1. Ich kann nicht mehr in bzw. aus meiner Garage fahren, die Straße ist ständig verparkt. Ich benötige ein Halteverbot?

Laut einer Festlegung der Bundespolizeidirektion Linz ist von einer Mindestgeschicklichkeit der Autofahrer auszugehen. D.h.: 3 - 4 mal Reversieren ist zumutbar.
Ist das Zu- bzw. Abfahren auch durch mehrmaliges Reversieren nicht möglich bzw. erfordert es die Örtlichkeit, so können in einem straßenpolizeilichen Verfahren Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen verordnet werden. Ein derartiges Verfahren kann von Jedermann beim Bezirksverwaltungsamt der Stadt Linz eingeleitet werden.
Anlieger bzw. Betroffene haben in derartigen Verfahren keine Parteistellung, werden aber als Antragsteller informiert und zum Ortsaugenschein, nach Möglichkeit, geladen.

2. Ich möchte eine Bewohnerparkberechtigung?
Wo muss ich ansuchen?
Wann habe ich Anspruch darauf?

In diesen Fragen gibt das Bezirksverwaltungsamt Auskunft.
Prinzipiell kann jeder Linzer, der in der Stadt seinen Hauptwohnsitz hat und auf dessen Namen ein Kraftfahrzeug zugelassen ist und in einer Bewohnerparkzone wohnt, ansuchen.
Die Bewilligung wird max. für 2 Jahre erteilt. Die Verwaltungsabgabe beträgt derzeit € 79,80 für zwei Jahre, € 46,40 für ein Jahr.
Der Parkplatz selbst ist gebührenfrei, es wird jedoch kein Parkplatz zugewiesen.
Je nach freien Parkmöglichkeiten kann geparkt werden.

3. Immer wenn ich im Bereich einer Ampel über die Straße gehe, muss ich feststellen, dass die Grünphase für Fußgänger zu kurz geschaltet ist. Kaum habe ich einen Teil der Straße überquert, beginnt die Fußgängerampel grün zu blinken. Ich muss einen Teil der Straße bei Rot queren. Dies ist doch nicht verkehrssicher?

Ja, schon!

Zwischen den Grünphasen von feindlichen Verkehrsströmen gibt es die sog. Zwischenzeit. Während dieser Zeitspanne hat der eine Verkehrsstrom nicht mehr Grün, der andere noch nicht Grün.

In Linz sind diese Pufferzeiten meist länger als in den einschlägigen Normen und Richtlinien verlangt wird. Dadurch ist es Fußgängern ohne besondere Hektik möglich selbst wenn der Schutzweg beim letzten Grünblinken betreten wird zu queren bevor der feindliche Verkehrstrom starten kann.

Wichtig für die Verkehrssicherheit ist nicht die Länge der Grünphase, sondern die Länge der Zwischenzeit, jenes Zeitpuffers zwischen den einzelnen Grünphasen.

4. Wo kann ich zu welchen Bedingungen mein Auto parken?

Alles über Tiefgaragen und Parkplätze ist im Internet unter http://www.linz.at/services/parken/start.htm zu finden.

 

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