Widerruf der Bekanntmachung während der Angebotsfrist nach § 148 Bundesvergabegesetz - Gebäudereinigung 5 Linzer Schulen
Ausschreibungsdatum: 15. März 2021
Widerruf der Bekanntmachung während der Angebotsfrist nach § 148 Bundesvergabegesetz 2018
Ursprüngliche Bekanntmachung vom 1. Februar 2021
A. 1. Auftraggeber
Landeshauptstadt Linz
Vergabestelle: Gebäudemanagement und Tiefbau, Infrastrukturelles Vergabemanagement, 4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5
Auskünfte: Administrativ: Doris Gruber, Zimmer 3002, Telefon +43 732 7070 3760
Technisch: Helmut Haslinger, Zimmer 3001, Telefon +43 732 7070 3765
Offenes Verfahren im Oberschwellenbereich
A. 2. Gegenstand der Leistung
Dienstleistungsauftrag
Gebäudereinigung 5 Linzer Schulen
A. 3. Widerruf
Die Ausschreibung musste durch die Vergabestelle aus folgenden Gründen während der Angebotsfrist widerrufen werden (Widerrufserklärung):
☒ Es bestehen sachliche Gründe.
Widerruf der Ausschreibung auf Grund der Nichtigerklärung der Ausschreibung durch das Erkenntnis des LVwG Oberösterreich vom 5. März 2021.
Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union am: 8. März 2021
Für den Auftraggeber:
Für die Landeshauptstadt Linz:
Mag. Christian Furtlehner e.h.
Der Abschluss und die Auflösung von Verträgen obliegt nach dem Statut für die Landeshauptstadt Linz (StL 1992) in Verbindung mit der Geschäftsordnung für den Magistrat der Landeshauptstadt Linz (GEOM), insbesondere abhängig von den im StL 1992 festgelegten Wertgrenzen folgenden Organen: Gemeinderat der Landeshauptstadt Linz, Stadtsenat der Landeshauptstadt Linz, einzelnen ressortmäßig zuständigen Mitgliedern des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Magistrat der Landeshauptstadt Linz
Die Zuständigkeit für vergabebezogene Ausschreibungen der Unternehmensgruppe Stadt Linz richtet sich nach den jeweiligen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben (insbesondere Aktiengesetz, GmbH-Gesetz in Verbindung mit den jeweiligen Gesellschaftsverträgen) und liegt grundsätzlich bei den jeweiligen Geschäftsführungen.
Die Stadt Linz und ihre Unternehmen bekennen sich zu einer ökosozialen Beschaffungsstrategie. Der Einkauf von umweltfreundlichen Produkten und die Beachtung von Fair-Trade-Grundsätzen, die verstärkte Einbeziehung regionaler Klein- und Mittelbetriebe und Frauenförderung sind dabei besondere Schwerpunkte.