Rahmenvereinbarung 2021-2023 Elektrotechnische Arbeiten

Ausschreibungsdatum: 16. Juli 2020

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz, Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; Immobilien Linz GmbH & Co KG, Pfarrgasse 7, 4020 Linz; Immobilien Linz GmbH, Pfarrgasse 7, 4020 Linz; Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH, Peter-Behrens-Platz 8-9, 4020 Linz; SZL Seniorenzentren Linz GmbH, Glimpfingerstraße 10-12, 4020 Linz

Vergabestelle: Gebäudemanagement und Tiefbau, Technisches Gebäudemanagement, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5
Auskünfte: Administrativ: Mag.a Birgit Kliba, Zimmer 1017, Telefon  +43 732 7070 3361
Technisch: Gregor Willim, Zimmer 2009, Telefon  +43 732 7070 3733

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen

Um eine zeitgerechte und kontinuierliche Abwicklung aller anfallenden Arbeiten gewährleisten zu können, soll eine Rahmenvereinbarung mit maximal 10 Unternehmen abgeschlossen werden.

Der Abruf der Leistungen erfolgt vom jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber nach Anfall mit Bestellschein und/oder Auftragsschreiben.

Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung sollen insgesamt Leistungen im Ausmaß von 5,300.000 Euro exkl. USt beschafft werden können.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von Leistungen.

A. 2. Gegenstand der Leistung

Rahmenvereinbarung 2021-2023 Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten
Bauauftrag

Art und Umfang der Leistung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an der gesamten elektrischen Hausinstallation und der Beleuchtung in Objekten der Immobilien Linz GmbH & Co KG, der Immobilien Linz GmbH, der Stadt Linz, der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der SZL Seniorenzentren Linz GmbH (wie Amtsgebäude, Schulen, Kindergärten, Horte, Volkshäuser, Feuerwehrdepots, Wohn- und Geschäftsgebäude, Seniorenzentren, etc.).

Erfüllungsort:
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in Objekten der Stadt Linz, der Immobilien Linz GmbH & Co KG, der Immobilien Linz GmbH, der Tabakfabrik Linz Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH und der Seniorenzentren Linz GmbH im gesamten Linzer Stadtgebiet.
Laufzeit: 3 Jahre
Leistungsfrist: 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2023

Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bewerber seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
  • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine
  • Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bewerber kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Teilnahmeantrag belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bewerber verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Teilnahmeantrag beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

A. 3. Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVergabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird. 

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 13. August 2020, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 30. November 2020

B. 4. Zulässigkeit von Teilangeboten

nein

B. 5. Beschränkung oder Unzulässigkeit von Alternativangeboten

Technische Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Wirtschaftliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.
Rechtliche Alternativangebote sind ausgeschlossen.

Beschränkung oder Unzulässigkeit von Abänderungsangeboten:
Abänderungsangebote werden zugelassen: Nein

B. 6. Sonstiges

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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