Ankauf Impfstoffe für Reisemedizin
Ausschreibungsdatum: 24. April 2019
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Gesundheit und Sport, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
Auskünfte: Administrativ: Gerald Satzinger, Zimmer 1057, Telefon +43 732 7070 2614
Technisch: Gerald Satzinger, Zimmer 1057, Telefon +43 732 7070 2614
Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
Es soll eine Rahmenvereinbarung mit zehn Unternehmen abgeschlossen werden.
A. 2. Gegenstand der Leistung
Lieferauftrag
Ankauf Impfstoffe für Reisemedizin (1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020)
Rahmenvereinbarung mit zehn Unternehmern
Art und Umfang der Leistung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 10 Unternehmern gemäß §§ 31 Abs. 7 i. V. m. §§ 153 ff BVergG 2018 über die verpflichtende Lieferung von Impfstoffen für die Reiseimpfstelle des Geschäftsbereiches Gesundheit und Sport der Landeshauptstadt Linz für Kinder und Erwachsene in Form einer Fertigspritze oder einer Doppelkammerspritze mit einer in Österreich gültigen Arzneimittelzulassung, gemäß österreichischem Arzneimittelgesetz (AMG) idgF. (inkl. österreichischer Verordnungen) bzw. zu Grunde liegender EU-Rechtsnormen und zu den Bedingungen beiliegender Rahmenvereinbarung für 18 Monate ab Abschluss der Vereinbarung (voraussichtlich Juli 2019 bis Dezember 2020).
Bei den aufgrund der Rahmenvereinbarung erteilten Aufträgen handelt es sich um Lieferaufträge (CPV 33651600-4).
Aufteilung in Lose: ja (siehe Ausschreibungsunterlage)
Erfüllungsort: Landeshauptstadt Linz, Geschäftsbereich Gesundheit und Sport, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz
Leistungsfrist: 1. Juli 2019 - 31. Dezember 2020 (18 Monate)
Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters. - Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
- Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.
A. 3. Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen sind von 24. April 2019 bis 27. Mai 2019 kostenlos erhältlich.
Anforderung: schriftlich, per Fax +43 732 7070 54 2614,
E-Mail: gerald.satzinger@mag.linz.at
Die Ausschreibungsunterlagen werden brieflich übermittelt.
B. 2. Einreichung der Angebote
bis 27. Mai 2019, 10 Uhr, bei der Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten: Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13.30 Uhr und Freitag: 7 bis 14 Uhr
B. 3. Zuschlagsfrist
bis 31. August 2019
B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten
ja
B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten
Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein
B. 6. Sonstiges
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung
bzw. https://linz.vergabeportal.at/List
Für die Auftraggeberin:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.