Sicherungsfahrzeug (SICHF 1)
Ausschreibungsdatum: 15. Februar 2021
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Feuerwehr und Katastrophenschutz
Abt. Feuerwehrtechnik (FT)
4020 Linz, Wiener Straße 154
Auskünfte: Administrativ: Ing. Gerhard Krenn, Zimmer 101, Telefon +43 732 3342 540
Technisch: Ing. Gerhard Krenn, Zimmer 101, Telefon +43 732 3342 540
Direktvergabe mit Bekanntmachung im Unterschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Lieferauftrag
Sicherungsfahrzeug (SICHF 1)
Art und Umfang der Leistung: Für kleinere technische Einsätze der Berufsfeuerwehr Linz (Ölspuren, Versperren von beschädigten Auslagen usw.) wird ein neues Sicherungsfahrzeug angeschafft.
Sicherungsfahrzeug (SICH1) gemäß den Baurichtlinien des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes und der Richtlinie des OÖ Landesfeuerwehrkommandos entsprechend.
Ausführungsdetails laut Leistungsverzeichnis!
Aufteilung in Lose: nein
Erfüllungsort: Linz
Leistungsfrist: Dezember 2021
CPV-Code: 34144210-3
NUTS-Code: AT 312
Eignung:
Die Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit muss bei der Direktvergabe mit Bekanntmachung spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegen (§47 Abs. 6 BVergG 2018).
Der Auftraggeber hat nach § 80 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 festgelegt, dass der Bieter seine Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit mit folgenden Nachweisen zu belegen hat:
- Nachweise der beruflichen Zuverlässigkeit nach § 79 bzw. § 82 Bundesvergabegesetz 2018:
Auszug aus dem Firmenbuch nach § 33 Firmenbuchgesetz und die Auskunft aus dem Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) nach § 365e Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Unternehmers (aktuell); Strafregisterbescheinigung nach § 10 Strafregistergesetz 1968 bzw. Registerauskunft für Verbände nach § 89m Gerichtsorganisationsgesetz oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Sitzstaates des Unternehmers (maximal 1 Jahr alt); - Letztgültige Kontobestätigung bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (maximal drei Monate alt) oder letztgültige Rückstandsbescheinigung nach § 229 a Bundesabgabenordnung (BAO) oder gleichwertige Dokumente der zuständigen Behörden des Sitzstaates des Bieters (maximal drei Monate alt);
- Nachweis der Befugnis nach § 81 Bundesvergabegesetz 2018:
Die Befugnis ist vom Bieter nachzuweisen nach Maßgabe der Vorschriften des Sitzstaates des Bieters durch die Vorlage einer Urkunde über die Eintragung im betreffenden im Anhang IX BVergG 2018 angeführten Berufs- oder Handelsregister des Sitzstaates oder durch die Vorlage der in diesem Anhang genannten Bescheinigung. - Nachweise nach §§ 84 und 85 Bundesvergabegesetz 2018
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Angaben über dem Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren, der Mindestjahresumsatz muss € 250.000,- pro Geschäftsjahr betragen, bei jüngeren Unternehmen nur für den Zeitraum seit Bestehen (Anhang X Abs 1 Z 7 BVergG 2018); - Nachweise für die technische Leistungsfähigkeit:
Nachweis über mindestens zwei Lieferaufträge von Feuerwehrfahrzeugaufbauten dieser Bauart mit je einem Auftraggeber über ein Volumen von je mindestens € 115.000,- pro Referenz innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre bzw. für einen kürzeren Tätigkeitszeitraum, falls das Unternehmen noch nicht so lange besteht.
- Nachweise für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Referenzen von öffentlichen Auftraggebern sind in Form einer vom öffentlichen Auftraggeber ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung beizubringen, die der Leistungsempfänger der Auftraggeberin auch direkt zuleiten kann.
Referenzen von privaten Auftraggebern sind in Form einer vom Leistungsempfänger ausgestellten Bescheinigung oder, falls eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich ist, durch eine einfache Erklärung des Bieters zu erbringen.
Nachweise über erbrachte Leistungen (Referenzen) müssen jedenfalls folgende Angaben enthalten:
- Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name und Telefonnummer der Auskunftsperson
- Wert der Leistung (Auftragssummer jährlich)
- Zeit (Auftrag seit) und Ort der Leistungerbringung
- Angabe, ob die Leistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Die Befugnis, Leistungsfähigkeit und berufliche Zuverlässigkeit müssen spätestens zum Zeitpunkt nach § 79 Z. 1 Bundesvergabegesetz 2018 vorliegen. Werden Referenzen verlangt, gilt § 85 Abs. 1 bis 2 Bundesvergabegesetz 2018.
Festlegung des Auftraggebers zur Vorlage der Nachweise, Eigenerklärung (Pkt. 2.9 AGB 2008):
Alle geforderten Nachweise/Unterlagen sind dem Angebot vollständig anzuschließen (ausgenommen die Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz, inwieweit eine wesentliche Verletzung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes und/oder Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes vorliegt – diese wird vom Auftraggeber eingeholt).
Die Nachweise können auch durch eine jeweils aktuelle Eintragung in einem Katasterdienst, wie beispielsweise im Österreichischem Auftragnehmerkataster (ANKÖ), A-1150 Wien, Anschützgasse 1, Telefon: +43 1 333 66 66 0, office@ankoe.at (im Internet unter der Adresse http://www.ankoe.at abrufbar) geführt werden. Die Unternehmer werden aus Gründen der Verwaltungsökonomie eingeladen, die Eignungsnachweise über einen solchen Katasterdienst zu erbringen.
Der Bieter kann auch durch die Vorlage einer Eigenerklärung als Beilage zum Angebot belegen (§ 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018), dass er die vom Auftraggeber verlangten Eignungskriterien erfüllt und die festgelegten Nachweise auf Aufforderung dem Auftraggeber unverzüglich beibringen kann. Darüber hinaus muss in der Eigenerklärung konkret angegeben werden, über welche Befugnisse der Bieter verfügt.
Die Abgabe einer Eigenerklärung nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist nur zum Beleg der Nachweise der Befugnis und beruflichen Zuverlässigkeit zulässig.
Nachweise für die Leistungsfähigkeit sind zwingend dem Angebot beizulegen bzw. durch den Nachweis über eine jeweils aktuelle Eintragung beim Auftragnehmerkataster Österreich zu erbringen. Die Abgabe einer Eigenerklärung über das Vorliegen dieser bestimmten Nachweise nach § 80 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 ist in diesem Fall nicht vorgesehen. Ebenso zulässig ist der Nachweis durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in Form einer aktualisierten Eigenerklärung iSd. Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU.
Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018 / Überprüfungsverfahren nach § 373a GewO 1994, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsverfahren nach §§ 373c, 373d und 373e der GewO 1994 bzw. Nachweis der Planungsberechtigung nach ZTG 1993:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
Die jeweils erforderlichen Nachweise für die berufsrechtliche Zulässigkeit der grenzüber-schreitenden Dienstleistung sind dem Angebot beizuschließen.
A. 3. Hinweis nach § 21 Abs. 1 Bundesvergabegesetz 2018:
Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweiz ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung für ihre Berufsqualifikation einholen müssen, haben ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten.
B. 1. Ausschreibungsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind vom 15. Februar 2021 bis 26. Februar 2021 in der ANKÖ eVer-gabeplattform kostenlos erhältlich.
B. 2. Einreichung der Angebote
bis 26. Februar 2021, 10 Uhr,
über die ANKÖ eVergabeplattform.
B. 36.
Sonstiges: zB. Hinweis auf automationsunterstützte Angebotslegung
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Linz (AGB 2008) in der Fassung des Beschlusses des Gemeinderates vom 14. Dezember 2020 und die sonstigen Bestimmungen laut Ausschreibungsunterlagen.
Bekanntmachung im Internet abrufbar unter: http://www.linz.at/ausschreibung
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.