Reinigung in diversen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugend-Services Linz 2020/1

Ausschreibungsdatum: 25. Februar 2020

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Kinder- und Jugend-Services Linz, Rudolfstraße 18, A-4041 Linz
Auskünfte: Administrativ und technisch: Karl-Heinz Gussner, Zimmer 209, Telefon +43 732 7070 2916

Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag 
Reinigung in diversen Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugend-Services Linz 2020/1

Art und Umfang der Leistung: 
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung (inkl. Nebenarbeiten) sowie Beistellung von Reinigungskräften in Betriebsküchen (wenn vorhanden) in den Betrieben:

  1. Krabbelstube, Kindergarten und Hort Scharmühlwinkel
  2. Hort Spaunstraße
  3. Krabbelstube und Kindergarten A.-Grün-Straße
  4. Kindergarten Ludlgasse
  5. Krabbelstube Auf der Wies
  6. Kindergarten und Hort Werndlstraße
  7. Kindergarten Bürgerstraße
  8. Kindergarten Auwiesenstraße 60
  9. Hort Dornacher Straße inkl. Betriebsküche
  10. Kindergarten Dornacher Straße 7 inkl. Mutterberatung
  11. Krabbelstube Leonfeldner Straße 100a
  12. Hort Jahnschule
  13. Hort Schärfschule
  14. Hort Raimundstraße
  15. Kindergarten Garnisonstraße 38

Eine Teilvergabe der ausgeschriebenen Leistungen nach Losen ist vorgesehen. 
Der Bieter hat die Möglichkeit, für ein oder mehrere Lose anzubieten. Die Teilvergabe der Leistungen innerhalb eines Loses (Unterhalts-, Grund-, Fensterreinigung) ist nicht möglich. Die „Verknüpfung“ einzelner Positionen (Abgabe eines Teilangebotes unter der Bedingung des Zuschlages einer oder mehrerer weiterer Lose) ist unzulässig.

CPV-Code: 90911000 Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung

Aufteilung in Lose: ja

Erfüllungsort: Linz  

Leistungsfrist: 1. Juli 2020 – 30. Juni 2021 mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit um 
weitere 48 Monate

Eignung: 
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: 

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
  • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: 
    Nachweis über die abgeschlossene Meisterprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder gleichwertige Qualifikation im Herkunftsland. 
    Nachweis über mindestens drei aufrechte Reinigungsverträge mit je einem Auftraggeber über ein Volumen von je € 25.000,-- exkl. USt. pro Geschäftsjahr (oder höher) und einer durchgehenden Laufzeit von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre bzw. für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht.

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig. 
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird. 

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 24. März 2020, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 30. Juni 2020 

B. 4.

Es werden keine Sicherstellungen verlangt. 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. 

Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 20. Februar 2020

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:    
Für die Landeshauptstadt Linz: 
Mag.a Birgit Kliba e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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