Einkauf von Lebensmitteln - Brot und Gebäck (frisch)

Ausschreibungsdatum: 16. November 2020

A. 1. Auftraggeber

SZL Seniorenzentren Linz GmbH

Vergabestelle: SZL Seniorenzentren Linz GmbH, Direktion/ Einkauf, Glimpfingerstraße 10-12, 4020 Linz
Auskünfte:  Administrativ: Kassandra Hilger, B.A., Zimmer K05, Telefon +43 732 3408 15019

Offenes Verfahren im Unterschwellenbereich

A. 2. Gegenstand der Leistung

Lieferauftrag
Einkauf von Lebensmitteln - Brot und Gebäck (frisch)

Art und Umfang der Leistung: Für die 10 Seniorenzentren der SZL Seniorenzentren Linz GmbH wird der Auftrag für die tägliche Anlieferung (Montag bis Samstag) von frischem Brot und Gebäck (kein Tiefkühl) vergeben.

CPV-Code:  15810000

Aufteilung in Lose: ja

Los 1:

  • Seniorenzentrum Spallerhof (SZS)
  • Seniorenzentrum Liebigstraße (SZLi)
  • Seniorenzentrum Keferfeld/ Oed (SZO)

Los 2:

  • Seniorenzentrum Neue Heimat (SZN)
  • Seniorenzentrum Ebelsberg (SZE)
  • Seniorenzentrum Pichling (SZP)

Los 3:

  • Seniorenzentrum Dornach-Auhof (SZD)
  • Seniorenzentrum Franz-Hillinger (SZH)

Los 4:

  • Seniorenzentrum Franckviertel (SZF)

Los 5:

  • Seniorenzentrum Kleinmünchen (SZK)

Erfüllungsorte:

  • SZ Spallerhof, Glimpfingerstraße 10-12, 4020 Linz
  • SZ Pichling, Falterweg 25, 4030 Linz
  • SZ Kefersfeld-Oed, Meggauerstraße 1-3, 4020 Linz
  • SZ Dornach-Auhof, Sombartstraße 1-5, 4040 Linz
  • SZ Ebelsberg, Am Sennweg 4, 4030 Linz
  • SZ Liebigstraße, Liebigstraße 26, 4020 Linz
  • SZ Franz-Hillinger, Kaarstraße 15-17, 4040 Linz
  • SZ Franckviertel, Ing. Sternstraße 15-17, 4020 Linz
  • SZ Kleinmünchen, Dauphinestraße 94, 4030 Linz
  • SZ Neue Heimat, Flötzerweg 95-97, 4030 Linz

Leistungszeitraum: 1. Jänner 2021 – 31. Dezember 2021

Eignung:
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:

  • Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 82 Bundesvergabegesetz 2018
    aktueller Auszug aus dem Firmenbuch und Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates, Strafregisterbescheinigung bzw. Registerauskunft für Verbände oder gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt), letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertiger Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters.
  • Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
    • Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: keine
    • Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit: keine

Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.

Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.

Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 8 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.

Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen.

B. 1. Ausschreibungsunterlagen

Beim gegenständlichen Vergabeverfahren handelt es sich nicht um ein elektronisches Vergabeverfahren.

Die Vergabeunterlagen sind via E-Mail bei der Vergabestelle anzufordern.

E-Mail: kassandra.nadine.hilger@szl.linz.at

B. 2. Einreichung der Angebote

bis 9. Dezember 2020, 10 Uhr

B. 3. Zuschlagsfrist

bis 1. Jänner 2021

B. 4.

Es werden keine Sicherstellungen verlangt.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Oktober 2013 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.

Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.

Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: www.linz.at/ausschreibung

Für den Auftraggeber:
Die Abteilungsleiterin:
Monika Rehberger, B.A. e.h.

Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz

Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.

Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.

Details zur ökosozialen Beschaffung

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