Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Linz für die Wintersaison 2019/2020

Ausschreibungsdatum: 25. Juli 2019

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Stadtgrün und Straßenbetreuung, Hauptstraße 1-5, A-4041 Linz

Auskünfte: Administrativ: Edith-Maria Sonnleithner, Zimmer 3072, Telefon  +43 732 7070 3328

Technisch: Dipl.-Ing. Martin Stiedl, Zimmer 3074, Telefon  +43 732 7070 3330

Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich
Aufforderung zur Abgabe von Teilnahmeanträgen

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag 
Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Linz für die Wintersaison 2019/2020

Art und Umfang der Leistung: 

Winterdienst auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Linz für die Wintersaison 2019 / 2020 - Schneeräumung, Splittstreuung, Salzstreuung
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Landeshauptstadt Linz
Leistungsfrist:  1. November 2019 bis 31. März 2020

B. 1. Einreichung der Teilnahmeanträge

Termin, bis zu dem die Teilnahmeanträge eingelangt sein müssen: 8. August 2019, 10 Uhr  

Einreichungsstelle: Post Center im Neuen Rathaus, 4041 Linz, Hauptstraße 1-5, Zimmer E008, EG, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13.30 Uhr und Freitag: 7 bis 14 Uhr

Der Bewerber hat die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Teilnahmeantragsunterlagen zwingend zu verwenden. 
Die Teilnahmeantragsunterlagen sind von  25. Juli 2019 bis 7. August 2019 kostenlos erhältlich.
Anforderung: schriftlich, per E-Mail: edith.sonnleithner@mag.linz.at oder persönlich bei der Ausgabestelle Stadtgrün und Straßenbetreuung, Hauptstraße 1-5, A-4041 Linz, Zimmer 3072, Kundendienstzeiten Montag und Donnerstag: 7 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Dienstag und Mittwoch: 7 bis 13.30 Uhr und Freitag: 7 bis 14 Uhr

B. 2. Auswahlkriterien

1. Referenzen

Die Auftraggeberin bevorzugt die Zusammenarbeit mit Bietern, die mit der Durchführung von Winterdienstleistungen unter Verwendung von Schneeräumfahrzeugen vertraut sind. 

Dem Teilnahmeantrag ist eine Liste der wesentlichen, in den letzten vier Jahren (Winterdienstsaisonen) erbrachten, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Leistungen (Winterdienstleistungen auf öffentlichen Verkehrsflächen inkl. Fahrzeug + Personal) beizulegen. 

Für jede Auftraggeberin, welche vom Bewerber in den Winterdienstsaisonen  2015/2016, 2016/2017, 2017/2018, 2018/2019 Aufträge mit einem Gesamtvolumen von > 150.000 Euro per Saison (Nettoauftragswert) bedient wurde, gibt es 10 Punkte. 

Es werden maximal 5 Referenzen bewertet (Max. Punktezahl: 50)

Bitte orientieren Sie sich bei der Angabe der Referenzen, die Sie auf einem separaten Blatt angeben, an die Vorgaben im Formblatt (Referenzen).

2. Personaleinsatz

Die Auftraggeberin bevorzugt die Zusammenarbeit mit Bietern, die über geschulte KraftfahrerInnen mit den entsprechenden Führerscheinklassen für die Winterdienstleistungen verfügen.

Durchschnittliche Anzahl der KraftfahrerInnen in der Wintersaison 2018/2019:

0 bis 19 KraftfahrerInnen für Winterdienst    0 Punkte
20 bis 29 KraftfahrerInnen für Winterdienst     10 Punkte
30 bis 39 KraftfahrerInnen für Winterdienst    20 Punkte
40 bis 49 KraftfahrerInnen für Winterdienst    30 Punkte
50 bis 59 KraftfahrerInnen für Winterdienst    40 Punkte
mehr als 60 KraftfahrerInnen für Winterdienst    50 Punkte

Bitte orientieren Sie sich bei der Angabe der Personalausstattung, die Sie auf einem separaten Blatt angeben, an die Vorgaben im Formblatt (Referenzen).

3. Fuhrpark

Die Auftraggeberin bevorzugt die Zusammenarbeit mit Bietern, die über einen entsprechenden Fuhrpark inkl. Zusatzausrüstungen für die Ausübung von Winterdienstleistungen verfügen.

Anzahl an Winterdienstfahrzeugen inkl. Streuer und Pflug:

0-5 Fahrzeuge    0 Punkte
6-10 Fahrzeuge    10 Punkte
11-15 Fahrzeuge    20 Punkte
16-20 Fahrzeuge    30 Punkte
21-25 Fahrzeuge    40 Punkte
>25 Fahrzeuge    50 Punkte

B. 3. Begrenzung der Anzahl der auszuwählenden Bewerber

Es werden im Verhandlungsverfahren mindestens 3 Bewerber ausgewählt. 

B. 4. Angaben, welche Unterlagen dem Teilnahmeantrag beizuschließen sind

Zur Eignung:

Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz  2018 festgelegt, dass der Bewerber seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: 

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bewerbers.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: 
      • Der Bieter hat eine Beschreibung der technischen Ausrüstung (Fahrzeuge) und eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung er für die Ausführung des Auftrages verfügt.

Zur Bedienung der Routen sind nachstehende Fahrzeuge erforderlich. Die Fahrzeuge müssen im Unternehmen vorhanden sein bzw. muss das Unternehmen eine Verfügbarkeitserklärung im Auftragsfall besitzen. Bitte entsprechende Nachweise dem Angebot beilegen.

2 Stk. Unimog inkl. Schneepflug und Streuautomat + 1 Ersatz-Fahrzeug (Unimog)

3 Stk. Schmalspurfahrzeug inkl. Schneepflug und Streuautomat bzw. Traktor inkl. Schneepflug und Streuautomat + 1 Ersatz-Fahrzeug (Schmalspurfahrzeug bzw. Traktor)

Bitte verwenden Sie das Formblatt – Ausstattung

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bewerber kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Teilnahmeantrag belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bewerber verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig. 

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Teilnahmeantrag beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. 

B. 5. Ausschreibungsunterlagen

Die eingelangten Teilnahmeanträge werden kommissionell geöffnet. Nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge wird die angegebene Anzahl von Bewerbern durch den Auftraggeber nach den Auswahlkriterien ausgewählt. 
Diese Bewerber erhalten die Ausschreibungsunterlagen brieflich zugesandt. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich verständigt.

B. 6. Angebotsfrist, Einreichungsstelle für die Angebote, Zuschlagsfrist, Zulässigkeit von Teilangeboten oder Alternativangeboten und Arten der Sicherstellung

Die Festlegung erfolgt in den Ausschreibungsunterlagen.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:    
Für die Landeshauptstadt Linz: 
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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