Kopierpapier 2023
Ausschreibungsdatum: 24. Juli 2023
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz, Ars Electronica Linz GmbH & Co KG, Design Center Linz BetriebsgesmbH, Informations- und Kommunikationstechnologie Linz GmbH, Immobilien Linz GmbH & Co KG, Linzer Veranstaltungsgesellschaft mbH, Seniorenzentren Linz GmbH, Museen der Stadt Linz GmbH
Vergabestelle: Personal und Zentrale Services, Zentraler Einkauf, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5
Vergabemanagement: Technisch: Mag. Behar Begaj, Gerald Danninger
Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Lieferauftrag Kopierpapier 2023
Art und Umfang der Leistung: Ankauf von Kopierpapier für die Dauer von 6 Monaten CPV-Code: 30197642
Aufteilung in Lose: ja
Erfüllungsort: Verschiedene Bedarfsstellen lt. Bestellschein im Stadtgebiet von Linz
Leistungsfrist: 1. September 2023 bis 29. Februar 2024
Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters. - Nachweis der Befugnis nach§ 81 Bundesvergabegesetz 2018 Nachweise nach§§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich bei bringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.
A. 3. Hinweis nach§ 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen
Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.
B. 2. Einreichung der Angebote
elektronisches Vergabeverfahren bis 16. August 2023, 10 Uhr
B. 3. Zuschlagsfrist
bis 1. September 2023
B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten
Nein
B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten
Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein
B. 6. Sonstiges
zB. Hinweis auf automationsunterstützte Angebotslegung
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Aus schreibungsunterlagen.
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz: Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.