Seitenanfang

Seitenbereiche:
DE   EN   IT   ES   CZ (neues Fenster)   | SCHRIFT: A    A+   A++ | KONTRAST +| Österreichische Gebärdensprache
Stadt Linz - Leben in Linz
Stadt Linz - Startseite

Lärmkataster

Die Stadt Linz betreibt seit längerem eine Lärmminderungsplanung für das Stadtgebiet von Linz. Seit dem Jahr 1995 erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Land Oberösterreich (neues Fenster) eine Zusammenarbeit für die Lärmminderungsplanung für den gesamten Zentralraum. Bevor Maßnahmen zur Verbesserung einer Situation eingeleitet werden können, muss die bestehende Situation grundlegend erhoben werden. Das international anerkannte Instrumentarium dafür ist der so genannte "Lärmkataster".

Lärmkataster für Linz
Lärmkataster Linz und Umgebung


Für den vorliegenden Lärmkataster wurden

  • alle maßgeblichen Schallquellen im Stadtgebiet von Linz und in den 16 angrenzenden Gemeinden erhoben,
  • aus diesen Daten die flächendeckenden Berechnungen der Lärmbelastung - getrennt für die Tagzeit (6 - 22 Uhr) und die Nachtzeit (22 - 6 Uhr) - durchgeführt,
  • Lärmimmissionskarten gezeichnet.

Lärmquellen

Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Lärmquellen flächendeckend berücksichtigt:

  • Straßenverkehr
  • Schienenverkehr (einschließlich Straßenbahn)
  • Luftverkehr
  • Schifffahrt
  • Gewerbe- und Industrieanlagen

Ziele

Der Lärmkataster dient beispielsweise als:

  • Grundlage für ein örtliches Entwicklungs- und Verkehrskonzept
  • Entscheidungshilfe im Rahmen von Raumordnungs- und Flächenwidmungsangelegenheiten. Beispiele dafür wären die Auswahl von Gebieten für eine Betriebsansiedlung oder Entwicklung von Wohngebieten
  • Unterstützung für die Planung von konkreten Maßnahmen bei bekannten Lärmbeschwerden
  • Hilfe bei der Erstellung von Lärmminderungsplänen für ein Gemeindegebiet oder für Teile davon
  • Grundlage zur Erstellung einer Prioritätenreihung für Lärmschutzmaßnahmen
  • Grundlage, wenn die Wirksamkeit von geplanten Lärmminderungsmaßnahmen computergestützt berechnet werden soll
  • Informationsgrundlage für weitere Untersuchungen

Einzelne Lärmminderungsmaßnahmen müssen durch die jeweiligen Entscheidungsträger (Stadt, Land, Gemeinde) ausgearbeitet, abgestimmt und realisiert werden.

Untersuchungsgebiet

Das Untersuchungsgebiet umfasst neben dem gesamten Stadtgebiet von Linz auch die 16 angrenzenden Gemeinden, die vom Land Öberösterreich gemeinschaftlich betreut und vertreten werden. Für diese Gemeinden besteht eine enge Verflechtung mit der Stadt Linz in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Erholen, Einkaufen.

Topografisch bietet sich das Linzer Becken als großräumiger Untersuchungsbereich an. Die Grenzen des Untersuchungsgebietes entsprechen daher nicht überall dem Verlauf der Gemeindegrenzen, sondern weitgehend den Höhenlagen rund um Linz.

Abwicklung

Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz ein Vertrag abgeschlossen und eine Kostenteilung je zur Hälfte vereinbart. Der Auftrag zur Erstellung des Lärmkatasters wurde nach einer Ausschreibung an die Firma deBAKOM, Odenthal, BRD, erteilt. Vorerhebungen wurden von den Fachabteilungen des Landes, der Gemeinden und der Stadt Linz durchgeführt (z.B. Verkehrserhebungen).

Alle Ergebnisse liegen in digitaler Form vor und können daher regelmäßig dem neuesten Stand angepasst werden. Die Ergebnisse stehen den Fachdienststellen des Landes Oberösterreich, der Stadt Linz und den Gemeinden zur Verfügung.

Schallimmissionspläne

Die vorliegenden Schallimmissionspläne stellen die Summe der berechneten Lärmimmissionen aller angeführten Lärmquellen dar, die - im Jahresmittel - bei einer Messung in 5 m Höhe über dem jeweiligen Geländeniveau erwartet werden können. In der Karte sind die Immissionen in Abständen von 5 dB farblich abgestuft.

Jeder Ort des Untersuchungsgebietes ist einer bestimmte Flächenwidmung zugeordnet. Jede Flächenwidmungskategorie kennt Lärm-Richtwerte, die nicht überschritten werden sollen. Die durch den vorliegenden Lärmkataster ermittelten Schallimmissionen können mit diesen Richtwerten verglichen werden, um das Ausmaß an Lärm-Überschreitungen festzustellen.

Wichtig für die Priorität von notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist natürlich auch die Bevölkerungsdichte der von Lärm betroffenen Gebiete. Ein Handlungsbedarf ist vor allem im Verkehrsbereich (Straße, Schiene) und bei einigen Betrieben zu erwarten.

Lärmminderungsplanung

Maßnahmen zur Lärmminderung richten sich nach der Art der Lärmquellen, der Anzahl der betroffenen Bürger und nach den örtlichen Möglichkeiten. Vorzugsweise sollen Maßnahmen an der Schallquelle zur Verminderung der Schallabstrahlung, dann Maßnahmen zur Unterbrechung der freien Schallausbreitung und erst an letzter Stelle Maßnahmen am zu schätzenden Objekt gesetzt werden.

Beispiele zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms:

  • Verringerung der Verkehrsmengen durch ein geeignetes Verkehrskonzept (Bündelung des Verkehrs, Bau von Umfahrungsstraßen)
  • Verminderung der Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge (gleichzeitig laufende Kontrolle der Einhaltung, Rückbaumaßnahmen)
  • Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge und Sicherung eines guten Erhaltungszustandes der Straßen
  • Einsatz lärmarmer Fahrzeuge (lärmarme LKW und Autobusse)
  • Sicherung eines stetigen Verkehrsflusses (Steuerung von Lichtsignalanlagen)
  • Einhaltung eines ausreichenden Abstandes zwischen Hauptverkehrswegen und Wohnbebauung bzw. Ausrichtung der Wohnräume auf die dem Verkehr abgewandte Seite eines Hauses

Beispiele zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms:

  • Einsatz lärmarmer scheibengebremster Wagen
  • Erhaltung eines guten Wartungszustandes bei den Schienenanlagen

Beispiele zur Reduzierung des Flugverkehrslärms:

  • Einsatz lärmarmer Flugzeuge
  • Begrenzung der Anzahl der Flugbewegungen
  • Begrenzung der Betriebszeiten
  • Festlegung des An- und Abflugverfahrens

Beispiele für Maßnahmen auf dem Schallausbreitungsweg:

Lärmschutzwände und -wälle können an Straßen und Schienenstrecken, bei Betriebsanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen eingesetzt werden, um die Schallimmission in benachbarten Wohngebieten zu vermindern.

Die gleiche Funktion können auch natürliche Geländestufen oder die Absenkung von Straßen oder Schienenstrecken erfüllen. Die Höhe, Länge oder akustische Eigenschaft der Lärmschutzwand muss nach den jeweils vorliegenden örtlichen Gegebenheiten erfolgen.

Durch Schallschutzwände kann bei entsprechender Ausführung zusätzlich zur natürlichen Schallpegelabnahme eine Pegelminderung bis zu 13 dB erreicht werden.

Fakten

Zur Erstellung des Lärmkatasters wurden einerseits Messungen - vor allem bei größeren Anlagen - vorgenommen, andererseits wurde auf statistische Werte zurückgegriffen. Insgesamt wurden 373 Einzelquellen erfasst.

Die Berechnung für den Anteil des Straßenverkehrslärms erfolgten unter Berücksichtung des Verkehrsaufkommens, der Fahrgeschwindigkeit, des Fahrbahnbelags und der Straßenneigung. Insgesamt wurden 370 Straßenabschnitte untersucht, die für die Berechnung der Auswirkungen in 2 800 Teilstücke zerlegt werden mussten.

Beim Eisenbahnverkehr, inklusive Verschub, wurde die Berechnung für 40 Abschnitte mit 5 100 Teilabschnitten ausgeführt.

Bei der Schallausbreitungsrechnung wurden insgesamt 40 293 Gebäude und Hindernisse berücksichtigt.


KONTAKT

Umwelt- und Technik-Center
Hauptstraße 1 - 5
4041  Linz

Tel: +43 732 7070
Fax: +43 732 7070 3902
E-Mail: utc@mag.linz.at

weitere Informationen: