Soziale Arbeit mit Jugendgruppen im Stadtgebiet von Linz
Ausschreibungsdatum: 27. Juli 2020
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle:
Auskünfte: Administrativ: Sabine Fetaj, Zimmer 2173, Telefon +43 732 7070 2820, Fax +43 732 7070 54 2820, E-Mail: sabine.fetaj@mag.linz.at
Technisch: Dr.in Andrea Sturm, Zimmer 2192, Telefon +43 732 7070 2759, Fax +43 732 7070 54 2759, E-Mail: andrea.sturm@mag.linz.at
Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Dienstleistungsauftrag
Soziale Arbeit mit Jugendgruppen im Stadtgebiet von Linz
Art und Umfang der Leistung: Es ist vorgesehen, dass die soziale Arbeit mit Jugendgruppen an ein Unternehmen, Verein oder eine Institution, welche über ausgebildete SozialarbeiterInnen oder SozialpädagogInnen verfügt, vergeben wird. Diese Einrichtung muss über eine Bewilligung gemäß § 9 Abs. 3 Oö. KJHG 2014 als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung verfügen und eine Eignungsfeststellung des Landes Oö. gemäß der Richtlinie sozialpädagogische Familienbetreuung vorweisen.
CPV-Code: 85320000-8
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Stadtgebiet Linz
Leistungsfrist: Anfang Oktober 2020
Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 79 bzw. § 82 Bundesvergabegesetz 2018:
Vorlage eines Auszuges aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuch nach § 33a Firmenbuchgesetz und die Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nach § 365e Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (aktuell);
Strafregisterbescheinigung nach § 10 Strafregistergesetz 1968 bzw. Registerauskunft für Verbände nach § 89m Gerichtsorganisationsgesetz oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt) vom Vereinsvorsitzenden bzw. Geschäftsführer;
Letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (maximal drei Monate alt) oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters (maximal drei Monate alt);
Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018:
Die Befugnis ist vom Bieter nachzuweisen nach Maßgabe der Vorschriften des Sitzstaates des Bieters durch die Vorlage einer Urkunde über die Eintragung im betreffenden im Anhang IX BVergG 2018 angeführten Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates oder durch die Vorlage der in diesem Anhang genannten Bescheinigung.
Bei Vereinen: Aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
Nachweis der Bewilligung als private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung (UdE) im Sinne des § 9 Abs. 3 Oö. KJHG 2014 und Eignungsfeststellung des Landes Oö. gemäß der Richtlinie sozialpädagogische Familienbetreuung - Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen
Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ-Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird.
B. 2. Einreichung der Angebote
elektronisches Vergabeverfahren bis 17. August 2020, 10 Uhr
B. 3. Zuschlagsfrist
bis 1. Oktober 2020
B. 4.
Es werden keine Sicherstellungen verlangt.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.