Friedhof der Israelitischen Kultusgemeinde

FRIEDHÖFE

Standort: Friedhofstraße
Stadtteil: Bulgariplatz
Datierung: 1863

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Friedhof der Israelitischen Kultusgemeinde

Nur lokal im Verbund mit dem St. Barbarafriedhof liegt der Friedhof der Israelitischen Kultusgemeinde, der aufgrund einer Vereinbarung mit der Stadtpfarre die NS-Zeit heil überlebte. Ein jüdischer Friedhof („Beth Olamin“ = „Haus der Ewigkeit“) unterscheidet sich in mehreren Punkten von christlichen Gottesäckern:

Zunächst fällt der fehlende Blumenschmuck auf, damit die Toten nicht mit gärenden, säuernden oder sonstigen Nebenprodukten der Zersetzung verunreinigt werden. Man läßt die Gräber mit Efeu und Gras überwachsen. Ferner werden die Gräber nie aufgelassen oder eingeebnet, sie sind wichtig für die Auferstehung der Toten. Bei Platzmangel legt man eine Schicht Erde über ein Grab und bestattet einen Toten über dem anderen.

Auch für nichtjüdische Männer ist es Pflicht, auf dem Friedhof wie in einer Synagoge eine Kopfbedeckung zu tragen (Kippa oder Hut). Der Friedhofsbesuch am Sabbat (Samstag) ist nicht gestattet. An diesem Tag finden auch keine Begräbnisse statt.

Die Grabsteine tragen beidseitig eine Beschriftung, die eine in Hebräisch und die andere in Deutsch, oder auch gemischt auf nur einer Seite.

Geschichte

Als sich Mitte der fünfziger Jahre des 19. Jahrhunderts die ersten Juden nach ihrer Vertreibung von 1420 wieder in Linz niederließen, mußten sie ihre Toten noch in Rosenberg in Böhmen bestatten. Erst als ihnen 1863 das Recht zum Erwerb von unbeweglichen Güten zugestanden wurde, konnten sie ihren eigenen Friedhof in unmittelbarer Nähe zum Barbara-Friedhof anlegen. Er mußte bald vergrößert werden.

1938 boten die Juden dem Barbara-Gottesacker-Fonds das gesamte Grundstück zur Pacht auf 99 Jahre an. Die unbelegten Parzellen sollten teils als Schrebergärten vergeben werden und teils dem Barbara-Friedhof zur Verfügung stehen. Als einzige Gegenleistung sollte sich der Pächter verpflichten, den eigentlichen Judenfriedhof für die Dauer des Pachtvertrages ,,zu bewachen, zu betreuen und instand zu halten“. 1945 wurde der Pachtvertrag einvernehmlich wieder gelöst.

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