Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren

Ausschreibungsdatum: 20. Mai 2019

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Kinder- und Jugend-Services Linz, Rudolfstraße 18, A-4041 Linz
Auskünfte: Administrativ: Kurt Ohnsorg, Zimmer 311,Telefon  +43 732 7070 2906
Technisch: Küchenleiter Johann Tauschek, Telefon  +43 732 750713

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Lieferauftrag
Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren

Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Fleisch- und Wurstwaren (biologisch und konventionell) an die neun Küchen sowie zwei Betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugend-Services Linz für die Zeit vom 1. September 2019 bis 31. August 2020 (Jahresbedarf ca. 17.000 kg
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: 9 Küchen und 2 Betreuungseinrichtungen im Stadtgebiet Linz
Leistungsfrist: 1. September 2019 – 31. August 2020

Eignung: 
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: 

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände  oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung  des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66-0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.


Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig. 
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

A. 3. Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. 

B. 1. Ausschreibungsunterlagen 

Die Ausschreibungsunterlagen sind von 20. Mai 2019 bis 19. Juni 2019 kostenlos  erhältlich.
Anforderung: schriftlich, per Fax 0732 7070 2892, E-Mail: kurt.ohnsorg@mag.linz.at oder persönlich bei der Ausgabestelle Kinder- und Jugend-Services Linz, Rudolfstraße 18, A-4041 Linz, Zimmer 311, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13.30 Uhr, Freitag: 7 bis 14 Uhr.
Die Ausschreibungsunterlagen werden brieflich übermittelt.

B. 2. Einreichung der Angebote

bis 19. Juni 2019, 10 Uhr, bei der Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13.30 Uhr und Freitag: 7 bis 14 Uhr.

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 31. August 2019 

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

nein

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen:  Nein 

B. 6. Sonstiges

----

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:    
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Furtlehner Christian e.h.    

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

Ausschreibungen der Jahre 

Bleib sauber!

Gemeinsam für ein sauberes Linz

Halte deine Stadt sauber, weil es easy ist!

Mehr Info