Die verspätete Umsetzung der UVP-Richtlinie in österreichisches Recht zwang die Behörde zur unmittelbaren Anwendung des Gemeinschaftsrechtes im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nach der Gewerbeordnung 1994.
Dies gab Gelegenheit zu einer (sonst eher seltenen) UVP für eine Chemieanlage und zu einer aktiven Bürgerbeteiligung.
So konnte trotz der komplexen Aufgabenstellung das Verfahren in knapp einem Jahr (das eigentliche Bürgerbeteiligungs- und UVP-Verfahren in 6 Monaten) durchgeführt und mit einem allseits anerkannten Ergebnis abgeschlossen werden.
Die professionelle Unterstützung der Bürgerbeteiligung von öffentlicher Seite und die engagierte Mitarbeit einer Bürgerinitiative erwiesen sich als Schlüssel zu diesem Erfolg.
Aus dem äußerst lehrreichen Prozess wird der Schluss gezogen, dass bei einer rechtzeitigen Einbindung der Bürger, einer durchsichtigen Prozessgestaltung und einer kritischen, aber fairen technischen Prüfung ein UVP-Verfahren zu einem ausgereiften Projekt keine Verzögerung oder Verhinderung darstellt, sondern die Chance zu einer Verbesserung und / oder gesellschaftlich akzeptierten Realisierung bietet.
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