Es ist bekannt, dass die Parkraumbewirtschaftung das geeignetste Mittel ist, den Kfz-Verkehr zu begrenzen. Mit dem Leitziel „Mehr Freiheit vom Auto“ verschreibt sich Linz einer konsequenten Parkraumbewirtschaftung, allerdings ohne berechtigte Interessen zu übergehen.

Blaue Zone 2000
Es gibt in der Linzer City (Innenstadt und Zentrum Urfahr) knapp 8.000 bewirtschaftete Stellplätze, größtenteils (70 %) als gebührenpflichtige Kurzparkzonen. Seit der Einführung im Jahr 1989 wurde die Parkraumbewirtschaftung laufend erweitert und den örtlichen Verhältnissen angepasst, wodurch eine Vielzahl differenzierter Regelungen entstanden ist. Die Parkraumbe-
wirtschaftung ist ein gesamtstädtisch bedeutsames, verkehrspolitisches Lenkungsinstrument – es sollte aber erheblich wirksamer sein. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

Vereinheitlichung
Die Parkraumbewirtschaftung soll bei moderater Ausdehnung des Bewirtschaftungsgebietes auf wenige Regelungen beschränkt werden: Gebührenpflichtige Kurzparkzonen mit 1,5 Stunden Parkdauer in den Geschäftsvierteln bzw. 3 Stunden Parkdauer in den gemischt-genutzten Gebieten. Ausgenommen davon sind Ladezonen und reine Kurzparkzonen, die zu besonderen Zeiten dem Einkaufsverkehr vorbehalten sind. Für Betriebe innerhalb der blauen Zone werden in begründeten Fällen auf Antrag Erleichterungen (Pauschalierung der Parkgebühr) gewährt.


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