Ankauf von Beamer samt den da zugehörigen Halterungen für die Pflichtschulen der Landeshauptstadt Linz

Ausschreibungsdatum: 22. Juni 2020

A. 1. Auftraggeber 

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Kultur und Bildung, Abt. Schulen, Hauptplatz 1 4020 Linz
Auskünfte: Administrativ: Andrea Tanzer, E-Mail: andrea.tanzer@mag.linz.at, Telefon +43 732 7070 1402
Technisch: Gerhard Weigert, E-Mail: gerhard.weigert@ikt.linz.at, Telefon +43 732 7070 4867

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen

A. 2. Gegenstand der Leistung

Lieferauftrag 
Ankauf von Beamer samt den da zugehörigen Halterungen für die Pflichtschulen der Landeshauptstadt Linz

Art und Umfang der Leistung:
Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von 220 Stück Beamer samt den dazugehörigen kompatiblen Deckenhalterungen ohne Montage für die Pflichtschulen der Landeshauptstadt Linz.

CPV-Code: 38652120-7
Aufteilung in Lose: nein

Erfüllungsort: 
VS 2, B.-v.-Suttner-Schule, Dornacher Straße 33, 4040 Linz 12
VS 3, Volksschule Auwiesen, Allendeplatz 1, 4030 Linz 6
VS 6, Römerbergschule, Donatusgasse 3, 4020 Linz 10
VS 9, Froschbergschule, Ziegeleistraße 29, 4020 Linz 8
VS 17, Löwenfeldschule, Zeppelinstraße 44, 4030 Linz 18
VS 23, Dr.-A.-Schärf-Schule, Resselstraße 8, 4030 Linz 16
VS 26, Harbachschule, Keplerstraße 11, 4040 Linz 18
VS 32, Keferfeldschule, Seeauerweg 1. 4020 Linz 11
VS 37, Karlhofschule, Hölderlinstraße 9, 4040 Linz 13
VS 41, Pöstlingbergschule, Samhaberstraße 48, 4040 Linz 4
VS 47, Dr.-S.-Schörf-Schule, Resselstraße 4 - 6, 4030 Linz 13
VS 48, Edmund-Aigner-Schule, Händelstraße 42, 4020 Linz 9
VS 49, Robinsonschule, Kaltenhauserstraße 2, 4040 Linz 9
VS 52, VS solarCity Linz, Heliosallee 140 - 142, 4030 Linz 14

Leistungszeitraum:  KW 31/2020 bis KW 31/2022

Eignung: 
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: 

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig. 

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

A. 3. Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. 

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVergabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird. 

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 13. Juli 2020, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 23. Juli 2020 

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

nein

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein 

B. 6. Sonstiges

Es erfolgt eine elektronische Angebotslegung.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:    
Für die Landeshauptstadt Linz: 
Mag. Christian Furtlehner e.h.

    


 

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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