HANDLUNGSGRUNDSÄTZE

Das Verkehrsleitbild reicht alleine zur Orientierung nicht aus, es bedarf allgemeiner Handlungsgrundsätze und konkreter Schwerpunkte. Die übergeordneten verkehrspolitischen Grundsätze: Verkehrsvermeidung – Verkehrsregelung – Verkehrsverbesserung können folgendermaßen präzisiert werden:

Abstimmung von Raumplanung und Verkehrsplanung
Angesichts der langfristigen Wirkungsmechanismen müssen sowohl die Möglichkeiten der Ordnungsplanung als auch des Entwicklungsmanagements ausgeschöpft werden: Nutzungen, die ein gewisses Ausmaß an Verkehr erzeugen, müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, wobei die Verursacher an den Investitions- und Betriebskosten verstärkt beteiligt werden müssen. Zusätzliche Nutzungen müssen sich an vorhandenen ÖV-Achsen bzw. ÖV-Knoten konzentrieren, wobei eine Durchmischung anzustreben ist, die kurze bzw. nichtmotorisierte Wege begünstigt. Letztlich muss es möglich sein, verkehrlich unverträgliche Nutzungen zu unterbinden.

Angebotsplanung statt Bedarfsplanung
Will man einen Teil des Autoverkehrs zum so genannten „Umweltverbund“ (Öffentlicher und nichtmotorisierter Verkehr) verlagern, führt eine laufende, an Bedarfsprognosen orientierte Erweiterung der Infrastruktur nicht zum Ziel. Vielmehr müssen „Verkehrsangebote“ gemacht werden, die einerseits Anreize zur Benützung, andererseits aber auch Anstöße zum Verkehrsmittelwechsel enthalten. Diese als „Push and Pull“ bezeichnete Strategie – heraus aus dem Auto, hinein ins öffentliche Verkehrsmittel – schränkt die freie Verkehrsmittelwahl nicht grundsätzlich ein, setzt aber neue Rahmenbedingungen, die zur Nachhaltigkeit des Gesamtverkehrs beitragen.

Innovation
Die Möglichkeiten der Informationstechnologie sind im Verkehrssystem bei weitem nicht ausgeschöpft. Das betrifft vor allem den Betrieb des öffentlichen Verkehrs und ein Mobilitätsmanagement, das sich auf betrieblicher und privater Ebene um eine Reduktion von Autofahrten bemüht.


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