Bestellung einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin bzw. eines gewerberechtlichen Geschäftsführers

Allgemeine Informationen

<p>Die gewerberechtliche Geschäftsführerin/der gewerberechtliche Geschäftsführer wird von der Gewerbeinhaberin/dem Gewerbeinhaber unter Erteilung selbstverantwortlicher Anordnungsbefugnis eingesetzt und ist für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften sowie für die fachlich einwandfreie Gewerbeausübung verantwortlich.</p> <p>Auch für die Ausübung des Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte (Filiale) kann eine Filialgeschäftsführerin/ein Filialgeschäftsführer bestellt werden. Diese/dieser ist dann für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften in der weiteren Betriebsstätte verantwortlich.</p> <p><strong>Juristische Personen</strong> (Gesellschaften, Vereine <abbr lang="de" title="et cetera">etc.</abbr>) und <strong>eingetragene Personengesellschaften</strong> müssen immer eine gewerberechtliche Geschäftsführerin/einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, um ein Gewerbe ausüben zu können.</p> <p><strong>Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer</strong> benötigen dann eine gewerberechtliche Geschäftsführerin/einen gewerberechtlichen Geschäftsführer, wenn sie ihre Befähigung für ein reglementiertes Gewerbe nicht selbst nachweisen können. In diesem Fall muss die zu bestellende Geschäftsführerin/der zu bestellende Geschäftsführer den Befähigungsnachweis erbringen.</p> <p>Eine Geschäftsführerbestellung ist auch dann vorgeschrieben, wenn die Einzelunternehmerin/der Einzelunternehmer keinen Wohnsitz im Inland hat. Dieses zuletzt genannte Erfordernis einer Geschäftsführerbestellung entfällt insbesondere für <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Staatsangehörige oder Schweizerinnen/Schweizer, die ihren Wohnsitz in einem <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Vertragsstaat <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> in der Schweiz haben.</p>

Erforderliche Unterlagen

<p>Die Vorlage der Personaldokumente entfällt bei Personen, die bereits im <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA </abbr>eingetragen sind. Kann die Behörde eine Abfrage der notwendigen Daten aus Registern vornehmen, sind folgende Dokumente nicht vorzulegen: <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/geburtsurkunde.html">Geburtsurkunde</a> und <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260100.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Staatsbürgerschaftsnachweis</a> oder <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Reisepass</a>, <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/meldebestaetigung.html">Bestätigung der Meldung</a>.</p> <ul> <li><a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/geburtsurkunde.html">Geburtsurkunde</a> und <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260100.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Staatsbürgerschaftsnachweis</a> oder <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Reisepass</a></li> <li><a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Aufenthaltsberechtigung</a> bei <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/drittstaatsangehoeriger.html">Drittstaatenangehörigen</a> (ausgenommen Schweizerinnen/Schweizer)</li> <li><a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/meldebestaetigung.html">Bestätigung der Meldung</a></li> <li>Eventuell <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/urkundlicher-nachweis-akademischer-grade.html">urkundlicher Nachweis akademischer Grade </a></li> <li><strong>Bei Namensänderung:</strong> zusätzlich <ul> <li><a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/heiratsurkunde.html">Heiratsurkunde</a> oder Bescheid über die Namensänderung</li> </ul> </li> <li><strong>Bei Wohnsitz im Ausland <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Wohnsitz in Österreich, der weniger als fünf Jahre dauert:</strong> zusätzlich <ul> <li>Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates (nicht älter als drei Monate)</li> </ul> </li> <li><strong>Wenn die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer zur Vertretung nach außen berufen ist:</strong> <ul> <li>Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe gemäß § 13 <abbr lang="de" title="Gewerbeordnung">GewO</abbr> 1994 für natürliche Personen</li> </ul> </li> <li><strong>Wenn die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer nicht zur Vertretung nach außen berufen ist:</strong> <ul> <li>Erklärung für gewerberechtliche Geschäftsführer gemäß § 39 <abbr lang="de" title="Gewerbeordnung">GewO</abbr> 1994</li> <li>Erklärung für Gewerbeanmelder <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Bewilligungsbewerber gemäß § 39 <abbr lang="de" title="Gewerbeordnung">GewO</abbr> 1994</li> <li>Bestätigung des Sozialversicherungsträgers über ein Arbeitnehmerverhältnis (bei reglementierten Gewerben: in einem Ausmaß von mindestens der Hälfte der Normalarbeitszeit)</li> <li>Dienstgeberkontonummer</li> </ul> </li> <li><strong>Bei reglementierten Gewerben </strong>zusätzlich <ul> <li><a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/befaehigungsnachweis.html">Befähigungsnachweis</a> (<abbr lang="de" title="zum Beispiel">z.B.</abbr> Lehrabschlusszeugnis, Meisterprüfung) oder</li> <li>Rechtswirksame <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/feststellung-individuelle-befaehigung.html">Feststellung der individuellen Befähigung</a> oder</li> <li>Bescheid über die <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-im-eu-ewr-raum/berufsqualifikationen-aus-eu-ewr-staaten-und-der-schweiz.html">Anerkennung <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Gleichhaltung von <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Befähigungsnachweisen</a> bei <abbr lang="de" title="Europäische Union">EU</abbr>- <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Bürgerinnen/<abbr lang="de" title="Europäische Union">EU</abbr>- <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Bürgern</li> </ul> </li> </ul>

Fristen

<p>Ist für die erstmalige Erlangung einer Gewerbeberechtigung eine Geschäftsführerbestellung notwendig, muss die gewerberechtliche Geschäftsführerin/der gewerberechtliche Geschäftsführer <strong>im Zuge der <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/gewerbeanmeldung.html">Gewerbeanmeldung</a></strong> bestellt werden.</p> <p>Nach <a href="https://www.usp.gv.at/laufender-betrieb/gewerberechtliche-aenderungen/ausscheiden-gewerberechtlicher-geschaeftsfuehrer.html">Ausscheiden der gewerberechtlichen Geschäftsführung</a> müssen <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/juristische-person.html">juristische Personen</a> und eingetragene <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/personengesellschaft.html">Personengesellschaften</a> <strong>innerhalb von sechs Monaten</strong>, <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/einzelunternehmen.html">Einzelunternehmen</a> <strong>innerhalb eines Monates</strong> eine neue gewerberechtliche Geschäftsführerin/einen neuen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen und der Behörde melden.</p> <p>Diese <strong>Fristen werden</strong> von der Behörde <strong>gekürzt</strong>, wenn</p> <ul> <li>mit der weiteren Ausübung des Gewerbes ohne Geschäftsführerin/Geschäftsführer eine besondere Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen verbunden ist oder</li> <li>in den vorangegangenen zwei Jahren vor dem Ausscheiden der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers das Gewerbe insgesamt länger als sechs Monate ohne Geschäftsführerin/Geschäftsführer ausgeübt wurde.</li> </ul>

Rechtsgrundlagen

<p>§§ <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/16050" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">9</a>, <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/15966" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">13</a>, <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/15972" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">16</a>, <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/16016" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">39</a>, <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/16030" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">47</a> <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/27757" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Gewerbeordnung 1994</a> (GewO 1994)</p>

Verfahrensablauf

<p>Die Anzeige einer Geschäftsführerbestellung kann - formlos oder mittels Formular - persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen.</p> <p>Die <strong>formlose Anzeige</strong> sollte folgende <strong>Angaben</strong> enthalten:</p> <ul> <li>Name der Gewerbeinhaberin/des Gewerbeinhabers</li> <li>Gewerbewortlaut</li> <li>Gewerbestandort</li> <li>Gegebenenfalls Standort der weiteren Betriebsstätte (Filiale)</li> <li><abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr>-Zahl</li> <li>Personaldaten der (Filial-)Geschäftsführerin/des (Filial-)Geschäftsführers</li> </ul> <p>Die Behörde trägt die Bestellung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers in das <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr> ein und verständigt die Gewerbeinhaberin/den Gewerbeinhaber. Die Verständigung ist an keine besondere Form gebunden. Sie kann durch Übermittlung eines aktuellen Auszugs aus dem <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr> oder in Form einer Mitteilung erfolgen, dass die Eintragung in das <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr> vorgenommen wurde. Bei <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/reglementierte-gewerbe.html">§ 95-Gewerben</a> erlässt sie einen Genehmigungsbescheid.</p> <p>Sollten die Voraussetzungen für eine Bestellung nicht vorliegen, erhalten Sie von der Gewerbebehörde einen negativen Bescheid.</p> <p>Die Geschäftsführerbestellung wird <strong>ab dem Tag der Anzeige</strong> bei der zuständigen Behörde wirksam, bei <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/reglementierte-gewerbe.html">§ 95-Gewerben</a> <strong>mit Rechtskraft des Genehmigungsbescheids</strong>.</p>

Voraussetzungen

<h3>Für die gewerberechtliche Geschäftsführerin/den gewerberechtlichen Geschäftsführer:</h3> <ul> <li>Erfüllung der für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen <ul> <li>Staatsangehörigkeit: Österreich, <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Vertragsstaaten, Schweiz, andere <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/drittstaatsangehoeriger.html">Drittstaaten</a> mit <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Aufenthaltsberechtigung</a></li> <li>Wohnsitz im Inland, in einem <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Vertragsstaat oder in der Schweiz</li> <li>Eigenberechtigung: ab 18 Jahren</li> <li>Keine Gewerbeausschlussgründe (<abbr lang="de" title="zum Beispiel">z.B.</abbr> Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilung)<br />Unter bestimmten Voraussetzungen kann Nachsicht vom Gewerbeausschluss erteilt werden.</li> </ul></li> <li>Örtliche und zeitliche Möglichkeit der Betätigung im Betrieb (<abbr lang="de" title="zum Beispiel">z.B.</abbr> Wohnsitz in der Nähe)</li> <li>Nachweisliche Zustimmung zur Erteilung der selbstverantwortlichen Anordnungsbefugnis und zur Bestellung</li> <li><strong>Bei reglementierten Gewerben:</strong> <ul> <li>Befähigungsnachweis oder</li> <li>Rechtswirksame Feststellung der individuellen Befähigung oder</li> <li>Bescheid über die Anerkennung <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Gleichhaltung von <abbr lang="de" title="Europäischer Wirtschaftsraum">EWR</abbr>-Befähigungsnachweisen</li> <li><strong>Bei Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern:</strong> <ul> <li>Beschäftigung als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin/sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (im Ausmaß von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit)</li> </ul></li> <li><strong>Bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften:</strong> <ul> <li>Entweder Berufung zur gesetzlichen Vertretung nach außen oder</li> <li>Beschäftigung als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerin/sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer (im Ausmaß von mindestens der Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit)</li> </ul></li> </ul></li> </ul>

Zum Formular

<ul> <li><a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/138" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Erklärung für Gewerbeanmelder <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Bewilligungsbewerber gemäß § 39 <abbr lang="de" title="Gewerbeordnung">GewO</abbr> 1994</a></li> <li><a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/178" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Erklärung für gewerberechtliche Geschäftsführer gemäß § 39 <abbr lang="de" title="Gewerbeordnung">GewO</abbr> 1994</a></li> </ul> <h3><span dir="ltr" lang="en">Online</span>-Verfahren:</h3> <p><a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/9" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Geschäftsführer - Bestellung</a><br /> Für <span dir="ltr" lang="en">Online</span>-Formular wird benötigt: <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr>-Zahl (<abbr lang="de" title="zum Beispiel">z.B.</abbr> 123456/g/06/07 - zu finden am <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr>-Auszug sowie in gewerberechtlichen Bescheiden <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Verständigungen), Firmenbuch- <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> Sozialversicherungsnummer</p>

Zuständige Stelle

<p>Die Gewerbebehörde, die für den Gewerbestandort <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> den Standort der weiteren Betriebsstätte örtlich zuständig ist:</p> <ul> <li>Die <a class="elkatlink" data-flow="ZLO" data-leistung="WT-GE-GB-BG" data-quelle="USP" href="https://www.usp.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=ZLO&amp;quelle=USP&amp;leistung=WT-GE-GB-BG" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Bezirkshauptmannschaft</a></li> <li>In <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/statutarstadt.html">Statutarstädten</a>: der <a class="elkatlink" data-flow="ZLO" data-leistung="WT-GE-GB-BG" data-quelle="USP" href="https://www.usp.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?flow=ZLO&amp;quelle=USP&amp;leistung=WT-GE-GB-BG" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Magistrat</a> <ul> <li>In Wien: je nach Gewerbe das <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/28191" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster"><abbr title="Weiter zu"><abbr title="Weiter zu">?</abbr></abbr> Magistratische Bezirksamt oder die <abbr lang="de" title="Magistratsabteilung">MA</abbr> 63</a></li> </ul> </li> </ul>

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gewerbebehörde.
Bei technischen Fragen: GISA-Support-Unit (Magistrat der Stadt Wien, Wien Digital)