Gebäudereinigung 6 Linzer Schulen - Unterhalts-, Grund-, Fenster- u. Vorhangreinigung, teilweise Ausspeisung

Ausschreibungsdatum: 15. Oktober 2020

A. 1. Auftraggeber

Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Gebäudemanagement und Tiefbau, Infrastrukturelles Gebäudemanagement, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5
Auskünfte: Administrativ: Helmut Haslinger, Zimmer 3001, Telefon +43 732 7070 3765
Technisch: Doris Gruber, Zimmer 3002, Telefon +43 732 7070 3760

Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Dienstleistungsauftrag 
Gebäudereinigung 6 Linzer Schulen

Art und Umfang der Leistung: Unterhalts, Grund-, Fenster, Vorhangreinigung, teilweise Ausspeisung
CPV-Code: 90911200-8 Gebäudereinigung
Aufteilung in Lose: ja
Erfüllungsort: Linz

  • Auwiesen Schule, 4030 Linz, Allendeplatz 1
  • Ebelsberg Schule, 4030 Linz, Ebelsberger Schloßweg 26
  • Karlhofschule, 4040 Linz, Hölderlinstraße 9
  • Löwenfeldschule, 4030 Linz, Zeppelinstraße 44
  • Otto-Glöckel-Schule, 4020 Linz, Dürnbergerstraße 1-3
  • Spallerhofschule, 4020 Linz, Tungassingerstraße 23

Leistungsfrist: Beginn 1. Jänner 2021, unbefristeter Vertrag 

Eignung:

Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat: 

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
  • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: 
    •    Nachweis über die abgeschlossene Meisterprüfung im Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger oder gleichwertige Qualifikation im Herkunftsland.
    •    Nachweis über mindestens 3 aufrechte Reinigungsverträge mit je einem Auftraggeber über ein Volumen von je € 40.000,00 exkl. USt. pro Geschäftsjahr (oder höher) und einer durchgehenden Laufzeit von mindestens 3 Jahren innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre bzw. für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht. Wenn Referenzen im Ausland angeführt werden, wird der Nachweis gefordert, dass das in Aussicht gestellte Leitungspersonal über ausreichende Kenntnisse des österreichischen Arbeitsrechts verfügt.
    •    Nachweis, dass die mit der Objektleitung betrauten MitarbeiterInnen zumindest ähnliche Referenzobjekte bereits erfolgreich betreut haben.

Nachweise über erbrachte Leistungen (Referenzen) müssen jedenfalls folgende Angaben enthalten:

  • Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name und Telefonnummer der Auskunftsperson;
  • Wert der Leistung (Auftragssumme jährlich);
  • Zeit (Auftrag seit) und Ort der Leistungserbringung;
  • Angabe, ob die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Die entsprechenden Nachweise über die Objektleitung sind dem Angebot beizulegen. 

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 660, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich um ein elektronisches Vergabeverfahren, bei dem der Bezug der Ausschreibungsunterlagen, die Bieterkommunikation während der Angebotsphase und die Angebotsabgabe auf elektronischem Weg unter Nutzung der ANKÖ- Vergabeplattform eVErgabe+ (www.ankoe.at) abgewickelt wird. 

B. 2. Einreichung der Angebote

elektronisches Vergabeverfahren bis 12. November 2020, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 12. April 2021 

B. 4.

Es werden keine Sicherstellungen verlangt. 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:

Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 12. Oktober 2020

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz: 
Mag. Christian Furtlehner e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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