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Obere Donaustraße - Straßenraumgestaltung

Ausschreibungsdatum: 22. Juni 2006

A. 1. Auftraggeber: Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Tiefbau Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
Auskünfte: Administrativ: Sekretariat, Zimmer 3078, Telefon +43 (0)732/7070/3286
Technisch: Ing. Alfred Gruber, Zimmer 3047, Telefon +43 (0)732/7070/3301

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung:
Bauauftrag
Obere Donaustraße - Straßenraumgestaltung
Straßenbau- und Pflasterungsarbeiten

Art und Umfang der Leistung: Ab Sommer 2006 soll die Straßenraumgestaltung der
Oberen Donaustraße zwischen der Radwegunterführung Rudolfstraße und der Flussgasse entlang der Mauer des mobilen Hochwasserschutzdammes durchgeführt werden.
 
Der Straßenquerschnitt zwischen dem westlichen Ausbauende und dem „Steinmetzplatzl“ sowie zwischen Webergasse und Flussgasse besteht aus einem entlang der Mauer des Hochwasserschutzdammes geführten 1,50 m breiten gepflasterten niveaugleichen Gehsteig, einer 2,50 m breiten asphaltierten Fahrbahn und einem 1,50 m breiten Mehrzweckstreifen. Es ist beabsichtigt, den Mehrzweckstreifen farblich von der Fahrbahn zu trennen.
 
Daran anschließend sollen Längsparkmöglichkeiten in Abstimmung auf die vorhandenen Platzmöglichkeiten geschaffen werden. Die verbleibenden Flächen zwischen den Längsparkern und den Grundgrenzen sollen als Grünstreifen und Grüninseln ausgebildet werden.
 
Im Bereich des „Steinmetzplatzl“ werden sämtliche Verkehrsflächen gepflastert ausgeführt, um eine gestaltete Platzwirkung zu erzeugen. Der bestehende nordseitige Gehsteig (Schuhplatten) in der Ottensheimer Straße bleibt bis auf geringfügige Adaptierungsmaßnahmen erhalten.
 
Wegen der Errichtung eines Pumpwerkes ist die Webergasse zwischen Ottensheimer Straße und Obere Donaustraße lagemäßig zu verändern und mit einer asphaltierten Fahrbahn in einer Breite von 5,5 m, begleitet von beidseitigen 1,5 m breiten gepflasterten Gehsteigen (Schuhplatten) sowie einem westseitigen Parkstreifen wieder neu herzustellen.

Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Linz
Leistungsfrist: Anfang August

Eignung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorzulegen:

Nachweise nach § 68 Abs. 1 Z. 1 bis Z. 7 Bundesvergabegesetz 2006
Auszug aus einem in Anhang VII des Bundesvergabegesetzes 2006 angeführten Berufs- oder Handelsregister, Strafregisterbescheinigung oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Unternehmers, letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Unternehmers.

Nachweis der Befugnis nach § 71 Bundesvergabegesetz 2006

Nachweise nach §§ 74 und 75 Bundesvergabegesetz 2006
Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch den Nachweis einer jeweils aktuellen Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich, A-1206 Wien, Postfach 142, Handelskai 94 - 96, Fax: +43-01-333 66 66-19 (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise dem Auftragnehmerkataster Österreich zu übermitteln.
Ansonsten sind diese Nachweise dem Auftraggeber vom Unternehmer anlässlich der Abgabe seines Angebotes vollständig zur Verfügung zu stellen.

A. 3. Hinweis:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens ansässig sind und die ein Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren gemäß den §§ 373c, 373d und 373e der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994), BGBl. Nr. 194, durchführen oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Architektenverordnung, BGBl. Nr. 694/1995, oder eine Bestätigung gemäß § 1 Abs. 4 der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung, BGBl. Nr. 695/1995, einholen müssen, haben die entsprechenden Anträge möglichst umgehend zu stellen. Der Bescheid über die Erteilung der Anerkennung bzw. den Ausspruch der Gleichhaltung oder eine Bestätigung gemäß der EWR-Architektenverordnung oder der EWR-Ingenieurkonsulentenverordnung muss spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung vorliegen. Sie haben vor Ablauf der Angebotsfrist den Nachweis beizubringen, dass sie einen Antrag gemäß den genannten Rechtsvorschriften eingebracht haben.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind von 22. Juni 2006 bis 14. Juli 2006 zum Preis von € 0,25 pro Seite und € 4,50 pro m² Plan erhältlich. Anforderung: schriftlich, per Fax +43 (0)732/7070/3282, E-mail  tbl@mag.linz.at oder persönlich bei der Ausgabestelle Tiefbau Linz, Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz, Zimmer 3078, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag, Mittwoch, Freitag: 7 bis 13.30 Uhr.

B. 2. Einreichung der Angebote: bis 17. Juli 2006, 10 Uhr, bei der Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13.30 Uhr und Freitag: 7 bis 14 Uhr.

B. 3. Zuschlagsfrist: bis 17. Dezember 2006

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten: nein

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten:
Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein B. 6. Sonstiges: 
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2006) und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung

Der Präsidialdirektor:
Dr.   I n q u a r t   eh.

 


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