Feststellung der individuellen Befähigung

Allgemeine Informationen

<p>Wenn Sie ein <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/reglementierte-gewerbe.html">reglementiertes Gewerbe</a> ausüben wollen, ist ein <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/befaehigungsnachweis.html"><strong>Befähigungsnachweis</strong></a> zu erbringen. Der Befähigungsnachweis ist der Nachweis, dass die Gewerbeanmelderin/der Gewerbeanmelder die fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, um das betreffende Gewerbe selbstständig ausüben zu können.</p> <p><strong>Kann der Befähigungsnachweis nicht erbracht werden</strong>, besteht die Möglichkeit der <strong>Feststellung der individuellen Befähigung</strong> seitens der Behörde. Dazu müssen die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen auf andere Weise nachgewiesen werden.</p> <p>Sie können auch eine individuelle Befähigung auf eine <strong>Teiltätigkeit</strong> erlangen, wenn die Befähigung nur für diese Teiltätigkeit des betreffenden Gewerbes vorliegt. Beispielsweise kann das Tischlergewerbe auf Montagetätigkeit eingeschränkt werden.</p> <p>Bei bestimmten Gewerben ist keine Feststellung der individuellen Befähigung in vollem Umfang möglich (<abbr lang="de" title="zum Beispiel">z.B.</abbr> Baumeister-, Holzbau-Meistergewerbe).</p> <div class="alert alert-warning alert-dismissible fade show" role="note"> <h2 class="alert-heading"> <span class="icon icon-alert_achtung" aria-hidden="true"></span> Achtung </h2> <div class="alert-body"> <p>Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für <strong>Unternehmerinnen/Unternehmer aus <abbr lang="de" title="Europäische Union">EU</abbr>-Mitgliedstaaten</strong> in Österreich.</p> </div> </div>

Erforderliche Unterlagen

<p>Die Vorlage der Personaldokumente kann bei Personen, die bereits im Gewerbeinformationssystem <span dir="ltr" lang="en">Austria</span> (GISA) eingetragen sind, entfallen. Kann die Behörde eine Abfrage der notwendigen Daten aus Registern vornehmen, sind folgende Dokumente nicht vorzulegen: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass, Bestätigung der Meldung, Firmenbuchauszug, Auszug aus dem Zentralen Vereinsregister.</p> <ul> <li><a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/geburtsurkunde.html">Geburtsurkunde</a> und <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/staatsbuergerschaft/Seite.260100.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Staatsbürgerschaftsnachweis (<abbr title="Weiter zu"><abbr title="Weiter zu">?</abbr></abbr> oesterreich.gv.at)</a> oder <a href="https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Reisepass (<abbr title="Weiter zu"><abbr title="Weiter zu">?</abbr></abbr> oesterreich.gv.at)</a></li> <li><a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/meldebestaetigung.html">Bestätigung der Meldung</a></li> <li>Eventuell <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/urkundlicher-nachweis-akademischer-grade.html">urkundlicher Nachweis akademischer Grade</a></li> <li><strong>Dokumente zum Nachweis der individuellen Befähigung:</strong> <ul> <li>Schulzeugnisse (allgemeinbildende höhere Schulen, Fachschulen)</li> <li>Lehrabschlusszeugnisse</li> <li>Diplomprüfungszeugnisse</li> <li>Bestätigungen über Kurse und Seminare</li> </ul> </li> <li><strong>Wenn Sie im betreffenden Gewerbe bereits als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer tätig waren:</strong> zusätzlich <ul> <li>Versicherungszeiten der Österreichischen Gesundheitskasse</li> <li>Dienstzeugnisse</li> <li>Bestätigung über Art und Ausmaß der fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten im Unternehmen</li> </ul> </li> <li><strong>Wenn Sie bereits selbstständig tätig waren:</strong> zusätzlich <ul> <li>Auszug aus dem <abbr lang="de" title="Gewerbeinformationssystem Austria">GISA</abbr></li> <li>Gegebenenfalls Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)</li> </ul> </li> <li><strong>Bei Namensänderung:</strong> zusätzlich <ul> <li><a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/heiratsurkunde.html">Heiratsurkunde</a> oder Bescheid über die Namensänderung</li> </ul> </li> </ul> <div class="alert alert-secondary alert-dismissible fade show" role="note"> <h2 class="alert-heading"> <span class="icon icon-alert_info" aria-hidden="true"></span> Hinweis </h2> <div class="alert-body"> <p>Bei gleichzeitiger <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/gewerbeanmeldung.html">Gewerbeanmeldung</a> können weitere Unterlagen erforderlich sein.</p> </div> </div>

Fristen

<p>Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.</p>

Kosten

<p> Es fallen keine Kosten an. <br /></p>

Rechtsgrundlagen

<p>§ <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/15976" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">19</a> <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/27757" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Gewerbeordnung 1994</a></p>

Verfahrensablauf

<p>Sie können den Antrag gleichzeitig mit der <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/gewerbeanmeldung.html" target="_blank">Gewerbeanmeldung</a> oder früher stellen.</p> <p>Der Antrag kann - formlos oder mittels Formular - persönlich, schriftlich oder auch elektronisch gestellt werden.</p> <p>Der <strong>formlose Antrag</strong> muss folgende <strong>Angaben</strong> enthalten:</p> <ul> <li>Genaue Bezeichnung des Gewerbes <abbr lang="de" title="beziehungsweise">bzw.</abbr> der Teiltätigkeit des Gewerbes</li> <li>Angaben zu Ausbildung, Art und Ausmaß der einschlägigen fachlichen und kaufmännischen Tätigkeiten</li> <li>Bei gleichzeitiger Anmeldung des Gewerbes: Angabe des Standortes der Gewerbeausübung</li> </ul> <p>Bei Bedarf kann die Behörde ein Gutachten der zuständigen <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/19090" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Landeskammer der Gewerblichen Wirtschaft (<abbr title="Weiter zu"><abbr title="Weiter zu">?</abbr></abbr> <abbr>WKO)</abbr></a> einholen.</p> <p>Die Gewerbebehörde stellt sodann das Vorliegen der individuellen Befähigung in vollem oder eingeschränktem Umfang fest.</p> <p>Das Gewerbe darf erst mit rechtswirksamer Feststellung und mit der Gewerbeanmeldung ausgeübt werden.</p> <div class="alert alert-secondary alert-dismissible fade show" role="note"> <h2 class="alert-heading"> <span class="icon icon-alert_info" aria-hidden="true"></span> Hinweis </h2> <div class="alert-body"> <p> Sollten die Voraussetzungen für die Feststellung einer individuellen Befähigung nicht vorliegen, erhalten Sie von der Gewerbebehörde einen negativen Bescheid. </p> </div> </div>

Voraussetzungen

<p>Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für das angestrebte reglementierte Gewerbe</p>

Zum Formular

<h3><span dir="ltr" lang="en">Online</span>-Verfahren:</h3> <p><a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/form/900" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Befähigung (individuelle) - Antrag auf Feststellung</a></p>

Zuständige Stelle

<p>Die Gewerbebehörde, die für den <strong>Gewerbestandort</strong> örtlich zuständig ist:</p> <ul> <li>Die <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/leistung/255" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Bezirkshauptmannschaft</a></li> <li>In <a href="https://www.usp.gv.at/lexikon/statutarstadt.html">Statutarstädten</a>: der <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/leistung/255" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster">Magistrat</a></li> <li>In Wien: die <a class="elfilink" href="https://www.usp.gv.at/linkresolution/link/28191" target="_blank" title="Öffnet in einem neuen Fenster"><abbr title="Weiter zu"><abbr title="Weiter zu">?</abbr></abbr> <abbr lang="de" title="Magistratsabteilung">MA</abbr> 63</a></li> </ul> <div class="alert alert-secondary alert-dismissible fade show" role="note"> <h2 class="alert-heading"> <span class="icon icon-alert_info" aria-hidden="true"></span> Hinweis </h2> <div class="alert-body"> <p>Wenn die Feststellung der individuellen Befähigung nicht im Zusammenhang mit einer gleichzeitigen <a href="https://www.usp.gv.at/gruendung/gewerbe-in-oesterreich/gewerbeanmeldung.html">Gewerbeanmeldung</a> beantragt wird, ist die Gewerbebehörde zuständig, in deren Sprengel der Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers liegt.</p> </div> </div>

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gewerbebehörde.
Bei technischen Fragen: GISA-Support-Unit (Magistrat der Stadt Wien, Wien Digital)