Erstellung eines integrierten Innenstadtkonzeptes

Ausschreibungsdatum: 02. Mai 2023

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Planung, Technik und Umwelt Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz
Auskünfte: Administrativ und technisch: Mag.a Petra Stiermayr, Zimmer 4060/1, Telefon +43 732 7070 3186

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich
Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag
Integriertes Innenstadtkonzept
Erstellung eines integrierten Innenstadtkonzeptes

Art und Umfang der Leistung: Die Landeshauptstadt Linz beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines städtebaulichen und nutzungsorientierten Konzeptes für die Linzer Innenstadt. Ziel ist die Entwicklung von Gestaltungsvorgaben und Handlungsempfehlungen. Zeitgleich zum gegenständlichen Vergabeverfahren erfolgt eine gesonderte Vergabe zur Beschaffung eines Beteiligungskonzeptes, welches nicht Teil dieser Ausschreibung ist.
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Linz
Leistungsfrist:

B. 1. Einreichung der Teilnahmeanträge

Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen: 11. Mai 2023, 10 Uhr
Einreichungsstelle: Elektronische Abwicklung über eVergabe+ ANKÖ

Der Bewerber hat die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen zwingend zu verwenden. Die Teilnahmeantragsunterlagen sind bis 11. Mai 2023 kostenlos erhältlich.

B. 2. Auswahlkriterien

Die Festlegung erfolgt in den Ausschreibungsunterlagen.

B. 3. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber

Es werden 3 Bewerber ausgewählt.

B. 4. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind

Die Festlegung erfolgt in den Ausschreibungsunterlagen.

Zur Eignung: Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bewerber seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: Die Festlegung erfolgt in den Ausschreibungsunterlagen.

Die Teilnahmeanträge der Bewerber werden im Zuge eines Eignungs- bzw. Auswahlverfahrens geprüft. Beim Eignungsverfahren prüft die Auftraggeberin/die Vergabestelle die Angaben der Bewerber auf Erfüllung der Eignungskriterien. Bei Nichtvorliegen eines dieser Kriterien wird der Bewerber ausgeschieden („K.o.-Kriterien“).
Die Auftraggeberin hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bewerber seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 79 bzw. § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    Vorlage eines Auszuges aus dem Firmenbuch nach § 33 Firmenbuchgesetz und die Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nach § 365e Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (aktuell); Vorlage einer Strafregisterbescheinigung nach § 10 Strafregistergesetz 1968 bzw. Registerauskunft für Verbände nach § 89m Gerichtsorganisationsgesetz oder einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt);
    Vorlage der letztgültigen Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (maximal drei Monate alt) oder der letztgültigen Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters (maximal drei Monate alt);
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    Die Befugnis ist vom Bewerber nachzuweisen nach Maßgabe der Vorschriften des Sitzstaates des Bewerbers durch die Vorlage einer Urkunde über die Eintragung im betreffenden im Anhang IX BVergG 2018 angeführten Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates oder durch die Vorlage der in diesem Anhang genannten Bescheinigung.
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine

Die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit müssen spätestens zum Zeitpunkt nach § 79 Z. 2 und Z. 3 Bundesvergabegesetz 2018 vorliegen. Werden Referenzen verlangt, gilt § 85 Abs. 1 bis 2 Bundesvergabegesetz 2018.

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bewerber kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Teilnahmeantrag belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bewerber verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Teilnahmeantrag beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.

B. 6. Angebotsfrist, Einreichungsstelle für die Angebote, Zuschlagsfrist, Zulässigkeit von Teilangeboten oder Alternativangeboten und Arten der Sicherstellung

Die Festlegung erfolgt in den Ausschreibungsunterlagen.

B. 7. Sonstiges

zB. Hinweis auf automationsunterstützte Angebotslegung

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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