2 Stück Drehleitern mit Gelenkteil DLK 23/12

Ausschreibungsdatum: 01. September 2023

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Landeshauptstadt Linz, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Wienerstraße 154, 4041 Linz
Auskünfte: Administrativ: Ing. Gerhard Krenn, Zimmer 216, Telefon +43 732 3342 / 340
Technisch: Ing. Gerhard Krenn, Zimmer 216, Telefon +43 732 3342 / 340

Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Lieferauftrag
2 Stück Drehleitern mit Gelenkteil DLK 23/12
Art und Umfang der Leistung: Beschaffung von 2 Drehleitern mit Gelenkteil (DLK 23/12) auf einem aktuellen Fahrgestell - Ausführung Niederflurbauweise in Form einer Mietvariante.
CPV-Code: 34144211
Aufteilung in Lose:
Erfüllungsort: Magistrat der Landeshauptstadt Linz, Feuerwehr und Katastrophenschutz, Wiener Straße 154, 4020 Linz.
Leistungsfrist: Ende Mai 2025

Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis. Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu be­legen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018 aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts­ oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kon­tobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach§ 81 Bundesvergabegesetz 2018 Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: siehe Ausschreibungsunterlagen

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.an­koe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskrite­rien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich bei­ bringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über wel­che Befugnisse der Bieter verfügt.
 
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbrin­gen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen:

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfah­ren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der An­gebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Verga­beplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 2. Oktober 2023, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 2. März 2024

B. 4. Es werden keine Sicherstellungen verlangt.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 10. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Aus­schreibungsunterlagen,

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR- Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit In Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 30. August 2023

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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