STRASSENNETZGLIEDERUNG

Eine funktionelle Gliederung des Linzer Straßennetzes ist aus mehreren Gründen sinnvoll:

  • Abgrenzung verkehrsberuhigter Bereiche
  • Bevorrangung des öffentlichen Verkehrs
  • Angemessene Berücksichtigung des nicht-motorisierten Verkehrs
  • Verkehrsqualität im übergeordneten Straßennetz
Das Linzer Straßennetz wird in vier Kategorien gegliedert:

Anbaufreie Hochleistungsstrassen
In diese Kategorie fällt derzeit nur die A7-Mühlkreis-Autobahn, für die aus Sicht der Stadt Linz folgende Maßnahmen erforderlich sind:

Anschlussstelle Auhof
Ein halbseitiger Anschluss im Bereich Auhof soll den Knoten Dornach und damit die Altenberger Straße entlasten.

Einhausung Bindermichl
Dieses Projekt ist angesichts der hohen Lärmbelastung für die Wohnbevölkerung ein wichtiges Anliegen der Stadt Linz.

Längerfristig sollen zur Netzergänzung folgende Optionen intakt bleiben:

1) Westtangente
Tunnelverbindung vom Hauptbahnhof zur Donau, mit einer Donaubrücke im Bereich St. Margarethen. In Verbindung damit kann der westliche Zentrumsbereich vom regionalen Verkehr erheblich entlastet werden.

2) Nordwestspange
Diese Verbindung von der A7-Anschlussstelle Linz Urfahr zur Bundesstraße B127 führt überwiegend als Tunnel unter dem Pöstlingberg und ergänzt die Westtangente zur Entlastung Urfahrs.
Westtangente und Nordwestspange könnten durch die aktuellen Bemühungen des Landes Oberösterreich und der Stadt Linz neue Dynamik gewinnen.

3) Ostumfahrung Linz
Bei einem starken Anstieg des regionalen und überregionalen Verkehrs ist die Mühlkreisautobahn im Bereich von Linz erheblich überlastet. Die Leistungsfähigkeit der A7 kann in den kritischen Abschnitten nicht mehr erhöht werden, sodass eine unerwünschte Verschlechterung der Erreichbarkeit der Linzer Stadtregion eintreten könnte. Vor allem deshalb muss die Option einer Ostumfahrung bestehen, die folgende Ansprüche zu erfüllen hat: größtmögliche Verkehrswirksamkeit für Linz als Mittel zur „Standortproduktion“ und Entlastung der A7, die damit wieder stärker der Bündelung regionaler Verkehrsströme dienen kann. Diese Ostumfahrung muss östlich von Linz mit der A1 (Westautobahn) verknüpft werden.

Das Netz der anbaufreien Hochleistungsstraßen unterliegt dem Verkehrssystem-Management (VSM) – mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Intermodalität (Übergang zum Park & Ride und zu öffentlichen Verkehrsmitteln) zu verbessern.

Netzergänzungen bei den Hochleistungsstraßen müssen als Standortproduktion hochwertiger Nutzungen ebenso verstanden werden, wie als Anreiz zur Verkehrsberuhigung in bislang stark belasteten Bundes- und Hauptstraßen. Nur in diesem stadtwirtschaftlichen und umweltorientierten Sinne sind Netzerweiterungen überhaupt vertretbar.

Regionale Hauptstrassen
In diese Kategorie fallen die Bundesstraßen B. Diese Straßen dienen als regionale, zumeist radiale Verbindungen in das Umland, sie haben aber auch vielfältige Funktionen als Stadtstraßen. Eine ausreichende Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität müssen im Sinne der Straßenverkehrsordnung gesichert sein; diese Straßen sind mit 50 km/h befahrbar. Bevorrangungen für den öffentlichen Verkehr müssen mit den Ansprüchen des MIV abgewogen werden, der Radverkehr ist nach Möglichkeit getrennt von MIV zu führen.

Städtische Hauptstrassen
Diese Straßen ergänzen das Bundesstraßennetz und ermöglichen die Abgrenzung dazwischenliegender verkehrsberuhigter Bereiche. Städtische Hauptstraßen unterliegen ausschließlich den verkehrspolitischen Zielvorstellungen der Stadt Linz.

Für diese Straßen gelten folgende Planungsgrundsätze:
  • Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Tempo 30 nur in Ausnahmefällen auf kurzen Abschnitten
  • Bevorrangung des ÖPNV, vor allem durch selektive Steuerung bei Kreuzungen (VLSA-Beeinflussung, Vorfahrtsbereiche für Busse)
  • Verbesserung der Gestaltungsqualität durch Schaffung markanter Straßenräume
    Für den nichtmotorisierten Verkehr sind Hauptstraßen oft wichtige Routen, sie können jedoch zu erheblichen Barrieren im Netz des Fußgänger- und Radverkehrs werden, wenn die Ansprüche dieser VerkehrsteilnehmerInnen nicht berücksichtigt werden:
  • Gehsteige sollen grundsätzlich in einer Mindestbreite von 2 m ausgeführt werden, wichtige Fußgängerrelationen müssen ohne Umwege begehbar sein.
  • Das Angebot an Radverkehrsanlagen wird entsprechend dem Radverkehrskonzept der Stadt Linz weiterhin kontinuierlich verbessert, dabei wird verstärkt auf die Netzbildung geachtet.
Im Netz der städtischen Hauptstraßen sind folgende Veränderungen vorgesehen:
  1. Umfahrung Ebelsberg als Verbindung von Pichling bis zur Anschlussstelle VOEST (A7)
  2. Ostrandstraße von der Lunzerstraße parallel zur Donau bis zur Prinz-Eugen-Straße, zur verbesserten Aufschließung des Industriegeländes im Osten von Linz
  3. Ausbau der Kärntner Straße im Zuge des Umbaus des Hauptbahnhofes (Nahverkehrsdrehscheibe), in diesem Zusammenhang:
  4. MIV-Dosierung der Ost-West-Verbindung durch das Zentrum (Mozartstraße)
  5. Umgestaltung der Wiener Straße (Blumauer Kreuzung – Bulgariplatz)
Erschliessungsstrassen
Das übrige Straßennetz der Stadt Linz dient überwiegend der Erschließung. Für die Gestaltung der Erschließungsstraßen werden folgende Prioritäten vorgegeben.

Abb. 37: Prioritätenreihung in Erschließungsstrassen

Zentrum

Peripherie
Fußgängerverkehr Öffentlicher Verkehr
Öffentlicher Verkehr Radverkehr 1)
Wirtschaftsverkehr Fußgängerverkehr
Radverkehr Motorisierter Individualverkehr (MIV)
Sonstiger MIV  
1) lokale Netze


Damit diese Prioritätenreihung im Planungsalltag handhabbar ist, wird eine Checkliste für konkrete Straßenprojekte entwickelt, die folgende Merkmale enthält:
  • Stellungnahme der Fachdienststellen
  • Stellungnahme der Stadt- und Lokalpolitik
  • Prioritätenreihung: Konsens/Konflikt
  • Spezifische Begründungen für ein Abgehen von der Prioritätenreihung
  • Politische Entscheidung
Die Checkliste macht Entscheidungen bei Straßenplanungen und Straßenprojekten transparenter und nachvollziehbar.

Radverkehr
Der Radverkehr ist ein verkehrspolitischer „Hoffnungsträger“ und muss daher auch abseits der Hauptstraßen und Erschließungsstraßen konsequent gefördert werden: Nicht nur durch zusätzliche Radverkehrsanlagen (Routen, Abstellanlagen usw.) sondern auch durch ein gezieltes Programm zur Motivation und Bewusstseinsbildung der VerkehrsteilnehmerInnen.

Abb. 38: MIV-Netzgliederung
Quelle: Rosinak & Partner
 
 

 
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