006
  • Nachweise nach §§ 74 und 75 Bundesvergabegesetz 2006
    Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: ja
    Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: ja

Die Nachweise können auch durch den Nachweis einer jeweils aktuellen Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich, A-1206 Wien, Postfach 142, Handelskai 94 - 96, Fax: +43-01-333 66 66-19 (im Internet unter der Adresse www.ankoe.at  (neues Fenster) abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise dem Auftragnehmerkataster Österreich zu übermitteln. Ansonsten sind diese Nachweise dem Auftraggeber vom Unternehmer anlässlich der Abgabe seines Angebotes vollständig zur Verfügung zu stellen.

A. 3. Hinweis

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind und die ein Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren gemäß den §§ 373c, 373d und 373e der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, durchführen oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Architektenverordnung, BGBl. Nr. 694/1995, oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, BGBl. Nr. 695/1995, einholen müssen, haben die entsprechenden Anträge möglichst umgehend zu stellen. Der Bescheid über die Erteilung der Anerkennung bzw. den Ausspruch der Gleichhaltung oder eine Bestätigung gemäß der EWR-Architektenverordnung oder der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung muss spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung vorliegen. Sie haben vor Ablauf der Angebotsfrist den Nachweis beizubringen, dass sie einen Antrag gemäß den genannten Rechtsvorschriften eingebracht haben.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Die Ausschreibungsunterlagen sind von 8. März bis 10. April 2007 kostenlos erhältlich. Anforderung: schriftlich, per Fax +43 (0)732/7070-3282, E-mail tbl@mag.linz.at oder persönlich bei der Ausgabestelle Tiefbau Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, Zimmer 3079, Kundendienstzeiten: Montag. und Donnerstag von 7 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7 bis 12 Uhr.

B. 2. Einreichung der Angebote

bis 11. April 2007, 10 Uhr, bei der Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten: Montag und Donnerstag von 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch von 7 bis 13.30 und Freitag von 7 bis 14 Uhr.

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 11. September 2007

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

ja

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind zugelassen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein

B. 6. Sonstiges

zB. Hinweis auf automationsunterstützte Angebotslegung

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2006) und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Der Präsidialdirektor:
Dr. Inquart eh.


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