Lärmkataster für Linz
Lärmkataster Linz und Umgebung
Für den vorliegenden Lärmkataster wurden
Im Untersuchungsgebiet wurden folgende Lärmquellen flächendeckend berücksichtigt:
Der Lärmkataster dient beispielsweise als:
Einzelne Lärmminderungsmaßnahmen müssen durch die jeweiligen Entscheidungsträger (Stadt, Land, Gemeinde) ausgearbeitet, abgestimmt und realisiert werden.
Das Untersuchungsgebiet umfasst neben dem gesamten Stadtgebiet von Linz auch die 16 angrenzenden Gemeinden, die vom Land Öberösterreich gemeinschaftlich betreut und vertreten werden. Für diese Gemeinden besteht eine enge Verflechtung mit der Stadt Linz in den Bereichen Wohnen, Arbeiten, Erholen, Einkaufen.
Topografisch bietet sich das Linzer Becken als großräumiger Untersuchungsbereich an. Die Grenzen des Untersuchungsgebietes entsprechen daher nicht überall dem Verlauf der Gemeindegrenzen, sondern weitgehend den Höhenlagen rund um Linz.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens wurde zwischen dem Land Oberösterreich und der Stadt Linz ein Vertrag abgeschlossen und eine Kostenteilung je zur Hälfte vereinbart. Der Auftrag zur Erstellung des Lärmkatasters wurde nach einer Ausschreibung an die Firma deBAKOM, Odenthal, BRD, erteilt. Vorerhebungen wurden von den Fachabteilungen des Landes, der Gemeinden und der Stadt Linz durchgeführt (z.B. Verkehrserhebungen).
Alle Ergebnisse liegen in digitaler Form vor und können daher regelmäßig dem neuesten Stand angepasst werden. Die Ergebnisse stehen den Fachdienststellen des Landes Oberösterreich, der Stadt Linz und den Gemeinden zur Verfügung.
Die vorliegenden Schallimmissionspläne stellen die Summe der berechneten Lärmimmissionen aller angeführten Lärmquellen dar, die - im Jahresmittel - bei einer Messung in 5 m Höhe über dem jeweiligen Geländeniveau erwartet werden können. In der Karte sind die Immissionen in Abständen von 5 dB farblich abgestuft.
Jeder Ort des Untersuchungsgebietes ist einer bestimmte Flächenwidmung zugeordnet. Jede Flächenwidmungskategorie kennt Lärm-Richtwerte, die nicht überschritten werden sollen. Die durch den vorliegenden Lärmkataster ermittelten Schallimmissionen können mit diesen Richtwerten verglichen werden, um das Ausmaß an Lärm-Überschreitungen festzustellen.
Wichtig für die Priorität von notwendigen Sanierungsmaßnahmen ist natürlich auch die Bevölkerungsdichte der von Lärm betroffenen Gebiete. Ein Handlungsbedarf ist vor allem im Verkehrsbereich (Straße, Schiene) und bei einigen Betrieben zu erwarten.
Maßnahmen zur Lärmminderung richten sich nach der Art der Lärmquellen, der Anzahl der betroffenen Bürger und nach den örtlichen Möglichkeiten. Vorzugsweise sollen Maßnahmen an der Schallquelle zur Verminderung der Schallabstrahlung, dann Maßnahmen zur Unterbrechung der freien Schallausbreitung und erst an letzter Stelle Maßnahmen am zu schätzenden Objekt gesetzt werden.
Beispiele zur Reduzierung des Straßenverkehrslärms:
Beispiele zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms:
Beispiele zur Reduzierung des Flugverkehrslärms:
Beispiele für Maßnahmen auf dem Schallausbreitungsweg:
Lärmschutzwände und -wälle können an Straßen und Schienenstrecken, bei Betriebsanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen eingesetzt werden, um die Schallimmission in benachbarten Wohngebieten zu vermindern.
Die gleiche Funktion können auch natürliche Geländestufen oder die Absenkung von Straßen oder Schienenstrecken erfüllen. Die Höhe, Länge oder akustische Eigenschaft der Lärmschutzwand muss nach den jeweils vorliegenden örtlichen Gegebenheiten erfolgen.
Durch Schallschutzwände kann bei entsprechender Ausführung zusätzlich zur natürlichen Schallpegelabnahme eine Pegelminderung bis zu 13 dB erreicht werden.
Zur Erstellung des Lärmkatasters wurden einerseits Messungen - vor allem bei größeren Anlagen - vorgenommen, andererseits wurde auf statistische Werte zurückgegriffen. Insgesamt wurden 373 Einzelquellen erfasst.
Die Berechnung für den Anteil des Straßenverkehrslärms erfolgten unter Berücksichtung des Verkehrsaufkommens, der Fahrgeschwindigkeit, des Fahrbahnbelags und der Straßenneigung. Insgesamt wurden 370 Straßenabschnitte untersucht, die für die Berechnung der Auswirkungen in 2 800 Teilstücke zerlegt werden mussten.
Beim Eisenbahnverkehr, inklusive Verschub, wurde die Berechnung für 40 Abschnitte mit 5 100 Teilabschnitten ausgeführt.
Bei der Schallausbreitungsrechnung wurden insgesamt 40 293 Gebäude und Hindernisse berücksichtigt.
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